…des UFS keinerlei Zweifel an einer bisher oder immer noch ausgeübten betrieblichen Tätigkeit vergleichbarer Art des Betriebsinhabers im Ausland. Zufolge der oben dargestellten Rechtslage sind aber bei der Beurteilung der Voraussetzungen einer Neugründung diesfalls sowohl Betätigungen im Inland wie auch - entgegen dem Dafürhalten der Bw …
…J-KG noch sonst - als Betriebsinhaber eines Betriebes vergleichbarer Art betätigt. Im Übrigen liegen auch die weiteren erforderlichen Voraussetzungen für eine Betriebsübertragung nach dem NEUFÖG, insbesondere die Vorlage des ordnungsgemäß ausgefüllten Formulares NeuFö 3 samt Bestätigung der gesetzlichen Berufsvertretung im Original (= materielle Voraussetzung für…
…Agrar-900.441/14-2004-IV/Rt/Kl bisher schon vor dem Erwerb der Liegenschaft EZ 556 GB xxx G. durch die N. A. Privatstiftung in vergleichbarer Art betrieblich beherrschend betätigt. Damit dürfte auch die Voraussetzung nach § 5a Abs. 1 Z 2 NeuFöG nicht vorliegen…
…Voraussetzungen des § 5a NeuFöG nicht gegeben, weil sich B seit der Übertragung der ersten beiden Teilbetriebe bereits als Betriebsinhaber eines Betriebes vergleichbarer Art betätigt hat. Beispiel 4: A war bisher als Angestellte in einem Frisiersalon tätig. Sie übernimmt nun als Einzelunternehmerin diesen Frisiersalon. Es liegt…
…neu gegründeten KG beteiligte Kommanditist hatte sich bereits als Betriebsinhaber in vergleichbarer Art betrieblich betätigt. Da er nicht mit der Geschäftsführung betraut ist, ist er im Zeitpunkt der Gesellschaftsneugründung nicht als Betriebsinhaber (vgl. Rz 71) anzusehen. Seine bisherige Betätigung steht der Anwendung der Begünstigungen nach …
…Neugründung vorliegt, wenn sich der Betriebsinhaber innerhalb der letzten 15 Jahre vor dem Zeitpunkt der Neugründung als Betriebsinhaber eines Betriebes vergleichbarer Art betätigt hat. Auch hier wird nicht auf eine Betätigung in Österreich abgestellt, sondern allgemein auf eine Betätigung in einem Betrieb vergleichbarer Art. Wo…
…93/15/0003) stellt eine Wohnung, welche dem Dienstnehmer zur Nutzung überlassen wird nur dann Betriebsvermögen dar, wenn eine betriebliche Veranlassung für die Dienstwohnung vorliegt oder Dienstwohnungen für Mitarbeiter bei Betrieben vergleichbarer Art nach der Verkehrsauffassung üblich sind, eine Möglichkeit, die bei Klein- und Mittelbetrieben…
…als Betriebsinhaber (Abs. 2) eines Betriebes vergleichbarer Art betätigt hat. Vergleichbare Betriebe sind solche derselben Klasse im Sinne der Systematik der Wirtschaftstätigkeiten, "ÖNACE in der geltenden Fassung (herausgegeben von der Bundesanstalt Statistik Österreich)". Eine vergleichbare betriebliche Betätigung des Betriebsinhabers liegt vor, wenn sie in dieselbe…
…wenn die Betätigung als Vermietung und Verpachtung iSd § 28 EStG 1988 oder als andere außerbetriebliche Tätigkeit erfolgt. Die die Betriebsführung innerhalb von 2 Jahren nach der Neugründung beherrschende Person (Betriebsinhaber) hat sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt. Es liegt keine bloße Änderung…
…Betriebes vorliegen würden: Neben einem Wechsel in der Person des Betriebsinhabers in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb auf Grund einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertagung des Betriebes hätte sich nach der Übertragung die Betriebsführung beherrschende Person (Betriebsinhaber) bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt…
…und forstwirtschaftlichen oder dem selbständigen Erwerb dienenden Betriebes geschaffen werde. Der neue Betriebsinhaber dürfe sich dabei innerhalb der letzten 5 Jahre (15 Jahre bis 31.12.2015) nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt haben. Weiters dürfe keine bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf…
…2 Abs. 3 Z 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes 1988 dient. 2. Die Betriebsführung beherrschende Person (Betriebsinhaber) hat sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt. 3. Es liegt keine bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb vor. 4. Es…
…als Betätigung im Rahmen der Liebhaberei erfolgt. Die Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur wird anzunehmen sein, wenn die wesentlichen Grundlagen des neu zu gründenden Betriebes zu einem bisher nicht vorhandenen Betrieb verdichtet werden. Der Betriebsinhaber darf sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend…
…3 Z 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes 1988 dient. 2. Die die Betriebsführung innerhalb von zwei Jahren nach der Neugründung beherrschende Person (Betriebsinhaber) hat sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt. 3. Es liegt keine bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen…
…Abs. 3 Z 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes 1988 dient. 2. Die die Betriebsführung beherrschende Person (Betriebsinhaber) hat sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt. 3. Es liegt keine bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb vor. 4. Es…
…3 EStG 1988) dient. • Die die Betriebsführung innerhalb von 2 Jahren nach der Neugründung beherrschende Person (Betriebsinhaber) hat sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt. • Es liegt keine bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb vor. • Es liegt kein…
…4 dahingehend konkretisiert, dass sich der Betriebsinhaber in den letzten 15 Jahren vor der Übertragung nicht als Betriebsinhaber eines Betriebes vergleichbarer Art betätigt haben dürfe. Genau dies sei aber dem Sozialversicherungsauszug zu entnehmen. Mit Schreiben vom 24.06.2021 stellte der Beschwerdeführer fristgerecht einen Vorlageantrag…
…bzw beruflich verwendet wurde (VwGH 17.9.90, 90/14/0087). Die betriebliche Veranlassung eines Aufwandes bedarf gerade dann einer sorgfältigen Prüfung, wenn Aufwendungen vergleichbarer Art häufig auch in der Privatsphäre anfallen (Peyerl in Jakom EStG 2018, § 20 Tz. 17). Wer typische Aufwendungen der privaten…
…0005, erwog der Verwaltungsgerichtshof: Im Falle einer persönlichen Nahebeziehung ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine private Veranlassung auszuschließen und damit eine betriebliche Veranlassung anzunehmen, wenn nach der Verkehrsauffassung die Überlassung von Dienstwohnungen an Arbeitnehmer bei Betrieben vergleichbarer Art üblich ist (vgl. das hg. Erkenntnis…
…zu versagen. Die betriebliche bzw. berufliche Veranlassung eines Aufwandes bedarf aber besonders dann einer sorgfältigen Prüfung, wenn Aufwendungen vergleichbarer Art häufig auch in der Privatsphäre anfallen (vgl. VwGH 30.01.2001, 95/14/0042). Wer typische Aufwendungen der privaten Lebensführung als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend…