RIS AI
35 879 Treffer142 msnur geltende Fassungen
UFSZ2L ZRV/0409-Z2L/03Ist eine als Mitteilung bezeichnete Erledigung der Abgabenbehörde als Bescheid anzusehen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)10.03.2006

…Bezeichnung der Abgabenbehörde sowie deren Unterschrift (VwGH v. 28. September 2004, 2002/14/0035) enthalten sind, und dass dieser Erledigung die Rechtsmittelbelehrung iSd. § 93 Abs.3 lit.b BAO fehlt. Unbestritten ist, dass eine fehlende Rechtsmittelbelehrung bei Vorliegen eines rechtsgestaltenden oder rechtsfeststellenden Inhaltes einer abgabenbehördlichen…

UFSL RV/1256-L/10Bezeichnung der nach § 299 BAO aufzuhebenden Bescheide im Aufhebungsantrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2012

…Durch die fehlende Bezeichnung der Bescheide, deren Aufhebung begehrt wird, wird die Abgabenbehörde nicht in die Lage versetzt zu prüfen, bei welchen Bescheiden sich der Spruch als unrichtig erweist. Daher bedarf es auch keiner weiteren Prüfung, ob das Finanzamt in der Vergangenheit allenfalls Bescheide erlassen…

UFSW RV/1199-W/06Entstehung des Abgabenanspruches bei Sicherstellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2007

…der Bw. vor, dass der bekämpfte Bescheid betreffend die bescheidausstellende Behörde gemäß Stempelaufdruck wie folgt bezeichnet worden wäre: "Großbetriebsprüfung Wien, 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 3 Im Namen und im Auftrag des zuständigen Finanzamtes" Gemäß § 96 BAO müssten alle schriftlichen Ausfertigungen der Abgabenbehörden die Bezeichnung der…

UFSW RV/1399-W/06Entstehung des Abgabenanspruches bei Sicherstellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2007

…der Bw. vor, dass der bekämpfte Bescheid betreffend die bescheidausstellende Behörde gemäß Stempelaufdruck wie folgt bezeichnet worden wäre: "Großbetriebsprüfung Wien, 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 3 Im Namen und im Auftrag des zuständigen Finanzamtes" Gemäß § 96 BAO müssten alle schriftlichen Ausfertigungen der Abgabenbehörden die Bezeichnung der…

UFSW RV/0203-W/031. Anspruch auf Alleinverdienerabsetzbetrag bei Ehegatten mit gleich hohen Einkünften 2. Bezeichnung einer unzuständigen Berufungsbehörde in der Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.02.2004

…Burgenland sondern der Unabhängige Finanzsenat zuständig. Diese Falschbezeichnung schadet nicht, weil die Bezeichnung der Berufungsbehörde kein Erfordernis einer zulässigen Berufung bildet (§ 250 Abs 1 i.V.m. § 273 Abs 1 BAO) und die Abgabenbehörden von amtswegen wahrzunehmen haben, welche Berufungsbehörde für die Erledigung der in…

UFSL RV/1257-L/10Bezeichnung der nach § 299 BAO aufzuhebenden Bescheide im Aufhebungsantrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2012

…Durch die fehlende Bezeichnung der Bescheide, deren Aufhebung begehrt wird, wird die Abgabenbehörde nicht in die Lage versetzt zu prüfen, bei welchen Bescheiden sich der Spruch als unrichtig erweist. Daher bedarf es auch keiner weiteren Prüfung, ob das Finanzamt in der Vergangenheit allenfalls Bescheide erlassen…

UFSL RV/1255-L/10Bezeichnung der nach § 299 BAO aufzuhebenden Bescheide im Aufhebungsantrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2012

…Durch die fehlende Bezeichnung der Bescheide, deren Aufhebung begehrt wird, wird die Abgabenbehörde nicht in die Lage versetzt zu prüfen, bei welchen Bescheiden sich der Spruch als unrichtig erweist. Daher bedarf es auch keiner weiteren Prüfung, ob das Finanzamt in der Vergangenheit allenfalls Bescheide erlassen…

UFSL RV/1254-L/10Bezeichnung der nach § 299 BAO aufzuhebenden Bescheide im Aufhebungsantrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2012

…Durch die fehlende Bezeichnung der Bescheide, deren Aufhebung begehrt wird, wird die Abgabenbehörde nicht in die Lage versetzt zu prüfen, bei welchen Bescheiden sich der Spruch als unrichtig erweist. Daher bedarf es auch keiner weiteren Prüfung, ob das Finanzamt in der Vergangenheit allenfalls Bescheide erlassen…

BFG RV/5100216/2024Prüfungsbefugnis der Abgabenbehörde bezüglich die GMSG-Meldepflicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.06.2024Teil 1/2

…wenn Gefahr im Verzug ist. (3) Die einzelne Zwangsstrafe darf den Betrag von 5 000 Euro nicht übersteigen. (4) Gegen die Androhung einer Zwangsstrafe ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig." Nur die Befolgung der von Abgabenbehörden aufgrund gesetzlicher Befugnisse getroffenen Anordnungen zur Erbringung von Leistungen…

BFG RV/6100582/2016Bezeichnung der Tätigkeit ist für die Gewährung des Vertreterpauschales unerheblich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.04.2017

…EStG 2015, § 16 Rz 66) Die oben dargestellten Beispiele zeigen nach dem Verständnis des BFG deutlich, dass die Bezeichnung der Tätigkeit für die Frage der Gewährung des Vertreterpauschales ohne Belang ist und es lediglich darauf ankommt, dass die Person, mag sie nun als Vertreter, Vertriebsleiter…

UFSW RV/0534-W/06Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.02.2010

… 256 Abs. 3 BAO, § 274 BAO) zu erklären ist, diese durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1 BAO) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen…

UFSF RV/0165-F/08Endgültige Abgabenfestsetzung bei fehlender Bezeichnung der Ungewissheit im vorläufigen Bescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.09.2009

…Regelbesteuerungsantrag eingebracht. Nach einer internen Mitteilung der Veranlagungsleitstelle an die Veranlagungsabteilung stand einer so genannten "Soforteingabe" allerdings das Eingabehindernis eines fehlenden "Regelbesteuerungsantrages" und "U-Signals" entgegen. Offensichtlich kam es deshalb in der Folge zu einem Kontakt zwischen der Abgabenbehörde und dem Bw bzw. seiner Vertreterin…

BFG RV/7101749/2025Fehlende Bezeichnung einer (existierenden) Behörde in der als Bescheid intendierten Erledigung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss07.01.2026

…a BAO sind Erledigungen einer Abgabenbehörde als Bescheide zu erlassen, wenn sie für einzelne Personen Rechte oder Pflichten begründen, abändern oder aufheben. Alle schriftlichen Ausfertigungen der Abgabenbehörden müssen die Bezeichnung der Behörde enthalten (§ 96 Abs. 1 BAO). Die Bezeichnung der Behörde ist somit für die…

BFG RS/7100021/2022Überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde an der Säumnis
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Beschluss29.03.2022

…d) § 266 (Vorlage der Akten), e) § 268 (Ablehnung wegen Befangenheit oder Wettbewerbsgefährdung), f) § 269 (Obliegenheiten und Befugnisse, Ermittlungen, Erörterungstermin), g) §§ 272 bis 277 (Verfahren), h) § 280 (Inhalt des Erkenntnisses oder des Beschlusses). § 285. (1) Die Säumnisbeschwerde hat zu enthalten: a) die Bezeichnung der säumigen Abgabenbehörde…

BFG RV/1100354/2015Wiederaufnahmeantrag aufgrund behaupteter falscher rechtlicher Beurteilung der Abgabenbehörde im abgeschlossenen Verfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.07.2017

…2012 erfolgte eine Harmonisierung der Wiederaufnahme von Amts wegen mit jener auf Antrag (vgl. auch diesbezüglich die Erläuterungen zur Regierungsvorlage 2007 BlgNR 24. GP 22). Nicht geändert wurde aber insbesondere, dass der Wiederaufnahmeantrag u.a. die Bezeichnung der Umstände, auf die der Antrag gestützt wird…

BFG RV/7102959/2024Ersatzlose Aufhebung einer BVE wegen Unzuständigkeit der Abgabenbehörde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.08.2024

…6***, wonach bei der Bf. bereits am 15.07.2020 Symptome einer Schizophrenie festgestellt worden seien, die Aufhebung des angefochtenen Abweisungsbescheides begehrt. Das BFG hat erwogen: Gemäß § 262 Abs. 1 BAO ist über Bescheidbeschwerden nach Durchführung der etwa noch erforderlichen Ermittlungen von der Abgabenbehörde, die…

BFG RV/7105537/2018Nichtbescheid infolge fehlender konkreter Bezeichnung der die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vermittelnden Einkunftsquelle
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss26.03.2019

…die Feststellung der Einkünfte (§ 188 BAO) aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens zuständig, in dessen Bereich die wirtschaftliche Einheit gelegen ist. Fehlt der als Feststellungsbescheid intendierten Erledigung nun aber - wie im Beschwerdefall - die konkrete Bezeichnung der wirtschaftlichen Einheit, lässt sich die Zuständigkeit der Abgabenbehörde nicht…

UFSW RV/2661-W/07Kein Vorsteuerabzug bei falscher Bezeichung des liefernden oder leistenden Unternehmers und bei unzureichender Bezeichnung der erbrachten Leistung auf der Rechnung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2012

…der tatsächlich erbrachten Leistungen möglich ist, was jedoch gegenständlich nicht der Fall ist, zumal der Bw. selber keine Aufzeichnungen udgl. hat, welche Leistungen bzw. Lieferungen genau erbracht wurden (Ruppe, a.a.O., § 11, Tz 68). Nach Ansicht der Abgabenbehörde I. Instanz ist aus der Bezeichnung…

UFSW RV/0465-W/05Gem. § 162 BAO kann die Abgabenbehörde verlangen, dass die Empfänger der abgesetzten Beträge genau bezeichnet werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2009

…Berechnung habe dann rund 50 % der Wareneinkäufe ergeben. Mit Hinweis auf Erkenntnis Zl. 90/14/0179 des Verwaltungsgerichtshofes führt die Betriebsprüfung aus, dass aus dem Unterbleiben von Beanstandung in früheren Prüfungszeiträumen kein Beibehalten einer unrichtigen Vorgangsweise abzuleiten sei. Über die Berufung wurde erwogen: Die Abgabenbehörde…

UFSW RV/1027-W/10Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand muss binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde eingebracht werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.07.2010

…276 Abs. 2) bei der Abgabenbehörde erster oder zweiter Instanz eingebracht werden. Spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag hat der Antragsteller die versäumte Handlung nachzuholen. § 309a BAO: Der Wiedereinsetzungsantrag hat zu enthalten: a) die Bezeichnung der versäumten Frist; b) die Bezeichnung des unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses (§…