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EAS 2245Quellensteuerentlastung für in die Schweiz fließende Konzerndividenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/2-IV/4/0303.03.2003

Ob Dividenden im Ausschüttungsstaat die abkommensgemäße Steuerentlastung unmittelbar an der Quelle oder erst im Rückzahlungsverfahren erlangen können, wird in Abkommen, die auf dem OECD-Muster beruhen, nicht geregelt. Die DBA-Partnerstaaten sind daher frei, dies nach ihrem Gutdünken zu ordnen (Z 19 des Kommentars zum…

EAS 678Bezug italienischer Dividenden über eine Drittstaatsniederlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/54/1-IV/4/9501.08.1995

  Werden Anteile an einer italienischen Kapitalgesellschaft von einer in einem Drittstaat gelegenen Betriebstätte einer österreichischen Muttergesellschaft gehalten, so ist die österreichische Muttergesellschaft berechtigt, auf der Grundlage von Artikel 10 DBA-Italien eine abkommensgemäße Herabsetzung der italienischen Dividenden-Quellensteuer zu verlangen. Dies auch dann, wenn…

UFSL RV/0569-L/05Besteuerung von EU-Dividenden und Drittstaatsdividenden nach EuGH Haribo/Saline
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2011

…2) Der EuGH hat im Urteil vom 10.2.2011, Rs Haribo/Saline zur Besteuerung von EWR-Dividenden und Drittstaatsdividenden nachstehendes ausgeführt: Bezüglich der EWR-Dividenden geht eine Vollstreckungshilfe nicht mit Art 63 AEUV konform, da die nationale Regelung die Erhebung der KÖSt in Österreich…

UFSW RV/0527-W/09Besteuerung von EU- und Drittstaatsdividenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2012

…Überprüfung im Rahmen der die Jahre ab 2002 betreffenden Außenprüfung), sind die Körperschaftsteuerbescheide für diese Jahre, in denen diese Dividenden noch als voll steuerpflichtige Einkünfte enthalten sind, rechtswidrig. Was die Drittstaatsdividenden anbelangt, hat der VwGH im Erkenntnis vom 25.10.2011, 2011/15/0070, entschieden…

UFSL RV/0344-L/11Besteuerung von EU- und Drittstaatsdividenden nach EuGH 10.2.2011, C-436/08 und BBG 2009
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2011

…Berechnungsblatt zu entnehmen und bildet einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe 1. Die Bw. beantragte mit Verweis auf die EuGH-Rspr die Steuerfreiheit von EU- und Drittstaatsdividenden für die Körperschaftsteuerveranlagung 2002. Am 13. Januar 2005 wurde diese Rechtsansicht mit UFS-Entscheidung RV/0279-L/04 bestätigt…

UFSL RV/0313-L/06Besteuerung von EU- und Drittstaatsdividenden nach EuGH 10.2.2011, C-436/08 und BBG 2009
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2011

…2) Der EuGH hat im Urteil vom 10.2.2011, Rs Haribo/Saline zur Besteuerung von EWR-Dividenden und Drittstaatsdividenden nachstehendes ausgeführt: Bezüglich der EWR-Dividenden geht eine Vollstreckungshilfe nicht mit Art 63 AEUV konform, da die nationale Regelung die Erhebung der KÖSt in Österreich…

UFSL RV/0308-L/06Besteuerung von EU- und Drittstaatsdividenden nach EuGH 10.2.2011, C-436/08 und BBG 2009
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2011

…Der EuGH hat im Urteil vom 10.2.2011, Rs Haribo/Saline zur Besteuerung von EWR-Dividenden und Drittstaatsdividenden nachstehendes ausgeführt: Bezüglich der EWR-Dividenden geht eine Vollstreckungshilfe nicht mit Art 63 AEUV konform, da die nationale Regelung die Erhebung der KÖSt in Österreich betrifft…

KStR 2013 Rz 1492–149427.1.4 Nicht steuerpflichtige Kapitalerträge
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

25.1.427.1.4 Nicht steuerpflichtige Kapitalerträge Rz 1492: Von der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 ausgenommen sind nach § 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 generell sämtliche Arten von Zinsen (inklusive Stückzinsen) gemäß § 27 Abs. 2 Z 2…

UFSL RV/0610-L/05Besteuerung von EU-Dividenden und Drittstaatsdividenden nach EuGH Haribo/Saline
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2011

…Der EuGH hat im Urteil vom 10.2.2011, Rs Haribo/Saline zur Besteuerung von EWR-Dividenden und Drittstaatsdividenden nachstehendes ausgeführt: Bezüglich der EWR-Dividenden geht eine Vollstreckungshilfe nicht mit Art 63 AEUV konform, da die nationale Regelung die Erhebung der KÖSt in Österreich betrifft…

EAS 679Bezug französischer Dividenden über eine Drittstaatsniederlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/53/1-IV/4/9501.08.1995

  Werden Anteile an einer französischen Kapitalgesellschaft von einer in einem Drittstaat gelegenen Betriebstätte einer österreichischen Kapitalgesellschaft gehalten, so ist die österreichische Kapitalgesellschaft berechtigt, auf der Grundlage von Artikel 10 DBA-Frankreich eine abkommensgemäße Herabsetzung der französischen Dividenden-Quellensteuer zu verlangen. Dies auch dann, wenn…

EAS 3297Grenzüberschreitende Einlagenrückzahlung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0587-IV/4/201225.09.2012

Wird von einer österreichischen GmbH unter Verwendung der Kapitalrücklage in Verbindung mit einer Verminderung des Evidenzkontostandes an ihre beiden deutschen Gesellschafter eine Einlagenrückzahlung geleistet, dann stellt dies nach Maßgabe des Erlasses über die steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen, AÖF Nr. 88/1998, keine KESt-pflichtige Gewinnausschüttung…

EAS 761Dividenden- und Zinsenzufluss nach Wohnsitzverlegung nach Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2440/3/1-IV/4/9521.11.1995

  Dividenden ausländischer Aktien und ausländische Anleihezinsen, die erst nach einer Mitte 1993 erfolgten Wohnsitzverlegung nach Italien (unter Aufgabe des inländischen Wohnsitzes) zufließen, dürfen weder nach Art. 10 und 11 des DBA-Italien noch nach innerstaatlichem Recht (wegen Zuflusses im Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht) in…

EAS 115Keine Halbsatzbesteuerung für Auslandsdividenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/16-IV/4/9208.04.1992

Gewinnausschüttungen deutscher Kapitalgesellschaften an in Österreich ansässige Gesellschafter sind nach den Grundsätzen des BMF-Erlasses vom 24. Juli 1989, AÖF Nr. 240/1989, steuerlich zu erfassen. Die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes, wie dieser nach § 37 Abs. 1 Z. 3 EStG für Gewinnausschüttungen inländischer Kapitalgesellschaften vorgesehen…

EAS 3079Gewinnausschüttungen inländischer "Briefkastengesellschaften"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1383-IV/4/200905.07.2009

Die künstliche Zwischenschaltung ausländischer funktionsloser Holdinggesellschaften kann nicht bewirken, dass Einkünfte stets der Holdinggesellschaft und nicht dem dahinter stehenden Gesellschafter zuzurechnen sind (EAS 2892). Die dieser Aussage zu Grunde liegenden und im österreichischen Steuerrecht entwickelten Zurechnungsgrundsätze gelten sowohl für ausländische wie für inländische Zwischengesellschaften. Bezieht…

KStR 2013 Rz 124817.6.3 Drittelgrenze
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

17.6.3 Drittelgrenze Rz 1248ep: Ist eine beherrschte ausländische Körperschaft gemäß § 10a Abs. 8 KStG 1988 als Finanzunternehmen einzustufen, kommt die Ausnahme von der Hinzurechnungsbesteuerung nur dann zur Anwendung, wenn nicht mehr als ein Drittel der Passiveinkünfte iSd § 10a Abs. 2 KStG 1988 des…

KStR 2013 Rz 124817.2.4 Dividenden und Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

17.2.4 Dividenden und Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen Rz 1248aj: Gemäß § 10a Abs. 2 Z 3 KStG 1988 zählen zu den Passiveinkünften dem Grunde nach Dividenden und Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen. Unter diesen Dividendenbegriff fallen sämtliche in § 10 Abs. 1…

EAS 869Dividendenbezug aus Österreich durch eine deutsche Organtochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/17-IV/4/9630.04.1996

Nach allgemeinen Grundsätzen (Art. 3 Abs. 2 OECD-Musterabkommen) ist bei Anwendung des DBA-Deutschland auf österreichischer Seite österreichisches innerstaatliches Recht anzuwenden. Nach österreichischem innerstaatlichen Recht ist eine Zusammenfassung von Einkommen verschiedener Rechtspersonen grundsätzlich nur im Rahmen des § 9 KStG (Organschaft) möglich (sieht man von…

EAS 2885Gewinnausschüttung einer bosnischen Kapitalgesellschaft an die beiden österreichischen Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1818-IV/4/200712.11.2007

Die Gewinnausschüttung, die eine bosnische Kapitalgesellschaft an ihre beiden zu 100% beteiligten österreichischen Gesellschafter vornimmt, ist - sofern kein KESt-Abzug durch eine österreichische Bank zu erfolgen hat - bei den beiden österreichischen Gesellschaftern gemäß § 37 Abs. 8 Z 2 EStG 1988 als Sondereinkunft mit 25% der…

EAS 2985Gewinnausschüttung einer estnischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1919-IV/4/200823.07.2008

Auf Grund des Artikels 7 des österreichisch-estnischen Doppelbesteuerungsabkommens hat Estland das Recht, die von estnischen Kapitalgesellschaften erzielten Gewinne einer Besteuerung zu unterziehen, wobei die Abkommensbestimmung nicht festlegt, zu welchem Zeitpunkt der Körperschaftssteueranspruch Estlands auflebt; dies richtet sich vielmehr nach estnischem innerstaatlichem Recht. Wenn daher…

KStR 2013 Rz 124817.2 Passiveinkünfte
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

17.2 Passiveinkünfte 17.2.1 Allgemeines Rz 1248ae: Die Hinzurechnungsbesteuerung kommt ausschließlich für die in § 10a Abs. 2 KStG 1988 aufgezählten Passiveinkünfte zur Anwendung. Das sind dem Grunde nach folgende Einkünfte: Zinsen (Z 1; siehe dazu näher Rz 1248af f), Lizenzgebühren (Z 2; siehe…