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385 Treffer1683 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/3323-W/08Zweiter Säumniszuschlag und Stundungszinsen. Der Säumniszuschlag ist ein Druckmittel zur rechtzeitigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtung und nicht die Abgeltung eines Arbeitsmehraufwandes der Abgabenbehörde. Eine Aufgliederung des Abgabenrückstandes im Bescheid über die Festsetzung von Stundungszinsen ist nicht erforderlich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2009

…Säumniszuschläge nicht verhindern. Der Säumniszuschlag ist eine "Sanktion eigener Art" (z.B. VwGH 21.4.1983, 83/16/0016). Er ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht (VwGH 16.12.2003, 2000/15/0155; 24.2.2004, 98/14/0146)…

RAE Rz 900–9299. Säumniszuschläge (§ 217 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 217 Abs. 7 BAO). Der Säumniszuschlag ist jeweils abgabenbezogen zu berechnen. Der Säumniszuschlag ist ein Druckmittel für die zeitgerechte Entrichtung von Abgaben (VwGH 15.2.2006, 2002/13/0165; VwGH 29.3.2007, 2005/16/0095). Rz 901: Für eine Abgabe kann für den ersten…

UFSI RV/0389-I/02Erzwingung der Einreichung der Abgabenerklärungen bei einer "Ausdehnung" des Prüfungszeitraumes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2005

…sich der als Begründung hiefür ins Spiel gebrachte Rückkaufswert einer Lebensversicherung - wie bereits erwähnt - als wenig stichhältig erweist. Unter diesen Umständen kann der UFS nicht erkennen, dass das vom Finanzamt angewandte Druckmittel mit dem angestrebten Ziel der Erklärungsabgabe unvereinbar gewesen wäre. Ebenso wenig ist ersichtlich…

BFG RV/5100670/20241. Anerkennung / Nichtanerkennung diverser Ausgaben als Werbungskosten 2. Zufluss diverser Einnahmen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.11.2025Teil 2/5

…ebenso, dass Frau ***GF*** entsprechende Druckmittel zur Durchsetzung ihrer privaten Ansprüche gegen Herrn ***Bf1*** eingesetzt hat." Angesichts ihrer nach wie vor unversöhnlichen Haltung dem Beschwerdeführer gegenüber - das gelte auch für ihren Sohn ***Sohn1*** - sei zu erwarten gewesen, dass ihre Angaben im Sinne von ***Bf1***-feindlich…

BFG RV/5100670/20241. Anerkennung / Nichtanerkennung diverser Ausgaben als Werbungskosten 2. Zufluss diverser Einnahmen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.11.2025Teil 3/5

…dass Frau ***GF*** entsprechende Druckmittel zur Durchsetzung ihrer privaten Ansprüche gegen Herrn ***Bf1*** eingesetzt hat." Tz 2 Verkauf ***EZ*** ***L3*** und ***L6*** Mit Kaufvertrag vom 11.03.1980 erwarb der Beschwerdeführer die Gesamtliegenschaft der ***Liegenschaft*** mit dem Überlandgrundstück ***523*** KG ***L6*** zu einem Kaufpreis von…

BFG RV/5100272/2025Anspruchszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.07.2025

…betreffend Anspruchszinsen 2022 eingebrachte Beschwerde vom 16.01.2025 wurde mit Beschwerdevorentscheidung vom 06.02.2025 als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde folgendes ausgeführt: "Die in § 205 BAO normierten Anspruchszinsen sind weder Sanktionen noch Druckmittel oder Strafe, sondern sollen (mögliche) Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile ausgleichen…

BFG RV/2101256/2016Kein erster und zweiter SZ aus USt-VZ, wenn nur Zahllasten, aber keine Gutschriften verbucht wurden und Jahresbescheide zu Gutschriften führten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.02.2025

…nicht entrichtete Abgabe zu bezahlen, die nicht spätestens drei Monate nach dem Eintritt ihrer Vollstreckbarkeit beglichen ist. Die Festsetzung von Säumniszuschlägen, welche eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht sind, setzt (lediglich) den Bestand einer formellen Zahlungsverpflichtung voraus (vgl. VwGH 27…

BFG RV/2101255/2016Kein SZ für eine USt-VZ, wenn gemeldete VZ-Gutschriften nicht verbucht wurden und der Jahresbescheid zu einer Gutschrift geführt hat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.02.2025

…am Fälligkeitstag entrichtet, so sind Säumniszuschläge zu entrichten (§ 217 Abs. 1 BAO). Die Festsetzung von Säumniszuschlägen, welche eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht sind, setzt (lediglich) den Bestand einer formellen Zahlungsverpflichtung voraus (vgl. VwGH 27. Februar 2015, 2011/17/0103…

BFG RV/3100046/2025Anspruchszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.02.2025

…zu entscheiden, relativ spät erfolgt. Zinsen nach § 205 BAO sind somit weder Sanktion noch Druckmittel oder gar Strafe, sondern Ausgleich für die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen oder (bei verspätet erfolgten Gutschriften) Zinsnachteilen (VwGH 13.09.2018, Ro 2016/15/0005). 4. Im Beschwerdefall…

