…Die Umsatzsteuer 6/98 sei ermittelt worden, die Hausbank (Raika) habe aber die Überweisung nicht mehr durchgeführt. "Beweis: Einholung eines Buchsachverständigengutachten". Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt seien vorrangig vor den anderen Verbindlichkeiten befriedigt worden. Es seien im Zuge des Einbringungsverfahrens regelmäßig Bargeldbeträge an den Exekutor…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***RA***, ***RA-Adr***, über die Beschwerde vom 3. August 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 24. Juli…
Der Sachverständige B verwendete die Tabelle nur hilfsweise als Zusatzbeweis für die vom ihm aufgrund seiner Fachkenntnisse geschätzten Nutzungsdauer von 40 Jahren, einer technischen Restlebensdauer von 30 Jahren, einer wirtschaftlichen Restlebensdauer von 24 bzw. 25 Jahren und den zugehörigen Abschlägen für Bauzustand und Alter von…
Gemäß § 299 Abs. 1 BAO könne die Abgabenbehörde einen Bescheid aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich nicht als richtig erweist. Bereits in der Begründung des Bescheides vom 9. April 2014 wurde angeführt, dass die Aufhebung erfolgt sei, weil die sich aus dem Sachbescheid ergebende…
…spekulativ und inhaltlich verfehlt dargestellt worden seien. Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Buchsachverständigengutachten sowie den durch Hauptverhandlung erhobenen Beweisen sei es zu den Feststellungen gekommen. Diesen Antrag wies das Finanzamt Österreich mit Bescheid vom 05. Februar 2026 zurück und wurde dies wie folgt begründet: "Der…
…Jahresabschlüsse, Saldenbilanzen und ein Buchsachverständigengutachten zur Frage der vorhandenen Mittel der Gesellschaft und deren Verwendung zur Gläubigerbefriedigung bzw. Nichtbenachteiligung des Finanzamtes sowie seine Einvernahme. Da der Berufungswerber in der gegenständlichen Sache "nicht Abgabenschuldner" sei, könne er den Fragebogen EV 7 (betreffend die wirtschaftlichen Verhältnisse) nicht…
…und September 2014 fällig gewordenen Abgaben nur mit einer Quote von 50 % hätten bezahlt werden können, könne nur durch ein Buchsachverständigengutachten unter Berücksichtigung der frei verfügbaren Kreditmittel der Gesellschaft erbracht werden. Da nach der ständigen Rechtsprechung die Vertreterhaftung pauschal und angemessen festzusetzen sei, werde beantragt…
…und September 2014 fällig gewordenen Abgaben nur mit einer Quote von 50 % hätten bezahlt werden können, könne nur durch ein Buchsachverständigengutachten unter Berücksichtigung der frei verfügbaren Kreditmittel der Gesellschaft erbracht werden. Da nach der ständigen Rechtsprechung die Vertreterhaftung pauschal und angemessen festzusetzen sei, werde beantragt…
…und September 2014 fällig gewordenen Abgaben nur mit einer Quote von 50 % hätten bezahlt werden können, könne nur durch ein Buchsachverständigengutachten unter Berücksichtigung der frei verfügbaren Kreditmittel der Gesellschaft erbracht werden. Da nach der ständigen Rechtsprechung die Vertreterhaftung pauschal und angemessen festzusetzen sei, werde beantragt…
…und September 2014 fällig gewordenen Abgaben nur mit einer Quote von 50 % hätten bezahlt werden können, könne nur durch ein Buchsachverständigengutachten unter Berücksichtigung der frei verfügbaren Kreditmittel der Gesellschaft erbracht werden. Da nach der ständigen Rechtsprechung die Vertreterhaftung pauschal und angemessen festzusetzen sei, werde beantragt…
…bemüht gewesen sei, die fälligen Abgaben zu entrichten. Es werde neuerlich auf die noch im Februar 2009 – trotz objektiv bereits vorliegender Zahlungsunfähigkeit – an den Abgabengläubiger geleistete Zahlung verwiesen. Zum Beweis des Beschwerdevorbringens wurden Auszüge aus einem umfangreichen Buchsachverständigengutachtens im Verfahren gegen den Beschwerdeführer wegen §§ 153c…
…K E, G, N A und B als Zeugen angeführt. Darüber hinaus sei ein Buchsachverständigengutachten einzuholen. Zum Fälligkeitszeitpunkt der Abgabenschuld seien dem Bw. keinerlei liquide Mittel zur Verfügung gestanden, um die Umsatzsteuer 08/2005 auch nur anteilsmäßig zu bedienen, was sich auch eindeutig aus dem…
…üblich seien und dies glaubhafterweise auf Bruch, Tausch und Leihe von Getränken und auch auf üblicherweise vorkommende Entwendungen durch Mitarbeiter rückführbar wären, werde die Einholung eines Buchsachverständigengutachtens beantragt. Die obgenannten Schwarzlöhne habe er nur aus versteuerten Umsätzen bezahlt. Die hier angesprochenen Aushilfskräfte wären unmittelbar nach…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 9. Oktober 2003 über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Dr. Gerhard Maurer Buchprüfungs- u. Steuerberatungsges.m.b.H., gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten, vertreten durch Dr. Wolfgang Bichler und ADir. Walter Halbmayr, betreffend Einkommensteuer für die…
Die Ermittlung des m2-Preises durch das Finanzamt ist auch deswegen nicht objektiv und sachgerecht, weil diese den vom Gutachter ermittelten Verkehrswert einerseits mit den vergleichsweise ermittelten m2-Preisen nicht annähert und andererseits den Liebhaberpreis des Käufers als zum Zeitpunkt der Entnahme sachgerecht ansieht. Aus…
Wie aus dem Text eindeutig hervorgeht, war die textliche Fassung dieser Feststellung davon geprägt, dass der steuerliche Vertreter damals seine Zustimmung zu dieser Feststellung gegeben hat, deswegen auch das Wort "einvernehmlich". Die Feststellung an sich ist natürlich eindeutig schlüssig. Sie beruht auf Fakten, die dem…
Gemäß der Rechtsprechung des VwGH sei für die Ermittlung des Teilwertes vom Verkehrswert des eingelegten Grundstückes auszugehen. Zumal die Bp trotz des Einheitswertbescheides vom 20. Dezember 1989, EW 000-0-0001/1, von landwirtschaftlichem Vermögen ausgegangen sei, liege Rechtswidrigkeit infolge Aktenwidrigkeit vor (vgl. Literatur von…
Bezüglich der Bewertung der Wohnung, die an Frau Y.Y. verkauft worden sei, durch das Privatgutachten Gutachter2 sei vom Fachexperten des bundesweiten Fachbereichs Bewertung und Bodenschätzung festgestellt worden, dass es sich um ein Kurzgutachten mit unvollständiger Befundaufnahme handle. Mangels Begründung seien die einzelnen Parameter nicht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Erbengemeinschaft, 9500 Villach, Paulapromenade 12, vertreten durch X, Steuerberaterin in 9500 Villach, vom 15. April 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Spittal Villach, dieses vertreten durch Z, vom 16. Dezember 2004 betreffend einheitliche und gesonderte…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die als Beschwerde weiterwirkende Berufung der P***** OG, Steuernummer 23 184/9*****, als Rechtsnachfolgerin der M***** I***** S***** GmbH, Steuernummer 23 084/8****, 3***** St*****, St***** 4*****, vertreten durch Stöger & Partner Wirtschaftstreuhand- und SteuerberatungsgmbH…