…wobei festgestellt werden muss, dass auf Grund der Auskunft der schwedischen Steuerbehörde und der Bindung an die EG-Beitreibungsrichtlinie auch der Pfändungsbescheid zu Recht erlassen wurde. Erst im Falle eines Obsiegens im schwedischen Steuerverfahren und einer darauf ergehenden geänderten Mitteilung der schwedischen Behörde an die…
…EG-Richtlinie - genauso wie die EG-Amtshilferichtlinie und die EG-Beitreibungsrichtlinie - nur für die Mitgliedstaaten der EG und nicht auch für die EWR-Staaten gilt. Das Verlangen nach weitergehenderen österreichischen Quellensteuerentlastungen unter Berufung auf EWR-Recht und auf die diesem Recht inhärenten Diskriminierungsverbote der EG…
…genannten Abgabenbetrag gemäß § 4 Abs. 3 des Bundesgesetzes zur Durchführung der EG-Beitreibungsrichtlinie (Art. 8 der Richtlinie 2008/55/EG des Rates vom 26. Mai 2008 über gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung) als von der Republik Österreich anerkannt und für vollstreckbar, da dem Ersuchen keine…
…genannten Abgabenbetrag gemäß § 4 Abs. 3 des Bundesgesetzes zur Durchführung der EG-Beitreibungsrichtlinie (Art. 8 der Richtlinie 2008/55/EG des Rates vom 26. Mai 2008 über gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung) als von der Republik Österreich anerkannt und für vollstreckbar, da dem Ersuchen keine…
…18, (Beitreibungsrichtlinie / BeitrRL). Dazu ist grundsätzlich zu bemerken, dass die Richtlinie 76/308/EWG im Hinblick auf das gegenständliche Beschwerdeverfahren zuletzt durch die Richtlinie 2008/55/EG des Rates vom 26. Mai 2008 über die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf…
…Juli 2012, Zl. 100000/85346/2008-20, betreffend Anerkennung und Vollstreckbarkeitserklärung einer ausländischen Rückstandsanzeige (Art. 8 der Richtlinie 2008/55/EG des Rates vom 26.5.2008 ("Beitreibungsrichtlinie") iVm § 119 Abs.1 ZollR-DG u.m. § 6 ZollR-DV 2004), entschieden: Die Beschwerde wird als…
…in 1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 2b, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe In Anwendung des Art. 8 der Richtlinie 2008/55/EG des Rates vom 26. Mai 2008 (Beitreibungsrichtlinie) anerkannte das Zollamt Wien mit Bescheid vom 5. Mai 2010, Zl. zZz…
…Beschwerdeführerin, Bf.), erhob dagegen mit Schriftsatz vom 10. Juni 2015 Beschwerde. Dies mit folgender Begründung: „Vorbemerkungen: Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, in der ab 1.1.2011 geltenden Fassung, führt im Abschnitt 3, Kapitel 5…
…unterbleiben." Diese EAS ist am 28. Februar 2000, also noch vor dem EU-Beitritt der Slowakei und der damit verbundenen Wirksamkeit der EG-Amtshilferichtlinie ergangen. Im Interesse der Vermeidung einer steuerlichen Wettbewerbsverfälschung zu Lasten inländischer Zeichen- und Architektenbüros, die durch steuerliche Nichterfassung bei Auftragsvergabe in…
…Zl. c., hat das Zollamt Wien die Forderungen der rumänischen Zollverwaltung mit der Begründung anerkannt und in Österreich für vollstreckbar erklärt, das in Rede stehende Ersuchen um Beitreibung entspreche den Bestimmungen der Beitreibungsrichtlinie (Richtlinie 2008/55/EG des Rates vom 26. Mai 2008), weshalb gem…
…geregelt, mit dem die Richtlinie 2010/24/EU über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen (EU-Beitreibungsrichtlinie) umgesetzt wurde. Demnach umfasst die Vollstreckungsamtshilfe die Vollstreckung von Steuern und Abgaben aller Art, die von einem Mitgliedstaat…
…VO (EG) 883/2004 iVm Art. 78 ff VO (EG) Nr. 987/2009 nicht von der Richtlinie 2010/24/EU des Rates vom 16. März 2010 über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen (Beitreibungsrichtlinie) und…
…März 1976 über die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Abgaben, Zölle, Steuern und sonstige Maßnahmen, ABl. EG Nr. L 73 vom 19. März 1976 (Beitreibungsrichtlinie-BeitrRL) anerkannte das Zollamt Wien mit Bescheid vom 3. September 2008, Zl. ZZZ, gemäß …
…Vollstreckungshilfe nach Maßgabe völkerrechtlicher Vereinbarungen oder der Richtlinie 76/308/EWG des Rates vom 15. März 1976 in der Fassung der Richtlinie 2008/55/EG des Rates vom 26. Mai 2008 (Beitreibungsrichtlinie) geleistet. Wird im Verlauf des Beitreibungsverfahrens die Forderung oder der in dem Mitgliedstaat…
…Abgaben, Zölle, Steuern und sonstige Maßnahmen, ABl. EG Nr. L 73 vom 19. März 1976, S. 18, (Beitreibungsrichtlinie-BeitrRL). Gemäß § 119 Abs. 1 ZollR-DG ist der ausländische Vollstreckungstitel mit Bescheid anzuerkennen, wenn die Voraussetzungen dieses Bundesgesetzes für die Vollstreckung gegeben sind. Gemäß Art. 7…
…führte aus: Gemäß Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 (EuZVO) über die Zustellung von Schriftstücken seien die Voraussetzungen und Wirkungen einer im Ausland vorzunehmenden Zustellung grundsätzlich nach dem im Zustellstaat geltenden Verfahrensrecht zu beurteilen. Durch Art. 7 Abs.1 EuZVO werde…
…Fall stellt daher eine Beschränkung der Freizügigkeit dar. Da die Möglichkeiten der innergemeinschaftlichen Amtshilfe gegenüber der vom EuGH zu beurteilenden Rechtslage (Richtlinie 2008/55/EG) mittlerweile durch die Richtlinie 2010/24/EU (EU-Beitreibungsrichtlinie) ausgeweitet und verbessert wurden, ist im Hinblick auf den Vorrang des…
…Beitreibungsrichtlinie ist der Sache auch nicht gedient, weil die Richtlinie lediglich Regeln festlegt, welche die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten enthalten müssen, damit in jedem Mitgliedstaat die (zwangsweise) Herbeischaffung (Vollstreckung) einer Geldleistung aufgrund einer Forderung gewährleistet ist. In Österreich wurde die Richtlinie national im EG…
…Beitreibungsrichtlinie ist der Sache insofern nicht gedient, als die Richtlinie lediglich Regeln festlegt, welche die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten enthalten müssen, damit in jedem Mitgliedstaat die (zwangsweise) Herbeischaffung (Vollstreckung) einer Geldleistung aufgrund einer Forderung gewährleistet ist. In Österreich wurde die Richtlinie national im EG…
…Beitreibungsrichtlinie ist der Sache auch nicht gedient, weil die Richtlinie lediglich Regeln festlegt, welche die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten enthalten müssen, damit in jedem Mitgliedstaat die (zwangsweise) Herbeischaffung (Vollstreckung) einer Geldleistung aufgrund einer Forderung gewährleistet ist. In Österreich wurde die Richtlinie national im EG…