…BAO) idF des AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124 von der Festsetzung von Abgaben ganz oder teilweise Abstand nehmen, soweit im Einzelfall auf Grund der der Abgabenbehörde zur Verfügung stehenden Unterlagen und der durchgeführten Erhebungen mit Bestimmtheit anzunehmen ist, dass der Abgabenanspruch nicht durchsetzbar sein…
…Rückforderungsanspruch des Abgabepflichtigen um nichts Anderes handelt, als um einen "negativen Abgabenanspruch" der Abgabenbehörde. Somit entsteht der Rückforderungsanspruch aus der Veranlagung zur Umsatzsteuer (spätestens) mit Ablauf des jeweils veranlagten Jahres. Auf den Zeitpunkt der Bescheiderlassung kommt es hingegen nicht an. Damit wird die Durchsetzbarkeit des…
…Rückforderungsanspruch des Abgabepflichtigen um nichts anderes handelt, als um einen "negativen Abgabenanspruch" der Abgabenbehörde. Somit entsteht der Rückforderungsanspruch aus der Veranlagung zur Umsatzsteuer (spätestens) mit Ablauf des jeweils veranlagten Jahres. Auf den Zeitpunkt der Bescheiderlassung kommt es hingegen nicht an. Damit wird die Durchsetzbarkeit des…
…für eine Ermessensübung zugunsten des Haftungspflichtigen zu werten wäre. Würde dies doch zu einer sachlich nicht begründbaren Differenzierung zur Haftung in jenen Fällen führen, in denen der Abgabenanspruch unbekämpft bleibt. Der Begrenzung der Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruches im Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens dient die…
…Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches entstehen. Die Rückforderungsansprüche des Abgabepflichtigen aus der Veranlagung zur Einkommensteuer 2006 und 2007 würden daher mit Ablauf der jeweiligen Jahre entstehen. Auf den Zeitpunkt der Bescheiderlassung komme es dabei nicht an, weil dadurch die Durchsetzbarkeit des Anspruches des Abgabepflichtigen gegenüber…
…Bw zu unterlassen und die Kapitalertragsteuer statt dessen einem Haftungspflichtigen vorzuschreiben, bei dem eine Einbringlichkeit wenig wahrscheinlich ist. Eine leichtere direkte Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruchs gegenüber dem Empfänger der Kapitalerträge stellt jedenfalls ein bei der Ermessensübung zu berücksichtigendes Zweckmäßigkeitselement dar (vgl. Schwaiger, Kapitalertragsteuer von verdeckten Ausschüttungen…
…Kapitalertragsteuer bei den Gesellschaftern zu unterlassen und die Kapitalertragsteuer stattdessen einem Haftungspflichtigen vorzuschreiben. Eine leichtere Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruches gegenüber dem Empfänger der Kapitalerträge stelle jedenfalls ein bei der Ermessensübung zu berücksichtigendes Zweckmäßigkeitselement dar. Auch wäre es unter dem Gesichtspunkt der Gleichmäßigkeit der Besteuerung nicht gerechtfertigt…
…bei den Gesellschaftern zu unterlassen und die Kapitalertragsteuer statt dessen einem Haftungspflichtigen vorzuschreiben. Eine leichtere Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruches gegenüber dem Empfänger der Kapitalerträge stelle jedenfalls ein bei der Ermessensübung zu berücksichtigendes Zweckmäßigkeitselement dar. Auch wäre es unter dem Gesichtspunkt der Gleichmäßigkeit der Besteuerung nicht gerechtfertigt…
…Teil des Gesamtunternehmens, der im Ergebnis nicht einmal realisiert, dass er zwei Geschäftspartnern gegenüber steht, wenn er sich entschließt, Schuhe von B zu kaufen; die Aktivitäten von B und der SZV GmbH sind miteinander verflochten und ergänzen sich) und organisatorisch (die tatsächliche Durchsetzbarkeit des B…
…112, 113). Daher ist auf den gegenständlichen Fall eine schematisch-analoge und undifferenzierte Anwendung der sich vornehmlich an Steuerschuldentstehungstatbeständen orientierten Judikatur abzulehnen. Da der Abgabenanspruch bei der Körperschaftsteuer mit Ablauf des Kalenderjahres entsteht, für das die Veranlagung vorgenommen wird, soweit er nicht im Wege der…
