…dass der Sohn der Bw. eine 874-stündige "Individuelle Ausbildung im Bereich EDV am Schulungszentrum Fohnsdorf (SZF) mit gutem Erfolg absolviert hatte. Das Finanzamt Judenburg Liezen wies den Antrag mit Bescheid vom 6. Juli 2004 ab und führte als Begründung Folgendes aus: Der Besuch von…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe A. Verfahrensgang 1.) Strittig ist die Höhe des auszuscheidenden Privatanteils hinsichtlich der unter Aus-/Fortbildungskosten begehrten "EDV"-Aufwendungen wie für Internet, Hardware, Zubehör etc. sowie die Berücksichtigung der Ausgaben…
…Beruf eines EDV-Kaufmanns ein Beruf aus den Bereichen "Elektrotechnik, Elektronik, Telekommunikation, IT / Handel, Logistik, Verkehr" mit einer dreijährigen Lehrzeit ist. Über die Vorlage einer Ausbildungsbestätigung hinaus hätten Teilnahmebestätigungen für den Besuch des G.P.C. von Fortbildungsveranstaltungen abverlangt werden können, weil ein EDV-Kaufmann…
…dass die EDV-Ausstattung für die Vermietung notwendig gewesen sei und daher kein Privatanteil auszuscheiden sei. Für tatsächlich private Zwecke wie "Internetsurfen" etc. werde die EDV-Ausstattung nicht verwendet, vielmehr sei die EDV-Anlage für Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der nichtselbständigen Tätigkeit benutzt worden. Es würde…
…im EDV-Bereich) Kurse anbieten zu können. Dies sei aber nur möglich, wenn die Fähigkeiten erweitert und ausgebaut würden. Bereits für das nächste Kursjahr der VHS 2004/05 hätte die Bw. Vorschläge für Seminare für Kommunikation, "Gesetzte Ziele erreichen" und Konfliktbewältigung eingereicht. Diese Fortbildung würde…
…ist eine Unterscheidung in Fort- oder Ausbildung nicht erforderlich, weil in beiden Fällen Abzugsfähigkeit gegeben ist. Aus- und Fortbildungskosten unterscheiden sich von der Umschulung dadurch, dass sie nicht "umfassend" sein müssen, somit auch einzelne berufsspezifische Bildungssegmente als Werbungskosten abzugsfähig sind. Beispiele für abzugsfähige Fort- und…
…Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer machte in seiner Einkommensteuererklärung 2014 u.a. folgende Angaben und beantragte Werbungskosten: Software Entwickler Arbeitsmittel: € 5.155,39 Fachliteratur: € 175,21 Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungskosten: € 35,50 Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2014 wurden Werbungskosten…
…Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (Bf.) war im Streitjahr 2021 Englisch- und EDV-Lehrer an einer Mittelschule und machte in der am 17. März 2022 eingereichten Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2021 Fortbildungskosten in Höhe von Euro 7.900,00 für ein Masterstudium geltend. Mit Schreiben…
…konkrete Veranlassung durch den ausgeübten Beruf erfolgt, zu entfallen hat: Dies ist auch wesentlich für die Beurteilung, dass hier, obwohl EDV-Kenntnisse natürlich auch privat zu nutzen sind, keinerlei Aufteilung zu erfolgen hat! Weiters heißt es in Rz 359 der LStR, dass "Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen…
… 2004: 602,36 €), Reisekosten (2003: 3.334,77 €; 2004: 2.327,10 €) und Fortbildung (2003: 1.972,55 €; 2004: 909,00 €) geltend, die bei der ursprünglichen Veranlagung zur Einkommensteuer für die betreffenden Jahre zunächst erklärungsgemäß berücksichtigt wurden (siehe Einkommensteuerbescheide 2003…
…EDV- und Sprachkenntnisse seien für sie von grundlegender Bedeutung für ihren Beruf. Die Ausbildung an der Fachhochschule Wr. Neustadt habe erheblich zur Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten in ihrem bisher ausgeübten Beruf beigetragen. Es werde daher die Erlassung eines neuen Einkommensteuerbescheides unter Anerkennung der Fortbildungskosten…
…die Überlegung: Da dem Bf. seitens der Arbeitgeber ein PC bzw. eine EDV-Ausstattung für das Mobile Working zur Verfügung gestellt wird, ist die berufliche Veranlassung der Anschaffung eines weiteren PC mit Zubehör nicht erkennbar. Das Vorbringen des Bf., die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel seien…
…27, Fortbildungskosten von € 8.759,32 sowie sonstige Werbungskosten in Höhe von € 790,83 Schließlich machte sie auch Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt im Betrag von € 494,00 geltend. Mit Vorhalt vom 5.11.2019 ersuchte das Finanzamt die Bf. um…
…strittigen Fahrtkosten sind dem Bf 2014 noch folgende Fortbildungskosten erwachsen: Kurskosten (1.860,00 € und 120,00 €) abzüglich Förderung (930,00 €), Diäten (66,00 €). Aus Arbeitsmitteln ist dem Bf 2014 abzüglich von 40% wegen teilweiser privater Nutzung (EDV-Hard- und Software…
…Entwicklung keine Werbungskosten darstellen. 2. Begründung Wir halten dazu fest, dass - Die beiden genannten Kurse nach unserem Rechtsverständnis eindeutig die Kriterien der berufsbezogenen Fortbildung erfüllen - Die Entwicklung eines Marken—Logos durch eine Werbeagentur auf die künftige Prag-Straße 38, Tätigkeit als Betriebsführerin abzielt. Jeder lnterpretationsversuch…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als IT-Projektleiterin. In ihrer Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2009 machte sie unter anderem Kosten für Ausbildung/Fortbildung bzw. Umschulung in Höhe von € 4…
…PLZ XY Ort, gegen die Bescheide des Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs vom 25.09.2012 und 8.8.2013, betreffend Einkommensteuer 2011 und 2012 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird für 2011 hinsichtlich Fortbildungskosten stattgegeben, betreffend die übrigen Beschwerdepunkte abgewiesen. Zudem wird der Bescheid…
…719): Euro 67,51; - Fachliteratur (KZ 720): Euro 244,40; - Reisekosten (KZ 721): Euro 79,00; - Aus-/Fortbildungskosten (KZ 722): 3.927,76; - sonstige Werbungskosten (KZ 724): Euro 2.180,10; - Summe: Euro 6.498,77 exklusive Pendlerpauschale. Als Sonderausgaben machte der Bf. geltend: - Prämien…
…16 EStG 1988 RZ 358-366 der Lohnsteuerrichtlinien, aus diesem hervorgeht, dass Werbungskosten abzugsfähig sind, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder Umschulung darstellen. Ich besuche die Fachhochschule des bfi Wien, Studiengang Bank- und Finanzwirtschaft. Vor meinem Studium war ich sechseinhalb Jahre…
…die von ihr ausgeübte berufliche Tätigkeit als Wellness- und Spa-Beraterin. Neben zahlreichen weiteren nicht berufungs/verfahrensgegenständlichen Werbungskosten machte die Bw. nachfolgende Positionen geltend: Aus- und Fortbildung - 1.506,56 € Fachliteratur - 272,62 € Über die Berufung wurde erwogen: Werbungskosten sind gemäß § 16 Abs…