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104 902 Treffer424 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/0430-L/04Verspätungszuschlag bei fehlender Aufnahme in die Quotenliste des steuerlichen Vertreters.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.08.2009

…21.11.1999 in Geltung gewesenen Dienstanweisung Veranlagung. Der Inhalt dieser Regelung ist bei Stoll, BAO, 1520, eingehend dargestellt. Diese Regelung wurde im Wesentlichen unverändert in die ab 22.11.1999 in Geltung stehende Dienstanweisung Direktbearbeitung übernommen. Im Anhang 3 zu dieser Dienstanweisung wird bestimmt…

UFSW RV/1995-W/05Höhe des Verspätungszuschlages - Ermessensübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2006

…Notare) gilt eine besondere, in der Behördenpraxis geübte, Regelung. Die Bestimmungen über diese generelle Erklärungsfristverlängerung finden sich im Anhang 3 der (nicht kundgemachten) Dienstanweisung Direktbearbeitung des BMF. Nach dieser Regelung gelten Abgabenerklärungen ohne das Erfordernis Einzelansuchen einbringen zu müssen, als rechtzeitig eingebracht, wenn sie bis…

UFSW RV/3800-W/02Ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.07.2005Teil 1/2

…den Wert zwei eingegeben habe, um die Bescheiderstellung zu ermöglichen. Dies gilt für die Fehlercodebereinigung der Jahre 1997 und 1998. In der Dienstanweisung Direktbearbeitung ist in Pkt. 4.5 Folgendes festgehalten: "Wurde ein Fall weder individuell noch automatisch zur Erklärungsprüfung ausgewählt, ergeht ohne Ermittlungsverfahren ein…

UFSG RV/0080-G/05Ermessensübung dem Grunde und der Höhe nach bei Verhängung eines Verspätungszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2005

…begründen, dass bei der sog. "Quotensetzung" - bei rechtmäßiger, insbesonders fristgemäßer Inanspruchnahme der auf der amtsinternen Dienstanweisung "Direktbearbeitung" beruhenden Quotenregelung wäre die Erklärungsfrist allenfalls erst am 31. März 2003 abgelaufen - statt dem beabsichtigten Jahr 2001 versehentlich das Jahr 2002 eingegeben worden sei, so ist dem entgegen…

UFSW RV/0869-W/04Säumniszuschlag, Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bei Hausgemeinschaften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2004

…Miethäuser bis zum 30. Juni des auf das Veranlagungsjahr folgenden Kalenderjahres ohne Antragstellung erstreckt wurde (Erlass des BMF vom 3.4.2000, Z 02 2110/5-IV/2/99, Dienstanweisung Direktbearbeitung). Die Umsatzsteuererklärung für 2002 wurde am 30. Juni 2003 abgegeben. Die Entrichtung der gemeldeten…

UFSL RV/0093-L/03Festsetzung eines Verspätungszuschlages bei unterlassener Quotenanmerkung mittels Finanz-Online
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.03.2004

…Vertretung sowie eine Geldvollmacht angemerkt, sodass aufgrund der oben dargestellten Regelung der Dienstanweisung Direktbearbeitung die gegenständliche Einkommensteuererklärung bis 31.5.2002 einzureichen gewesen wäre. Tatsächlich langte diese Abgabenerklärung erst am 2.10.2002 - somit rund vier Monate verspätet - beim Finanzamt ein. Gemäß § 135 BAO kann…

BFG RV/2100119/2023Wiedereinsetzung nach Übersehen der Zustellung in die Databox
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.10.2023

…12.2021 bei der steuerlichen Vertretung des BF weder postalisch noch in der Databox einlangte, die zuständigen Mitarbeiter haben die Databox täglich in der laut Dienstanweisung vorgegebenen Zeit (07:30 Uhr bis 08:30 Uhr) eingesehen und die jeweils in der Databox befindlichen Steuerbescheide, etc…

BFG RV/2100205/2022Versäumung der Beschwerdefrist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss05.05.2022

…elektronischen Systeme (Abgabeninformationssystem [AIS)]/Direktbearbeitung; Grunddatenverwaltung [GDV]) zukommen. Damit konfrontiert wandte der steuerliche Vertreter des Bf im Wesentlichen ein, das Abrufen von Dokumenten in der Databox erfolge nach einem kontrollierten, standardisierten Verfahren. Die zum Abrufen berechtigten Mitarbeiter hätten eine Handlungsanweisung, die tatsächlich eine Dienstanweisung darstelle…

BFG RV/7102838/2021Befugnisse eines Finanzamts bzw bestimmter Organwalter bei Durchführung einer Außenprüfung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.02.2022Teil 8/11

…Prüfer erstellten Entwürfe des Prüfungsberichts vom "zuständigen Gruppenleiter einer Kontrolle in materieller und formeller Hinsicht zu unterziehen und - nach einer allfälligen Verbesserung durch den Betriebsprüfer - zu approbieren sind". Vorstehend zitierte Vorschrift stammt allerdings aus der Dienstanweisung BP, die im Jahr 2010 vom 0HB ersetzt wurde…

UP-5500Einleitung
geltende FassungRichtlinien30.03.2022

  Die Arbeitsrichtlinie UP-5500 stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden…

UP-3000Einleitung
geltende FassungRichtlinien07.06.2021

  Die Arbeitsrichtlinie UP-3000 (Arbeitsrichtlinie Allgemeine Bestimmungen) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie…

ZK-1770Einleitung
geltende FassungRichtlinien19.09.2022

Die Arbeitsrichtlinie ZK-1770 (Arbeitsrichtlinie Zollanmeldung - Vereinfachte Verfahren) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden…

AH-4311Einleitung
geltende FassungRichtlinien08.08.2022

  Die Arbeitsrichtlinie AH-4311 (Arbeitsrichtlinie Rohdiamanten) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern undDienststellen des Zollamtes Österreich sowie von den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…

UP-4810Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.07.2014

  Die Arbeitsrichtlinie UP-4810 (Arbeitsrichtlinie Andorra Agrar) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden…

UP-4800Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.07.2014

  Die Arbeitsrichtlinie UP-4800 (Arbeitsrichtlinie Andorra Zollunion) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden…

UP-3000Anhang 11 Auskunftsblatt INF 4
geltende FassungRichtlinien24.05.2018

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ZK-2540Einleitung
geltende FassungRichtlinien19.05.2021

  Die Arbeitsrichtlinie ZK-2540 (Endverwendung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zolldienststellenvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet…

ZT-1600Einleitung
geltende FassungRichtlinien09.07.2026

Die Arbeitsrichtlinie ZT-1600 (Arbeitsrichtlinie Maschinen in Teilsendungen) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…

ZK-1580Einleitung
geltende FassungRichtlinien16.12.2020

  Die Arbeitsrichtlinie ZK-1580 (Zollanmeldung - Standardverfahren) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei…

ZK-0612Einleitung
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

  Die Arbeitsrichtlinie »"Zollanmeldung im Informatikverfahren" (»ZK-0612) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen »hinsichtlich der Abgabe von Zollanmeldungen im elektronischen Verfahren mit e-zoll dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen…