…21.11.1999 in Geltung gewesenen Dienstanweisung Veranlagung. Der Inhalt dieser Regelung ist bei Stoll, BAO, 1520, eingehend dargestellt. Diese Regelung wurde im Wesentlichen unverändert in die ab 22.11.1999 in Geltung stehende Dienstanweisung Direktbearbeitung übernommen. Im Anhang 3 zu dieser Dienstanweisung wird bestimmt…
…Notare) gilt eine besondere, in der Behördenpraxis geübte, Regelung. Die Bestimmungen über diese generelle Erklärungsfristverlängerung finden sich im Anhang 3 der (nicht kundgemachten) Dienstanweisung Direktbearbeitung des BMF. Nach dieser Regelung gelten Abgabenerklärungen ohne das Erfordernis Einzelansuchen einbringen zu müssen, als rechtzeitig eingebracht, wenn sie bis…
…den Wert zwei eingegeben habe, um die Bescheiderstellung zu ermöglichen. Dies gilt für die Fehlercodebereinigung der Jahre 1997 und 1998. In der Dienstanweisung Direktbearbeitung ist in Pkt. 4.5 Folgendes festgehalten: "Wurde ein Fall weder individuell noch automatisch zur Erklärungsprüfung ausgewählt, ergeht ohne Ermittlungsverfahren ein…
…begründen, dass bei der sog. "Quotensetzung" - bei rechtmäßiger, insbesonders fristgemäßer Inanspruchnahme der auf der amtsinternen Dienstanweisung "Direktbearbeitung" beruhenden Quotenregelung wäre die Erklärungsfrist allenfalls erst am 31. März 2003 abgelaufen - statt dem beabsichtigten Jahr 2001 versehentlich das Jahr 2002 eingegeben worden sei, so ist dem entgegen…
…Miethäuser bis zum 30. Juni des auf das Veranlagungsjahr folgenden Kalenderjahres ohne Antragstellung erstreckt wurde (Erlass des BMF vom 3.4.2000, Z 02 2110/5-IV/2/99, Dienstanweisung Direktbearbeitung). Die Umsatzsteuererklärung für 2002 wurde am 30. Juni 2003 abgegeben. Die Entrichtung der gemeldeten…
…Vertretung sowie eine Geldvollmacht angemerkt, sodass aufgrund der oben dargestellten Regelung der Dienstanweisung Direktbearbeitung die gegenständliche Einkommensteuererklärung bis 31.5.2002 einzureichen gewesen wäre. Tatsächlich langte diese Abgabenerklärung erst am 2.10.2002 - somit rund vier Monate verspätet - beim Finanzamt ein. Gemäß § 135 BAO kann…
…12.2021 bei der steuerlichen Vertretung des BF weder postalisch noch in der Databox einlangte, die zuständigen Mitarbeiter haben die Databox täglich in der laut Dienstanweisung vorgegebenen Zeit (07:30 Uhr bis 08:30 Uhr) eingesehen und die jeweils in der Databox befindlichen Steuerbescheide, etc…
…elektronischen Systeme (Abgabeninformationssystem [AIS)]/Direktbearbeitung; Grunddatenverwaltung [GDV]) zukommen. Damit konfrontiert wandte der steuerliche Vertreter des Bf im Wesentlichen ein, das Abrufen von Dokumenten in der Databox erfolge nach einem kontrollierten, standardisierten Verfahren. Die zum Abrufen berechtigten Mitarbeiter hätten eine Handlungsanweisung, die tatsächlich eine Dienstanweisung darstelle…
…Prüfer erstellten Entwürfe des Prüfungsberichts vom "zuständigen Gruppenleiter einer Kontrolle in materieller und formeller Hinsicht zu unterziehen und - nach einer allfälligen Verbesserung durch den Betriebsprüfer - zu approbieren sind". Vorstehend zitierte Vorschrift stammt allerdings aus der Dienstanweisung BP, die im Jahr 2010 vom 0HB ersetzt wurde…
Die Arbeitsrichtlinie UP-5500 stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden…
Die Arbeitsrichtlinie UP-3000 (Arbeitsrichtlinie Allgemeine Bestimmungen) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie…
Die Arbeitsrichtlinie ZK-1770 (Arbeitsrichtlinie Zollanmeldung - Vereinfachte Verfahren) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden…
Die Arbeitsrichtlinie AH-4311 (Arbeitsrichtlinie Rohdiamanten) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern undDienststellen des Zollamtes Österreich sowie von den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…
Die Arbeitsrichtlinie UP-4810 (Arbeitsrichtlinie Andorra Agrar) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden…
Die Arbeitsrichtlinie UP-4800 (Arbeitsrichtlinie Andorra Zollunion) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden…
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Die Arbeitsrichtlinie ZK-2540 (Endverwendung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zolldienststellenvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet…
Die Arbeitsrichtlinie ZT-1600 (Arbeitsrichtlinie Maschinen in Teilsendungen) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…
Die Arbeitsrichtlinie ZK-1580 (Zollanmeldung - Standardverfahren) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei…
Die Arbeitsrichtlinie »"Zollanmeldung im Informatikverfahren" (»ZK-0612) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen »hinsichtlich der Abgabe von Zollanmeldungen im elektronischen Verfahren mit e-zoll dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen…