…erhobenen Berufung vom 11. 2. 2005 wiederholte der Bw. seinen Standpunkt, wonach nicht auf Waldböden angelegte Christbaumkulturen dem landwirtschaftlichen Vermögen zuzurechnen seien. Weiters wies der Bw. darauf hin, dass die Christbaumzucht Ende März 1989 begonnen worden sei und immer noch betrieben werde. Dass diese Tätigkeit…
…deren Heranwachsen sich über ein Wirtschaftsjahr hinaus erstreckt (zB Gewächse einer Baumschule, Ziersträucher bei einer Gärtnerei, Christbaumkultur). Diese Wirtschaftsgüter werden zum Umlaufvermögen, wenn sie vom Grund und Boden getrennt werden. 6.6.1.2 Stehendes Holz Rz 2304: Das stehende Holz ist ein eigenständig zu…
…gebe es österreichweit einheitliche Hektarsätze für Auwald, Schutzwald und Christbaumkulturen auf Waldboden mit mehr als 0,5 Hektar Fläche. Alle jene Forstbetriebsflächen, die weder dem Auwald, noch dem Schutzwald oder einer Christbaumkultur (ab 0,5 Hektar) zugerechnet werden könnten, würden gemeinsam mit dem Wirtschaftswald bewertet…
…| 60.000 | 4360,3701 | Hopfenanlagen | 17.000 12.000 | 1235,4382 872,0740 | Tabakanbau | 6.000 | 436,0370 | Arznei- und Gewürzpflanzenanbau | 10.000 | 726,7283 | Christbaumkulturen | 7.000 | 508,7098 3…
…Marille ua.) in ha; Beerenkulturen in ha und Beerenart in ha Feldgemüseanbau in ha; Christbaumkulturen in ha; Tabakkulturen in ha; Hopfenkulturen in ha Weinbaulich genutzte Fläche in ha mit Angaben zu Jahresweinproduktion in Liter und/oder Jahresproduktion an Weintrauben in kg Gärtnerisch genutzte Fläche in…
…sowie Arznei-, Tee- und Gewürzpflanzen, Hopfenkulturen und Christbaumkulturen auf landwirtschaftlichen Flächen gelten würden. Dagegen richtet sich die dem Bundesfinanzgericht am ***28*** zur Entscheidung vorgelegte Beschwerde. Nach einem Ersuchen des Bundesfinanzgerichtes um Klarstellung, ob der Antrag vom ***27*** gegen den Einheitswertbescheid des Finanzamtes ***29*** zum 1…
…Anm.: Kleinstbetriebe), abweichend von § 9 bis 13, nach Anlage 13 bewertet, wobei Christbaumkulturen auf Waldboden über 0,5 Hektar, Auwald und Schutzwald bundesweit einheitlich (Anm.: nach Anlage 11 u. 12) bewertet werden. Die (einzige) der wirtschaftlichen Einheit zugehörende Waldparzelle in der KG ***5***, GSt.-Nr. *…
…sich ausschließlich auf Flächen im Wirtschaftswald-Hochwald. Die übrigen Waldkategorien (Niederwald, Auwald, Schutzwald, Christbaumkulturen, Kurzumtriebsflächen und Forstwege) seien daher gesondert anzusetzen. Von den 84,8288 ha Wirtschaftswald laut Erklärung und verwaldeten Alpflächen, unter Abzug von 3 ha Wegflächen, betrage der Anteil der nicht schlepperbefahrbaren Flächen…
…03.2014 sei festgelegt worden, dass für folgende Sonderkulturen Zuschläge gemäß § 40 BewG anzuwenden seien: Feldgemüse, Arznei-, Tee- u. Gewürzpflanzen sowie Hopfen- u. Christbaumkulturen. Im angeführten § 32 Abs. 4 BewG sei lediglich geregelt, wem die Zuschläge für Sonder- u. Obstkulturen gemäß § 40 BewG zugerechnet werden…
… 2 Abs. 3 ForstG 1975), Christbaumkulturen und Kurzumtriebsflächen jeweils auf Waldboden. 2.Die in der Anlage 5 enthaltenen Hektarsätze für Ausschlagwald und Auwald. (2) Zu den Nichtholzbodenflächen gemäß Abs. 1 Z 1 zählen dauernd unbestockte Grundflächen, insoweit sie in einem unmittelbaren räumlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang…
