2. Steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen 2.1. Volleinspeiser 2.1.1. Einkommensteuer/Körperschaftsteuer 2.1.1.1. Allgemeines Rz 10: Bei Volleinspeisung stellt die Photovoltaikanlage grundsätzlich hinsichtlich des gesamten eingespeisten (verkauften) Stroms eine eigene gewerbliche Einkunftsquelle (§ 23 EStG 1988, § 7 Abs. 3 KStG 1988) unabhängig…
…1 Z 1 BAO. Ideelle Mittel wie Information und Diskussion zu Klima- und Umweltschutzthemen oder die Organisation von Weiterbildungsveranstaltungen führen nicht dazu, dass eine Energiegemeinschaft abgabenrechtlich als Umweltschutzorganisation zu beurteilen wäre. Klimaschutz wird nur von den EEG und nur mittelbar verfolgt. BEG können auch fossilen…
20.2.4 Beurteilung verschiedener Produktgruppen 20.2.4.1 Optionsanleihen 20.2.4.1.1 Allgemeines Rz 6179: Bei einer Optionsanleihe besitzt der Inhaber neben dem Recht auf Rückzahlung des Nominalbetrags ein in einem Optionsschein verbrieftes Recht, innerhalb der Optionsfrist eine bestimmte Anzahl von…
…Mutterkörperschaft nachgewiesen werden, dass die besonderen Umstände direkt ursächlich für das Absinken der Aktiveinkünfte bei der ausländischen Körperschaft sind. Ist das Überwiegen der Passiveinkünfte im Beurteilungszeitraum nicht in einem starken Absinken der Aktiveinkünfte, sondern in einem (planmäßig herbeigeführten) Anstieg der Passiveinkünfte begründet, kommt eine Anwendung…
18.4 Beurteilung der Niedrigbesteuerung Rz 1248fv: Neben einem passiven Unternehmensschwerpunkt ist auch eine Niedrigbesteuerung der internationalen Schachtelbeteiligung oder der qualifizierten Portfoliobeteiligung Voraussetzung für die Anwendung des Methodenwechsels. Es ist daher für den Beurteilungszeitraum der Niedrigbesteuerung die tatsächliche Steuerbelastung der ausländischen Körperschaft zu ermitteln. Bei…
1.4. Beurteilung der Abfalleigenschaft Die Entscheidung, ob eine Ware Abfall im Sinne des AWG 2002 ist, fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Zollamtes Österreich oder der Zollorgane, sondern obliegt dem Landeshauptmann (siehe Abschnitt 9).
2.2. Betätigung und Beurteilungseinheit Rz 6: Die LVO unterscheidet Betätigungen mit Annahme einer Einkunftsquelle (§ 1 Abs. 1 LVO, Rz 10 ff), Betätigungen mit Annahme von Liebhaberei (§ 1 Abs. 2 LVO, Rz 68 ff) und Betätigungen mit unwiderlegbarer Einkunftsquelleneigenschaft (§ 1 Abs. 3 LVO, Rz 102…
Erwirbt eine im Bereich des weltweiten Vertriebes von Produkten der Holzindustrie tätige österreichische Kapitalgesellschaft eine 50-prozentige Beteiligung an einer US-Holdinggesellschaft, die als 100%-Eigentümerin zahlreiche branchengleiche US-Gesellschaften beherrscht, dann deutet dieses Sachverhaltsbild darauf hin, dass die österreichische Gesellschaft bei Anwendung der LOB…
…Gäste basiert auf der der Beschwerde beigelegten Aufstellung der Buchungen in den Jahren 2020 und 2021, dem Vertrag mit der Unternehmen und den Aussagen der steuerlichen Vertretung in der mündlichen Verhandlung. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Einkommensteuer 2020 und 2021 1…
…die Abweisung der Beschwerde für die Monate Oktober und November 2023." Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Das Gericht bezieht sich betreffend die Sachverhaltselemente auf das oben wiedergegebene verwaltungsbehördliche Geschehen. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. Liegen die Voraussetzungen für den Bezug der (erhöhten) Familienbeihilfe nicht vor…
…dann, wenn der Antrag auf Aufhebung vor Ablauf der sich aus Abs. 1 ergebenden Jahresfrist eingebracht ist." Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt es für die Beurteilung von Parteianträgen nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 25. Juni 2014 bzw. 26. Juni 2024 (eingelangt bei der belangten Behörde am 1. Juli 2014) gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien…
…unzutreffend und würden bestritten. Es würden alle Bescheide und Ergänzungen der belangten Behörde ab 7. Juli 2014 als gegenstandslos zu betrachten und diese Situation im Stand vorher zu beurteilen sein, der tatsächlich zum Zeitpunkt der bekämpften Bescheide und der Rechtsmittel dagegen vorgelegen sei (sinngemäß AVG…
d) Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und ausgaben einschließlich der Kosten seiner…
…zu schließen, dass die hiedurch allenfalls erzielten Mehreinnahmen keine nennenswerte Höhe erreicht haben. Außerdem sind solche Steuereinnahmen mangels Leistungsaustausches nicht umsatzsteuerbar. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Zum Einwand der falschen Adressatenbezeichnung in den angefochtenen Bescheiden: Nach § 92 Abs 2 BAO ist…
…weshalb davon auszugehen war, dass die Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus möglich war und das Zuwarten auf einen entsprechenden Termin keine erheblichen gesundheitlichen Nachteile zur Folge gehabt hätte. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Streitpunkte Strittig war im gegenständlichen Fall, ob der BF der beantragte Restbetrag…
…Name*** in den Jahren 2019 bis 2022 nicht als Subunternehmer, sondern als Dienstnehmer der beschwerdeführenden Partei zu qualifizieren sei. Diese Beurteilung sei Folge der Umstände, dass die beschwerdeführende Partei jährlich mit ***Name*** einen auf ein Jahr befristeten Vertrag abgeschlossen habe, wonach sich ***Name*** zur Erbringung…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Mag. Lisa Fries in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch BDO GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, QBC 4 - Am Belvedere 4, 1100 Wien, zur Beschwerde vom 30. Juni 2023 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 14. März…
…festgestellt (Dok.12). In dem Gutachten vom 29.8.2023 (Dok.13) ist aus Sicht des Finanzamtes auch schlüssig dargestellt, warum nicht schon ein früherer Eintritt der Behinderung festgestellt werden konnte. Das Finanzamt ist bei der Beurteilung des Sachverhalts gemäß § 8 Abs. 6 FLAG 1967…
…3 EheG festgestellt, dass den Bf das alleinige Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft. Die obigen Sachverhaltsfeststellungen sind allesamt aktenkundig und können somit gem § 167 Abs 2 BAO als erwiesen angenommen werden. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abänderung) 1. Beitritt gem…