…2003, UFS-Akt Bl 92: "Das DBA-Deutschland-1954 enthält kein dem Artikel 24 Abs. 3 OECD-MA nachgebildetes Betriebstättendiskriminierungsverbot. Dieses Abkommen vermag daher keine geeignete Rechtsgrundlage für eine Gleichstellung der von beschränkt Steuerpflichtigen in Österreich unterhaltenen Betriebstätten mit jenen der unbeschränkt Steuerpflichtigen abzugeben. Die…
…Wohnsitz in Liechtenstein bei der Bestimmung der umsatzsteuerlichen Ansässigkeit außer Betracht zu bleiben. Dementsprechend bin ich für Zweck der Umsatzsteuer in Österreich ansässig, womit die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung gelangt." 2.2 Betriebsstättendiskriminierungsverbot im DBA-FL (Pkt. III der Beschwerde) Seitens der Bf. wird dazu ausgeführt…
…1 Z 2 lit. a KStG 1988). Zur Frage ob abkommensrechtliche Betriebsstättendiskriminierungsverbote zu beachten sind siehe KStR 2013 Rz 1487. 3.4.1.2.2. Zinsen Rz 380: Zinsen unterliegen nur im Rahmen der Betriebsstättenbesteuerung der Besteuerung. 3.4.1.2.3. Veräußerung eines Anteilsrechts…
…Steuernummer mitgeteilt wird (analog zu EStR 2000 Rz 8029). Aus dem in Art. 24 Abs. 2 DBA Österreich-Frankreich festgeschriebenen Betriebsstättendiskriminierungsverbot ergeben sich keine über EU-Recht hinausgehenden Erleichterungen (siehe auch EStR 2000 Rz 7755c für DBA mit Drittstaaten). Bundesministerium für Finanzen, 28. September 2018
…Betriebsstätte, die ein Unternehmen eines Vertragsstaates im anderen Vertragsstaat hat, im anderen Staat nicht ungünstiger sein, als die Besteuerung von Unternehmen des anderen Staates, die die gleiche Tätigkeit ausüben" (Betriebsstättendiskriminierungsverbot). In dem im gegenständlichen Fall anwendbaren Abkommen vom 26. März 1993, BGBl.Nr. 613/1994…
…Betriebsstätte, die ein Unternehmen eines Vertragsstaates im anderen Vertragsstaat hat, im anderen Staat nicht ungünstiger sein, als die Besteuerung von Unternehmen des anderen Staates, die die gleiche Tätigkeit ausüben" (Betriebsstättendiskriminierungsverbot). In dem im gegenständlichen Fall anwendbaren Abkommen vom 26. März 1993, BGBl.Nr. 613/1994…
…mit Art. 24 Abs. 3 OECD-Musterabkommen. Bei Vorliegen eines dem Art. 24 OECD-Musterabkommen entsprechenden Betriebsstättendiskriminierungsverbotes dürften österreichische Betriebsstätten eines ausländischen Unternehmens nicht schlechter gestellt werden als ein österreichisches Unternehmen. Der Verwaltungsgerichtshof habe dies im Erkenntnis vom 18. November 2003, 99/14/0011, auch…
…die die gleiche Tätigkeit ausüben (Art. 24 Z 2 DBA Schweiz). Das zitierte Betriebsstättendiskriminierungsverbot verhalte Österreich also dazu, eine diskriminierende Situation in Österreich zu vermeiden. Die Verwehrung des Verlustvortrages unter Verweis auf die prinzipielle Verwertungsmöglichkeit im Ansässigkeitsstaat Schweiz sei daher diskriminierend und konsequenter Weise abzulehnen…
…den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde II. Instanz und brachte folgendes vor: Art. 24 Z 2 DBA Schweiz enthalte ein dem OECD-Musterabkommen nachgebildetes "Betriebsstättendiskriminierungsverbot". Durch dieses werde der einschränkenden Bestimmung des § 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 derogiert (vgl…
…Betriebsstätte, die ein Unternehmen eines Vertragsstaates im anderen Vertragsstaat hat, im anderen Staat nicht ungünstiger sein, als die Besteuerung von Unternehmen des anderen Staates, die die gleiche Tätigkeit ausüben" (Betriebsstättendiskriminierungsverbot). In dem im gegenständlichen Fall anwendbaren Abkommen vom 26. März 1993, BGBl.Nr. 613/1994…