BFG RV/7100541/2020Sonstige Bezüge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.01.2025

…ich sei der Aufforderung von nachzureichenden Unterlagen nicht nachgekommen, da dies nicht den Tatsachen entspricht. Meine entsprechenden Ansuchen um nochmalige Aufrollung wurde von den Firmen nicht entsprochen und stehen mir weder Rechtsmittel noch andere Druckmittel zur Verfügung, diese dazu zu zwingen. Ich habe daher mit…

BFG RV/7103811/2023§ 217 Abs. 7 BAO bezieht sich ausschließlich auf Säumnis und damit auf die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit, nicht jedoch auf die Ausnahmebestimmungen des § 217 Abs. 4 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.01.2024

…auf € 0,00 herabzusetzen. Mit Bescheid vom 1. Juni 2023 wies das Finanzamt den Antrag mit der Begründung ab, dass der Säumniszuschlag eine objektive Säumnisfolge und ein Druckmittel zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht sei (VwGH 16.12.2003, 2000/15/0155; 24.2.2004…

BFG RV/7103671/2023§ 217 Abs. 7 BAO, Verhängung des Säumniszuschlages war für Antragsteller vorhersehbar und vermeidbar
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.01.2024

…wohl des SZ-Bescheides) ersucht. Mit Bescheid vom 19. Juni 2023 wies das Finanzamt den Antrag mit der Begründung ab, dass der Säumniszuschlag eine objektive Säumnisfolge und ein Druckmittel zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht sei (VwGH 16.12.2003, 2000/15/0155; 24.2.2004…

BFG RV/7400179/2016Wiener Vergnügungssteuergesetz 2005: Besteuerung eines Tanzlokals (Bonusbänder, Getränkepreise und Raumpauschsteuer)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.05.2023Teil 2/2

…betreffende Säumniszuschläge werden gemäß § 217a Z 2 BAO im Zeitpunkt der Zustellung des sie festsetzenden Bescheides fällig. Der Säumniszuschlag ist eine "Sanktion eigener Art". Er ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von…

BFG RV/4100384/2017Säumniszuschlag nachträgliche Berechnung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.02.2022

…Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben grundsätzlich unbeachtlich, ebenso wie die Dauer des Verzuges (Ritz, BAO4Tz 2 und 3 mwN). Der Säumniszuschlag ist sohin ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen. Säumniszuschlagsansprüche setzen allerdings voraus…

BFG RV/6100528/2019Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages (kein grobes Verschulden)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.06.2020

…spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so ist gemäß § 217 Abs 1 und 2 BAO ein Säumniszuschlag in Höhe von 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages zu entrichten. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug…

BFG RV/6100132/2016Säumniszuschlag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.02.2020

…eine objektive Rechtsfolge der Nichtentrichtung einer fälligen Abgabenverbindlichkeit ist (VwGH 16.12.1998, 98/13/0134). Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht (VwGH 15.2.2006, 2002/13/0165). Im Zusammenhang mit der Verhängung des Säumniszuschlages nach …

BFG RV/7400091/2019Säumniszuschlag Grundsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.12.2019

…zB VwGH 18.2.1982, 2034/78; VwGH 21.4.1983, 83/16/0016). Er ist eine objektive Säumnisfolge und ein „Druckmittel“ zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht (VwGH 16.12.2003, 2000/15/0155; VwGH 24.2.2004, 98/14/0146; VwGH 15.2.2006…

BFG RV/7400152/2017Tablets als Spielapparate im Sinne des Vergnügungssteuergesetzes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.10.2019Teil 2/2

…6, § 20, Tz. 6). Unter Billigkeit versteht die ständige Rechtsprechung die Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei, unter Zweckmäßigkeit das öffentliche Interesse, insbesondere an der Einbringung der Abgaben. Der Verspätungszuschlag ist eine administrative Ungehorsamsfolge und Druckmittel eigener Art (Ritz, BAO 6, § 135, Tz…

BFG RV/1100403/2018Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Säumniszuschlägen bei ausschließlichen Einwendungen gegen die zugrunde liegenden Haftungs- und Abgabenfestsetzungsbescheide
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.05.2019

…Rechtsvorschriften mit der Begründung abgewiesen, die Festsetzung eines Säumniszuschlages sei eine objektive Rechtsfolge der Nichtentrichtung einer fälligen Abgabenverbindlichkeit (VwGH 16.12.1998, 98/13/0134) und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht (VwGH 15.2.2006, 2002/13/0165). Im Zusammenhang mit der Verhängung…

BFG RV/3100093/2019Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.02.2019

…2018 betreffend den Zeitraum 01-12/2016 festgesetzte Kapitalertragsteuer in Höhe von € 443.774,22 mit Fälligkeit 9. Dezember 2016 wurde von der Beschwerdeführerin nicht einbehalten und abgeführt. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur recht­zeiti­gen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht. Die Gründe…