…negativen Abgabenanspruch" der Abgabenbehörde. Somit entsteht der Rückforderungsanspruch aus der Umsatzsteuer mit der Ausführung der jeweiligen Lieferung oder sonstigen Leistung. Auf den Zeitpunkt der Bescheiderlassung bzw. der Vornahme der Berichtigung kommt es ebenfalls nicht an. Mit dem Bescheid wird vielmehr lediglich die Durchsetzbarkeit des Anspruches…
…wonach allenfalls Gelder und Vermögenswerte vorhanden seien, fehlt es an Substanz. Inwiefern sich nämlich aus einem Strafakt oder dem eingereichten Bankgutachten des Sachverständigen Mag. RNK Hinweise auf die Durchsetzbarkeit der Abgabenansprüche bei der Berufungswerberin ergeben sollten, ist nicht erkennbar. Soweit "Schwarzgelder" in liechtensteinische Stiftungen geflossen…
…Durchsetzbarkeit der nachträglich mit dem bekämpften Bescheid festgesetzten Abgaben gegenüber der Abgabenschuldnerin nicht mehr möglich ist. In der Beschwerde und im Vorlageantrag wurde mehrfach auf diesen Umstand hingewiesen und auch die durch das Bundesfinanzgericht gestellte Nachfrage beim Finanzamt ergab keine auf eine Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruches…
…im mittlerweile ebenfalls dem UFS vorgelegten Steuerakt des Bw eine Mitteilung eines Gerichtes befand, nach dem ein Schuldenregulierungsverfahren gegen den Bw mangels Kostendeckung nicht eröffnet wurde, ersuchte der Referent das zuständige Finanzamt um die Erhebung der wirtschaftlichen Situation des Bw und die Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruches…
…Ende des Jahres 2005 entstanden, sodass zu diesem Zeitpunkt die Aufrechnungsregelung der ob zitierten Konkursbestimmungen heranzuziehen ist. In diesem Fall kann eine Aufrechnung wie von Ihnen vorgenommen - nicht getätigt werden. Die zitierten Aufrechnungsregelungen gelten während des Konkursverfahrens. Die Durchsetzbarkeit des während des Konkursverfahrens entstandenen Abgabenanspruches…
…Bw. zu unterlassen und die Kapitalertragsteuer stattdessen einem Haftungspflichtigen vorzuschreiben, bei dem die Einbringlichkeit wenig wahrscheinlich ist. Eine leichtere direkte Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruchs gegenüber dem Empfänger der Kapitalerträge stellt jedenfalls ein bei der Ermessensübung zu berücksichtigendes Zweckmäßigkeitselement dar (vgl. Schwaiger, Kapitalertragsteuer von verdeckten Ausschüttungen, ÖStZ…
…für den Großteil des Abgabenbetrages aussichtslos ist. Eine leichtere direkte Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruches gegenüber dem Empfänger der Kapitalerträge stellt jedenfalls ein bei der Ermessensübung zu berücksichtigendes Zweckmäßigkeitselement dar. Die nach dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung erfolgende Festsetzung der Kapitalertragsteuer gegenüber dem Empfänger der Kapitalerträge…
…bei dem eine Einbringung wenig wahrscheinlich bzw. für den Großteil des Abgabenbetrages aussichtslos sei. Eine leichtere direkte Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruches gegenüber dem Empfänger der Kapitalerträge stelle jedenfalls ein bei der Ermessensübung zu berücksichtigendes Zweckmäßigkeitselement dar. Die nach dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung erfolgende Festsetzung…
…bei dem eine Einbringung wenig wahrscheinlich bzw. für den Großteil des Abgabenbetrages aussichtslos sei. Eine leichtere direkte Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruches gegenüber dem Empfänger der Kapitalerträge stelle jedenfalls ein bei der Ermessensübung zu berücksichtigendes Zweckmäßigkeitselement dar. Die nach dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung erfolgende Festsetzung…
…Im gegenständlichen Fall wurde der Nachlass gemäß § 154 AußStrG für überschuldet erklärt und das Nachlassvermögen an Zahlungs Statt an die Mutter des Beschwerdeführers überlassen. Mangels Einantwortung ist im gegenständlichen Fall kein Rechtsnachfolger im Sinne des § 19 BAO vorhanden. Zur Nicht - Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruches § 206 Abs…