…die Befreiungsmethode zur Anwendung käme, weshalb die der österreichischen Betriebsstätte zuzurechnenden Ergebnisse in Österreich steuerlich zu erfassen seien. Auf Grund des in Artikel 24 DBA-Schweiz festgelegten Betriebsstättendiskriminierungsverbotes stehe aber der uneingeschränkte Verlustabzug zu. Das DBA-Schweiz enthalte keine Regelung, wonach die Geltendmachung der Verlustabzüge…
Gemäß Artikel 24 Abs. 2 DBA-Schweiz darf die Besteuerung einer im Inland unterhaltenen Betriebstätte einer schweizerischen Kapitalgesellschaft nicht ungünstiger sein als die Besteuerung eines in Österreich ansässigen Unternehmens, das die gleiche Tätigkeit ausübt. Daraus folgt, dass die einer österreichischen Kapitalgesellschaft in § 11 Abs. 2…
…Art. 43 iVm. Art. 48 EG-Vertrag. Das Betriebsstättendiskriminierungsverbot als Ausfluss davon verbiete die Schlechterstellung von Betriebsstätten gegenüber gebietsansässigen Steuerpflichtigen. Insbesondere liege das Gebot der Inländergleichbehandlung vor. Mit dem gegenständlichen Bescheid werde den Gesetzesbestimmungen zur Eigenkapitalzuwachsverzinsung ein gemeinschaftswidriger, betriebsstättendiskriminierender Inhalt unterstellt. Dem Gemeinschaftsrecht entsprechende Rechtfertigungsgründe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der VAS, vertreten durch IWG, vom 30. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes L vom 22. Dezember 2008 betreffend Kammerumlage gemäß § 122 Abs 7 und 8 Wirtschaftskammergesetz 1998 für 11/2008 entschieden: Die Berufung wird als…
…Art. 24 Abs. 3 OECD-konformer DBA). Dabei werden in Österreich auch Drittstaatseinkünfte einer Betriebsstätte aufgrund des Betriebsstättendiskriminierungsverbotes von der beschränkten Steuerpflicht unterliegenDoppelbesteuerung entlastet (Dreiecksverhältnis). Denn in einem EU-Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen sind dieselben Abkommensvorteile aus mit dritten Staaten abgeschlossenen DBA, welche unbeschränkt Steuerpflichtige genießen…
…insbesondere geltend gemacht worden, dass die gesetzliche Beschränkung der Kleinunternehmerregelung auf Personen mit Wohnsitz in Österreich gegen die MwStSystRL verstoße, das "Betriebsstättendiskriminierungsverbot im DBA-FL" verletzt sei und eine Verletzung des Anspruches auf Gleichbehandlung von Staatsbürgern nach Art. 7 B-VG vorliege. Mit Wirkung ab…
…legte das Finanzamt die Berufung gegen den Körperschaftsteuerbescheid 2005 dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Zufolge des in Artikel 24 Abs. 3 DBA-Deutschland verankerten Betriebsstättendiskriminierungsverbotes darf die Besteuerung einer Betriebsstätte, die ein Unternehmen eines Vertragsstaats im anderen Vertragstaat hat…
…negativen Jahresergebnisse der inländischen Betriebstätte nur in zusammengefasster Form der Besteuerung zugeführt werden. Um dieses Ergebnis zu erreichen bedarf es daher nicht der Inanspruchnahme des Betriebstättendiskriminierungsverbotes des DBA-Deutschland. Geht es hingegen darum, dass die ausländische Baufirma im Jahre 1 eine inländische Baubetriebstätte mit einem…
…eine Befreiung nach Maßgabe eines abkommensrechtlichen Betriebsstättendiskriminierungsverbotes in Anspruch genommen werden (siehe dazu näher Rz 7910), sofern dieser Interpretation des DBA-rechtlichen Diskriminierungsverbots auch vom jeweiligen DBA-Partnerstaat gefolgt wird (vgl. EAS 3028, EAS 3409). Denn gemäß dem Betriebsstättendiskriminierungsverbot darf die Besteuerung von Inlandsbetriebsstätten ausländischer…
…so kann eine der Mutter-Tochter-Richtlinie entsprechende Entlastung von der Kapitalertragsteuer grundsätzlich nur im Steuerrückerstattungsverfahren erfolgen (zur Entlastung gemäß einem Betriebsstättendiskriminierungsverbot bei Beteiligung über eine inländische Betriebsstätte siehe oben Rz 7755c). Lediglich wenn an dieser Holdinggesellschaft eine ausländische - in einem EU-Mitgliedstaat ansässige - Körperschaft…