1.2.3. Absetzfahrten Absetzfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen zur Hinfahrt am Ausgangsort des Verkehrsdienstes Fahrgäste aufgenommen wurden und bei denen die Rückfahrt eine Leerfahrt ist.
1.2.3. Absetzfahrten Absetzfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen zur Hinfahrt am Ausgangsort des Verkehrsdienstes Fahrgäste aufgenommen wurden und bei denen die Rückfahrt eine Leerfahrt ist.
1.2.4. Abholfahrten Abholfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen die Hinfahrt eine Leerfahrt und die Rückfahrt eine besetzte Fahrt ist.
…§ 16 Tz 222, Stichwort Fahrtkosten). Aufwendungen für (sonstige) Betriebsfahrten sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Der Nachweis der betrieblich veranlassten Fahrtkosten mit dem Pkw hat grundsätzlich mit einem Fahrtenbuch zu erfolgen. Ein solcher Nachweis ist nicht erfolgt. Da der Bw die Zustelltätigkeit (zumindest teilweise) mit dem eigenen…
1.2.4. Abholfahrten Abholfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen die Hinfahrt eine Leerfahrt und die Rückfahrt eine besetzte Fahrt ist.
1.2.2. Rundfahrten mit geschlossenen Türen Rundfahrten mit geschlossenen Türen sind Verkehrsdienste, die mit dem selben Fahrzeug ausgeführt werden, das auf der gesamten Fahrtstrecke dieselbe Reisegruppe befördert und sie an den Ausgangsort zurückbringt.
1.2.2. Rundfahrten mit geschlossenen Türen Rundfahrten mit geschlossenen Türen sind Verkehrsdienste, die mit dem selben Fahrzeug ausgeführt werden, das auf der gesamten Fahrtstrecke dieselbe Reisegruppe befördert und sie an den Ausgangsort zurückbringt.
1.3. Werkverkehr Werkverkehr ist ein nichtkommerzieller Verkehrsdienst ohne Erwerbszweck, den eine natürliche oder juristische Person unter folgenden Bedingungen durchführt: bei der Beförderungstätigkeit muss es sich lediglich um eine Nebentätigkeit der natürlichen oder juristischen Person handeln und die eingesetzten Fahrzeuge müssen im Eigentum der natürlichen…
1.2.1. Pendelverkehr Als Pendelverkehr gelten Verkehrsdienste, bei denen bei mehreren Hin- und Rückfahrten von demselben Ausgangsort nach demselben Zielort Reisende befördert werden, die zuvor in Gruppen zusammengefasst worden sind. Jede Reisegruppe, welche die Hinfahrt gemeinsam ausgeführt hat, wird bei einer späteren Fahrt geschlossen…
1.6. Fahrtenblatt Das Fahrtenblatt ist, sofern es als Kontrolldokument erforderlich ist, vollständig ausgefüllt mitzuführen. Im grenzüberschreitenden Personengelegenheitsverkehr und im Kabotageverkehr, der von Unternehmern durchgeführt wird, die im EU/ EWR-Bereich ihre Niederlassung haben, sind für Verkehrsdienste zwischen den Mitgliedstaaten bzw. für Verkehrsdienste zwischen dem…
5.6.6.2 Abgrenzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Rz 291: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein ggf. zustehendes Pendlerpauschale und den Pendlereuro abgegolten. Das gilt auch für Fahrten zwischen…
…betrieblichen Fahrten im Beschwerdezeitraum vorgelegt wurde, aus welcher sich laut Bf im Umkehrschluss der Nachweis für die privaten Fahrten ergebe. Seitens der belangten Behörde wurden Belege zu den Betriebsfahrten stichprobenweise überprüft und festgestellt, dass teilweise das Datum nicht stimme, teilweise Fahrten doppelt angegeben und teilweise…
…371). Werden die Kilometergelder beansprucht, so ergeben sich die Werbungskosten anhand der Anzahl der beruflich gefahrenen Kilometer. Mit dem amtlichen Kilometergeld sind alle Aufwendungen mit Ausnahme der Reparaturkosten aufgrund außerordentlicher Ereignisse, z.B. Unfallkosten bei Betriebsfahrten, abgegolten. Demnach sind die Aufwendungen für AfA, Treibstoff, Öl…
…folgt entgegen getreten: Bei dem Dienst-PKW handle es sich um einen VOLVO 855, der vom Dienstnehmer sowie von Mitarbeitern der Abteilung "Technische Angelegenheiten" und "Marketing" für Betriebsfahrten benutzt werde. Der im Lohnsteuerprüfungsbericht angeführte PKW Renault Espace werde vom Betrieb für die Abholung von Kurgästen…
…zweifelsfrei um ein Fahrzeug des Betriebsvermögens. Folglich ist es auch nicht notwendig, ein gesondertes Fahrtenbuch zu führen. Die Aufteilung zwischen Betriebsfahrten und Privatfahrten wurde mit einem Pauschalsatz von 90 % betrieblicher Anteil bzw. 10 % Privatanteil angesetzt. Im 10 %-igen Privatanteil sind auch Fahrten für die politische…
…zweifelsfrei um ein Fahrzeug des Betriebsvermögens. Folglich ist es auch nicht notwendig, ein gesondertes Fahrtenbuch zu führen. Die Aufteilung zwischen Betriebsfahrten und Privatfahrten wurde mit einem Pauschalsatz von 90 % betrieblicher Anteil bzw. 10 % Privatanteil angesetzt. Im 10 %-igen Privatanteil sind auch Fahrten für die politische…
…aus, die Gesellschafter-Geschäftsführer erhielten für die betriebliche Nutzung ihrer privaten Kraftfahrzeuge Aufwandersätze in Höhe des amtlichen Kilometergeldes. Damit würden die tatsächlichen Aufwendungen bei den Betriebsfahrten geschätzt und abgegolten. Dabei handle es sich nicht um sonstige Vergütungen für die Geschäftsführer, da diese aus den Auslagenersätzen…
…erfasst und jährlich mit dem Mitarbeiter, der das betreffende Fahrzeug genutzt hat, abgerechnet. Dabei würden die Betriebsfahrten der Berufungswerberin zugerechnet, die Privatfahrten dem das Fahrzeug nutzenden Mitarbeiter. In diesem Sinn liege eine Kostengemeinschaft zwischen der Berufungswerberin und ihren Mitarbeitern vor. Diese Kostengemeinschaft/Kostenteilung bestehe für…
…Fahrten sind ohne Einschränkungen absetzbar (VwGH 8.10.1991, 88/14/0023). Betriebsstätte - sonstiger Einsatzort: Die Kosten sind ohne Beschränkung absetzbar. Sonstige Betriebsfahrten: Bei nachgewiesener oder glaubhaft gemachter betrieblicher Veranlassung sind die entsprechenden Aufwendungen anzuerkennen (VwGH 21.12.1989, 86/14/0118). Untertägige Heimfahrten: Derartige…
…Einzelne im Privatvermögen des Unternehmers vorhandene Fahrzeuge sind kein Hindernis für den Ansatz eines Privatanteiles beim Betriebsfahrzeug. Zur Angemessenheitsprüfung siehe Rz 4761 ff. Personenkraftwagen im Privatvermögen Rz 1613: Bei betrieblicher Verwendung eines nicht im Betriebsvermögen befindlichen Kraftfahrzeuges sind die Aufwendungen grundsätzlich in tatsächlicher Höhe als…