…dem Berufungswerber über einen Pachtvertrag der Grundstücke hinter dem Möbelhaus e geführt. Zu Punkt 2: In etwa drei bis viermaligen Gesprächen sei die Möglichkeit einer Baumschule bzw einer Christbaumkultur auf diesem Grundstück erörtert worden. Letztlich sei es an der Bodenqualität und an der Attraktivität des…
…dem Berufungswerber über einen Pachtvertrag der Grundstücke hinter dem Möbelhaus E geführt. Zu Punkt 2: In etwa drei bis viermaligen Gesprächen sei die Möglichkeit einer Baumschule bzw einer Christbaumkultur auf diesem Grundstück erörtert worden. Letztlich sei es an der Bodenqualität und an der Attraktivität des…
…usw.). Obstbäume und Ziergehölzer zählen nicht dazu und begründen somit keinen Wald iSd Forstgesetzes 1975. Nicht als Wald gelten nach § 1a Abs. 5 Forstgesetz 1975 auch Flächen, die im Kurzumtrieb mit einer Umtriebszeit bis zu 30 Jahren genutzt werden, sowie zB Christbaumkulturen (siehe Rz 4196a).
…von § 9 bis 13 werden Betriebe mit nicht mehr als 10 Hektar Waldfläche nach Anlage 13 bewertet, wobei Christbaumkulturen auf Waldboden über 0,5 Hektar, Auwald und Schutzwald bundesweit einheitlich bewertet werden. ….. Anlage 13: M Hektarsatz (EUR pro Hektar): 202 3.3. Rechtliche Erwägungen…
…von § 9 bis 13 werden Betriebe mit nicht mehr als 10 Hektar Waldfläche nach Anlage 13 bewertet, wobei Christbaumkulturen auf Waldboden über 0,5 Hektar, Auwald und Schutzwald bundesweit einheitlich bewertet werden. ….. Anlage 13: ***A*** Hektarsatz (EUR pro Hektar): 187 3.3. Rechtliche Erwägungen…
…in der Forstwirtschaft: 2.1. die Eröffnung einer Entnahmestelle für den Abbau von Bodenmaterialien bis 500m2 für den Eigenbedarf eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs; 2.2. die Anlage von Christbaumkulturen; also Kulturen, die laut Definition des Forstgesetzes 1975 der Christbaumnutzung dienen, in den Teilgebieten ***Gebiet1…
…sich auf Ackerland, Dauergrünland und Dauerkulturen (insb. Obst- und Weinbau, Baum- und Rebschulen, Christbaumkulturen). 2. Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes gemäß Art 7 Abs. 1 B-VG und Art 2 StGG Der verfassungsgesetzliche Gleichheitssatz verbietet dem Gesetzgeber, Gleiches ungleich und Ungleiches gleich zu behandeln, wobei er ihm…
…Schutzwald, Christbaumkulturen, Kurzumtriebsflächen und Forstwege) sowie nicht forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind daher gesondert einzuzeichnen. 2.) auf den beiliegenden Ausdrucken aus dem Niederösterreich Atlas Korrekturen und Ergänzungen hinsichtlich der bereits eingezeichneten Forststrassen und Forstwege anzubringen. 3.) die Länge der Forststrassen und der Forstwege sowie die durchschnittliche…
…stellte die steuerliche Vertretung des Bf. den Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde an das Bundesfinanzgericht (Vorlageantrag) mit der Begründung, dass es sich bei den unbebauten Grundstücken der EZ ***14*** um Christbaumkulturen handle, die zu 100% dem gärtnerischen Betrieb dienen würden, womit die Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß …
…bis § 13 werden die Betriebe mit nicht mehr als 10 Hektar Waldfläche nach Anlage 13 bewertet, wobei Christbaumkulturen auf Waldböden über 0,5 Hektar, Auwald uns Schutzwald bundesweit einheitlich bewertete werden.“ Gemäß Anlage 13 beträgt der Hektarsatz für Kleinstwälder im Bezirk Zwettl 204,00 €…