11.13 Durchschnittssteuersatz (§ 33 Abs. 10 und 11 EStG 1988) Rz 813: Rechtslage bis zur Veranlagung 2023 (§ 33 Abs. 10 und 11 EStG 1988 idF vor BGBl. I Nr. 113/2024): Ist im Rahmen einer Veranlagung bei der Berechnung der Steuer ein Durchschnittssteuersatz anzuwenden, ist…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des H.R., Angestellter, W.S.gasse, vom 31. März 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 29. März 2005 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird als…
4.1.2.4 Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach § 17 EStG 1988 Rz 428: Zu den allgemeinen Grundsätzen der Gewinnermittlung nach § 17 EStG 1988 siehe EStR 2000 Rz 4100 ff.
…können damit auch Anzahlungen wie Umsätze behandelt werden. 4.1.1.2.4 Durchschnittsatzbesteuerung und Vorsteuerpauschalierung Rz 184: Erfolgt die Berechnung der Umsatzsteuer eines Betriebes nach einer Pauschalierungsbestimmung, kann auch der Nettoproduktionswert in Anlehnung daran ermittelt werden. Hier ist zwischen der Durchschnittsatzbesteuerung im Sinne des …
10. Gewinn und Überschussermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 7 Abs. 2 KStG 1988 in Verbindung mit § 17 EStG 1988) Rz 485: Körperschaften, die nicht unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallen, können ihren Gewinn im Wege der Gewinnpauschalierung ermitteln, wenn die Basispauschalierung in Anspruch genommen wird oder…
2628. Tarif (§§ 22 und 23 KStG 1988) 26.128.1 Allgemeiner Steuersatz (§ 22 Abs. 1 KStG 1988) Rz 1514: Der allgemeine Einheitssteuersatz des KStG 1988 ist in Verbindung mit den einkommensteuerlichen Bestimmungen des § 27a Abs. 1 (besonderer Steuersatz) bzw. § 97 Abs. 1 EStG 1988 zu…
7.14.4 Nachversteuerungssatz Rz 630: Die Nachversteuerung hat einheitlich mit einem Steuersatz von 30% zu erfolgen. Dies gilt auch für die Nachversteuerung von Sonderausgaben, die vor dem 1. Jänner 1989 abgesetzt worden sind und bei denen früher unterschiedliche Nachversteuerungssätze bestanden haben (§ 117 Abs. 5…
6 Durchschnittssätze (§ 17 EStG 1988) 6.1 Berufsgruppen Rz 396: Auf Grund der VerordnungVerordnung des BMF über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten des BMF über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBl. II Nr. 382/2001, können ohne Nachweis der…
4.1.2 Arten der Gewinnermittlung Rz 420: Folgende Gewinnermittlungsarten sind nach dem KStG 1988 möglich (siehe EStR 2000 Rz 414): Betriebsvermögensvergleich nach § 5 EStG 1988 Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen…
…stehe gemäß § 22 Abs. 7 UStG 1994 die Durchschnittssatzbesteuerung zu. Die GemeinschaftX wendete sich auch gegen die Auffassung der Abgabenbehörde, dass die Mitglieder das von der Agrargemeinschaft Ort1 bezogene Holz aus ihrem Privatvermögen ohne Umsatzsteuer in das Gesellschaftsvermögen des Gewerbebetriebes eingelegt hätten (Sacheinlage). Die Mitglieder…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, AdresseBw, vom 13. Oktober 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes X, vertreten durch FAVertr, betreffend Einkommensteuer 1999 und 2000 vom 5. Oktober 2005, über die Berufung vom 27. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes…
14. Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen (§ 14 UStG 1994) 14.1. Vorsteuerpauschalierungen 14.1.1. Allgemein Rz 2226: Die Inanspruchnahme von Pauschalierungen kann für Zwecke der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer jeweils unabhängig voneinander erfolgen. Rz 2227: Sind die Anwendungsvoraussetzungen mehrerer Pauschalierungsverordnungen erfüllt, kann der Steuerpflichtige frei wählen…
16.2.3.1.2 Passiveinkünfte Rz 1235: Eine Vermögensverwaltungsgesellschaft im Sinne des § 10 Abs. 4 KStG 1988 liegt vor, wenn der Unternehmensschwerpunkt (unmittelbar oder mittelbar) alternativ oder kumulativ auf einem der drei nachfolgend angeführten Gebiete liegt: Einkünfte aus Zinsen (zB aus Bankguthaben, Darlehen, Wertpapieren…
…zur Gänze beachtet worden. Umsätze, die noch im Regelbesteuerungszeitraum bewirkt, deren Entgelt aber erst im Zeitraum der Durchschnittsatzbesteuerung vereinnahmt worden seien, seien mit dem allgemeinen Steuersätzen des UStG zu besteuern. Ein Vorsteuerabzug für Lieferungen und Leistungen sei dann geltend zu machen, wenn die Lieferungen und…
…eine Vorsteuerberichtigung bei einer Änderung der Verhältnisse vor. Eine solche Änderung der Verhältnisse liegt auch dann vor, wenn ein Wechsel von der Durchschnittssatzbesteuerung zur Regelbesteuerung oder umgekehrt erfolgt. Anlässlich der Änderungen des § 12 Abs 12 UStG 1994 und des § 22 Abs 1 UStG 1994 mit…
…eine Vorsteuerberichtigung bei einer Änderung der Verhältnisse vor. Eine solche Änderung der Verhältnisse liegt auch dann vor, wenn ein Wechsel von der Durchschnittssatzbesteuerung zur Regelbesteuerung oder umgekehrt erfolgt. Anlässlich der Änderungen des § 12 Abs 12 UStG 1994 und des § 22 Abs 1 UStG 1994 mit…
…aus dem EU-Ausland). In beiden Fällen ist ein zusätzlicher Vorsteuerabzug nicht möglich, weil dieser im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung berücksichtigt wird. Hinsichtlich der Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten gelten die allgemeinen Vorschriften (Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung bei innergemeinschaftlichen Erwerben und Umsätzen, bei denen es zum Übergang…
…rechnungsausstellenden Unternehmer mit keiner UID-Nummer aufgetreten sind. Um in Hinkunft weitere Unklarheiten bei der Erstattung von Vorsteuern aus Rechnung pauschalierter Land- und Forstwirte zu vermeiden, wäre ein Hinweis auf die Durchschnittsatzbesteuerung oder Unternehmer nach § 22 UStG zweckmäßig. Im gegenständlichen Falle soll übertriebener Formalismus bei…
Die Regelung des § 22, wonach die Durchschnittssatzbesteuerung für die Umsätze gilt, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ausgeführt werden (vgl. Ruppe/Achatz, UStG5, zu § 22 Tz 18) und innerstaatlich in Anlehnung an das EStG und das Bewertungsgesetz unter Beachtung des § 125 BAO erfolgt…
…725,09 hinzuzurechnen. Insgesamt ergibt sich damit ein Betrag von EUR 28.008,14, der der Durchschnittsatzbesteuerung zugrunde zu legen ist. Die Jahresbeträge an Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen sind vom Gesamtbetrag der sich nach Umrechnung ergebenden Einkünfte abzuziehen (VwGH 18.12.1990, 89/14…