…ein Anwendungsfall des § 295a BAO vorliegen kann (VwGH vom 2.9.2009, 2008/15/0065 mwN). Sehen Abgabenvorschriften eine Rückwirkung vor, ist nach § 295a BAO insoweit eine Änderung von Bescheiden möglich, als das nachträglich eingetretene Ereignis rückwirkend Auswirkungen auf Bestand und Umfang eines Abgabenanspruches zeitigt…
…4). Da der Abgabenanspruch somit - unabhängig vom Willen der handelnden Personen - entsteht, sobald der Tatbestand durch Vorgänge im tatsächlichen Leben (Sachverhalt) verwirklicht wird, an die das Gesetz die Abgabepflicht knüpft, verändern nach Entstehung des Abgabenanspruches eingetretene Ereignisse Bestand und Umfang des Abgabenanspruches grundsätzlich nicht mehr…
…Verlust bei der Veranlagung 2020 rückwirkend in die Veranlagung des Jahres 2019 einzubeziehen und den Bescheid gemäß § 295a BAO abzuändern. § 295a BAO setze nicht nur ein "Ereignis" voraus, sondern auch, dass dieses abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches habe…
…ist nach § 295a BAO insoweit eine Änderung von Bescheiden möglich, als das nachträglich eingetretene Ereignis rückwirkend Auswirkungen auf Bestand und Umfang eines Abgabenanspruches zeitigt. Unter einem Ereignis ist jeder rechtlich relevante Vorgang zu verstehen. Dazu gehören Tatsachen des Lebenssachverhaltes, aber auch rechtliche Vorgänge, wie die…
…stattfindet, das Bestand oder Umfang des Abgabenanspruches ändert. Da die Grundlagenbescheide vom 14. Februar 1996 ex tunc rechtsfolgenlose Bescheide waren und diese fehlenden Rechtsfolgen durch die Berufungsentscheidung vom 28. Juni 2005 nicht bewirkt wurden, wurden Bestand und Umfang von Abgabenansprüchen durch die Berufungsentscheidung vom 28…
…S 880). Grundsätzlich verändern nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO) eingetretene Ereignisse nicht den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches. § 295a BAO ist jedoch der Verfahrenstitel zur Durchbrechung der (materiellen) Rechtskraft von vor Eintritt des Ereignisses erlassenen Bescheiden. Es ist daher eine Frage der Auslegung der…
…den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches. Während § 295a BAO nur den Verfahrenstitel zur Durchbrechung der (materiellen) Rechtskraft des vor Eintritt des Ereignisses erlassenen Bescheides bildet, hat sich das Tatbestandsmerkmal der Rückwirkung von Ereignissen aus den Abgabenvorschriften zu ergeben. Es ist daher eine Frage des Inhaltes…
…des durchgeführten Beweisverfahrens und der Parteienangaben erwiesen. Rechtslage Gemäß § 295a Abs. 1 BAO kann ein Bescheid auf Antrag einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang des Abgabenanspruches…
…nach Entstehung des Abgabenanspruches eintretende Ereignisse nicht den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches ändern. Ereignisse im Sinne des § 295a BAO sind sachverhaltsändernde, tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich - aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften - eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt…
…nach Entstehung des Abgabenanspruches eintretende Ereignisse nicht den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches ändern. Ereignisse im Sinne des § 295a BAO sind sachverhaltsändernde, tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich - aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften - eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt…
…aber abgabenrechtliche Wirkung auf den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches haben. Die erst in späteren Jahren eingetretenen sachverhaltsmäßigen Umstände (zB die Höhe der tatsächlich erzielten Einnahmen) stellen dabei Ereignisse dar, die - im Hinblick auf die Beurteilung der gesamten Betätigung als Liebhaberei (vgl. zweiter Satz des …
…auch dann, wenn das rückwirkende Ereignis vor In-Kraft-Treten eingetreten ist (Ritz, SWK 35/36/2003, S 880). Grundsätzlich verändern nach Entstehen des Abgabenanspruches eingetretene Ereignisse nicht den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches. Für den nun - nach Vorbild der deutschen Bestimmung § 175 Abs. 1…
…aufgetreten sind und die das Fehlen der (objektivierbaren) Gesamtgewinn- bzw. Gesamtüberschusserzielungsabsicht (nur) für diesen Veranlagungszeitraum belegen, handelt es daher um keine Ereignisse, die im Sinne des § 295a BAO abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit (also für vorangegangene Veranlagungszeiträume) auf den Bestand oder Umfang des Abgabenanspruches haben…
…Bestand und Umfang eines Abgabenanspruches hat. Ein rückwirkendes Ereignis liegt vor, wenn es nach Zeitpunkt der Bescheiderlassung eintritt, sich jedoch auf den Abgabenanspruch auswirkt. Die belangte Behörde stellt fest, dass mein gesundheitlich schlechter Zustand bereits im Zeitpunkt der Bescheiderlassung vorlag. Dadurch sollen die Voraussetzungen des…
…nach Entstehung des Abgabenanspruches eintretende Ereignisse nicht den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches ändern. Ereignisse im Sinne des § 295a BAO sind sachverhaltsändernde, tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich - aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften - eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt…
…nach Entstehung des Abgabenanspruchs eingetretene Ereignisse nicht den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches. Tritt ein Ereignis, das abgabenrechtliche Wirkung entfaltet vor Bescheiderlassung ein, so ist dieses im Bescheid zu berücksichtigen. § 295a BAO ist hingegen dann anwendbar, wenn ein solches Ereignis nachträglich (nach Erlassung des Bescheids…
…auch dann, wenn das rückwirkende Ereignis vor In-Kraft-Treten eingetreten ist (Ritz, SWK 35/36/2003, S 880). Grundsätzlich verändern nach Entstehen des Abgabenanspruches eingetretene Ereignisse nicht den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches. Für den nun - nach Vorbild der deutschen Bestimmung § 175 Abs. 1…
…das nach der Steuerschuldentstehung eingetreten sei und das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches habe, sich also in die Vergangenheit in der Weise auswirke, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr der veränderte Sachverhalt der Besteuerung zugrunde zu legen…
…Bestand materieller Abgabengesetze. Es muss somit den materiellen Abgabengesetzen entnommen werden, ob einem nachträglich eingetreten Ereignis eine abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit zukommt. Grundsätzlich verändern nach Entstehen des Abgabenanspruches eingetretene Ereignisse den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches nicht mehr. Es ist daher eine Frage des…
…Verkäufe von LKW, die der Bw. für 13 Monate als Betriebsvermögen gedient hatten, rückwirkende Ereignisse im Sinne des § 295a BAO seien. Dazu ist auszuführen: Grundsätzlich verändern nach Entstehen des Abgabenanspruches eingetretene Ereignisse nicht den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches (vgl. zB Stoll, BAO, 58 ff…