IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Drin. Elisabeth Hafner als Vorsitzende, die Richterin Maga. Ulrike Nussbaumer LL.M. M.B.L., sowie die fachkundigen Laienrichter Komm. Rat Max Stechauner und Mag. Reinhard Krassnig in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch…
…eines Kraftfahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen außerhalb Österreichs liegt. Die Beweislast trifft diesbezüglich allein den Bf. als Verwender des streitgegenständlichen Fahrzeuges. Um diesen Gegenbeweis erbringen zu können, hat der Bf. dabei von sich aus initiativ und umfassend darzulegen, aus welchen Gründen das Fahrzeug nicht als ein…
…Stehe deshalb bereits bei Einbringung des Fahrzeuges in das Bundesgebiet fest, dass das Fahrzeug bloß vorübergehend im Inland verwendet werden solle, stelle dies einen angemessenen Gegenbeweis zur Widerlegung der Standortvermutung nach § 82 Abs. 8 KFG 1967 und zur Argumentation eines dauernden Standortes im Ausland dar…
…und vom 25.1.2006, 2001/14/0170 kann, wenn der Bw trotz gegebener Gelegenheit seinen Beweispflichten nicht nachgeht, aufgrund der vorliegenden Indizien (siehe oben) auf einen Hauptwohnsitz und in weiterer Folge auf den Standort des KFZ im Inland geschlossen werden. Dies gilt insbesondere dann…
…abgeleitet, dass nicht die Urkunde sondern das Rechtsgeschäft Gegenstand der Gebührenanforderung sei, sodass nur das zustande gekommene und beurkundete Rechtsgeschäft der Gebühr unterliege. Der Gegenbeweis der Partei sei zulässig, dass das Rechtsgeschäft überhaupt nicht oder mit einem anderen als dem beurkundeten Inhalt zustande gekommen sei…
…erfolgen hätte. Die Beweispflicht für die Echtheit der Urkunden treffe die Finanzverwaltung, weil nach römischem Recht der Bw. nicht zu einem Gegenbeweis für ein Nichtvorhandensein verhalten sein könne. Da darüber hinaus in diesem Verfahren seitens der H-GmbH die festgestellte Umsatzsteuer bezahlt worden wäre, könnten…
…Normverbrauchsabgabegesetz, § 1 Tz 136 und 141). Die Beweislast für den Gegenbeweis trifft den Verwender. Diese Beweispflicht umfasst schon aufgrund der Verwendung des Fahrzeuges im Inland und des gegebenen Auslandsbezuges auch die Pflicht, für die Erbringung des allenfalls erforderlichen Gegenbeweises vorzusorgen (Beweisvorsorgepflicht) und erforderliche Beweismittel beizuschaffen…
…10.2001, 2001/11/0288). Die Beweislast für den Gegenbeweis trifft den Verwender. Diese Beweispflicht umfasst schon aufgrund der Verwendung des Fahrzeuges im Inland und des gegebenen Auslandsbezuges auch die Pflicht, für die Erbringung des allenfalls erforderlichen Gegenbeweises vorzusorgen (Beweisvorsorgepflicht) und erforderliche Beweismittel beizuschaffen. Der…
…Normverbrauchsabgabegesetz § 1 Tz 138). Die Beweislast für den Gegenbeweis trifft den Verwender. Diese Beweispflicht umfasst schon aufgrund der Verwendung des Fahrzeuges im Inland und des gegebenen Auslandsbezuges auch die Pflicht, für die Erbringung des allenfalls erforderlichen Gegenbeweises vorzusorgen (Beweisvorsorgepflicht) und erforderliche Beweismittel beizuschaffen. Der Verwender…
…Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, sind bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 ist…
…erzielt worden seien und man "diesbezüglich ganz bewusst trotz diverser Feststellungen zum Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt KEINE Versteuerung ausländischer Einkünfte (trotz diverser Feststellungen zur unbeschränkten Steuerpflicht) vorgenommen" habe. Die Beweispflicht des Bf., der einen dauernden Standort im Ausland behauptet, muss nicht durch Zeugenaussagen untermauert werden…
…darstellenden Zustellnachweis (Rückschein) erbracht, gegen den jedoch gemäß § 168 BAO in Verbindung mit § 292 Abs. 2 ZPO der Gegenbeweis zulässig ist. Behauptet jemand, es liege ein Zustellmangel vor, so hat er diese Behauptung entsprechend zu begründen und Beweise dafür anzuführen, welche die vom Gesetz aufgestellte…
…um Durchdrucke handle. Die belangte Behörde habe lediglich vorgebracht, dass es sich um eine nachträgliche Entfernung bzw. Manipulation handeln müsse und sei damit ihrer Beweispflicht nicht ausreichend nachgekommen. Die Behörde hätte einen Beweis dafür erbringen müssen, dass es sich tatsächlich um eine nachträgliche Entfernung bzw…
…im Vorlageantrag vorgebracht, so ist die Kenntnis des Bf. davon, dass zwar keine Beweispflicht, jedoch eine mit dem Grundsatz der Amtswegigkeit des Abgabenverfahrens korrespondierende Verpflichtung des Bf. zur Mitwirkung bei der Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes besteht, als erwiesen anzunehmen. Die Behauptung einer Ortsabwesenheit des Bf…
…gegen den jedoch gemäß § 292 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit § 24 VStG und § 47 AVG der Gegenbeweis zulässig ist. Behauptet jemand, es liege ein Zustellmangel vor, so hat er diese Behauptung entsprechend zu begründen und Beweise dafür anzuführen, welche die vom Gesetz aufgestellte Vermutung…
…werden. (VwGH vom 12.09.2017, Ra 2017/02/0100) Diese Beweispflicht umfasst schon aufgrund der Verwendung des Fahrzeuges im Inland und des gegebenen Auslandsbezuges auch die Pflicht, für die Erbringung des allenfalls erforderlichen Gegenbeweises vorzusorgen (Beweisvorsorgepflicht) und erforderliche Beweismittel beizuschaffen. Der Verwender hat nachzuweisen…
…zugeordnet werden kann (VwGH 23.10.2001, 2001/11/0288). Diese Beweispflicht umfasst schon aufgrund der Verwendung des Fahrzeuges im Inland und des gegebenen Auslandsbezuges auch die Pflicht, für die Erbringung des allenfalls erforderlichen Gegenbeweises vorzusorgen (Beweisvorsorgepflicht) und erforderliche Beweismittel beizuschaffen. Der Verwender hat nachzuweisen…
…Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet würden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen seien. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 KFG…
…im "Gutachten" F. erinnert. Auch abseits der Beweispflicht des Bw deutet somit nichts auf eine kürzere als die gesetzlich vorgesehene Nutzungsdauer hin. Da der Bw den Beweis einer kürzeren Restnutzungsdauer für sein Mietobjekt in der (Zinshaus1-Adresse) schuldig geblieben ist, bleibt es für den Altbestand…
• Alltagstheorien, Vorurteilen etc kommt kein ernstzunehmender Beweiswert zu. Das gilt bspw für die ungesicherte Meinung, dass derjenige, der sich in einem einer Aussage geirrt hat, auch in allen übrigen Punkten falsch liege (VwGH 20.02.1986, 85/02/0229; VwGH 27.07.2001, 95/08…