…machte in seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1998 folgende Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung geltend: | Brautkleid | S 17.979,- | Bewirtung der Gäste | S 40.000,- | Hochzeitsmesse | S 10.000,- | Musik ------------------------------------------------------------- | S 12.000,- -------------- | Summe | S 88…
…mit Hochzeiten, darunter fallen ua. Aufwendungen für die Hochzeitsfeier, die Hochzeitstafel, aber auch Aufwendungen für die Hochzeitsreise oder das Brautkleid, können keine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1988 finden, weil für deren Übernahme weder eine rechtliche noch eine sittliche Verpflichtung vorliegt (vgl. Fuchs…
…der Bw. auf die Vorbringen in der Berufung und führt ergänzend aus: "Bareinzahlungen: Bei dem von der Prüferin angeführten "Einsatz für Brautkleid über € 1.700,00" handelt es sich ursprünglich um eine Leihgebühr. Da das Brautkleid von der Kundschaft nicht mehr zurückgebracht wurde, erfolgte…
…in meiner Ausbildung) ans Herz gelegt wurde. Zungenbrecher, die jeder kennt (Fischers Fritz .... und Brautkleid bleibt Brautkleid ..... ) bieten für heutige Schüler keine Herausforderung mehr und langweilen sie. Da habe ich mich auf die Suche nach etwas Neuern begeben, was die Kinder anspricht und sehr abwechslungsreich…
…Frage, ob die von der Bw. getätigten Aufwendungen anlässlich der Verehelichung der Tochter und des Sohnes als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind. Der Antrag auf Berücksichtigung der Kosten für das Brautkleid, Hochzeitsreise und Fotos wurden vom Finanzamt unter Hinweis auf die oben zitierte Bestimmung des …
…Einkommensteuergesetz, Kommentar4, Tz. 78 zu § 34, 30, 34, 1999). Ebenso sind die Aufwendungen im Zusammenhang mit Hochzeiten (wie Brautkleid, Vermählungsanzeigen, Hochzeits- und Polterfeier und -tafel, Hochzeitsreisen etc.) mangels rechtlicher und sittlicher Verpflichtung nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig (Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar4, Tz. 78 zu § 34, 37…