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UFSW RV/2351-W/08Haftung bei mehreren Geschäftsführern mit Geschäftsverteilung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2009

…Haftende vorhanden, richtet sich die haftungsrechtliche Verantwortung nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 18.10.1995, 91/13/0037, 0038) danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Verletzt der mit abgabenrechtlichen Angelegenheiten nicht befasste Vertreter seine eigenen Pflichten dadurch grob, dass er…

UFSW RV/0138-W/06Haftung bei Vorsteuerberichtigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.06.2008

…Haftende vorhanden, richtet sich die haftungsrechtliche Verantwortung nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 18.10.1995, 91/13/0037, 0038) danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Verletzt der mit abgabenrechtlichen Angelegenheiten nicht befasste Vertreter seine eigenen Pflichten dadurch grob, dass er…

UFSW RV/0034-W/02Haftung des mit abgabenrechtlichen Angelegenheiten nicht befassten Vertreters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2004

…Haftende vorhanden, richtet sich die haftungsrechtliche Verantwortung nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 18.10.1995, 91/13/0037, 0038) danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Verletzt der mit abgabenrechtlichen Angelegenheiten nicht befasste Vertreter seine eigenen Pflichten dadurch grob, dass er…

UFSG RV/0565-G/10Dem für die Entrichtung der Abgaben nicht unmittelbar zuständigen Geschäftsführer kann Überwachungsverschulden vorgeworfen werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)09.07.2012Teil 1/2

…die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Die primärschuldnerische GmbH wurde vom Erstgeschäftsführer und dem Bw. einzelzeichnungsberechtigt vertreten. Eine ausdrückliche, klare und nachweisbare zwischen den Geschäftsführern geltende Geschäftsverteilung, dass die Besorgung der Abgabenangelegenheiten ausschließlich dem Erstgeschäftsführer übertragen wurden…

UFSG RV/0801-G/11Geschäftsführerhaftung; Verletzung der Überwachungspflichten des zweiten Geschäftsführers, amtswegige Ermittlungspflichten der Abgabenbehörde erster Instanz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.02.2012

…B bzw. an C zu richten. In einem ergänzenden Berufungsvorbringen führte der Vertreter des Bw. am 15. Juli 2010 aus, zwischen dem Bw. und dem weiteren Geschäftsführer T habe eine exakte Kompetenzabgrenzung bestanden. Der Bw. sei mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten nicht vertraut gewesen. Er…

BFG RV/7400087/2023Anfechtung der Festsetzung der Grundsteuer mit dem Argument, dass den Miteigentümern der Einheitswertfeststellungsbescheid nicht zugestellt worden sei
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.05.2024Teil 1/2

… 4 des Gesetzes über die Organisation der Abgabenverwaltung und besondere abgabenrechtliche Bestimmungen in Wien (WAOR) ist der Magistrat der Bundeshauptstadt Wien im Regelfall (wie hier) die zuständige Behörde (Abgabenbehörde) zur Besorgung der Abgabenangelegenheiten der Gemeinde Wien. Als Grundlage für die Festsetzung von Abgaben sind gemäß…

BFG RV/5100772/2022Geltendmachung der Haftung wenn die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht nachgewiesen wird
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.02.2023

…mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Solange Regelungen über eine vom gesetzlichen Regelzustand abweichende Geschäftsverteilung fehlen, sind die Geschäftsführer auch von sich aus befugt, die ihnen als Gesamtheit obliegenden Aufgaben untereinander im Wege einer einstimmigen Beschlussfassung aufzuteilen. Eine Formvorschrift für die erwähnte Beschlussfassung der…

BFG RV/2100007/2019Finanzstraftäterhaftung (§ 11 BAO): Keine Prüfung des Verschuldens als Haftungsvoraussetzung oder bei der behördlichen Ermessensübung im Haftungsverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.02.2019

…Besorgung der Abgabenangelegenheiten) seitens Frau Frau-Y vorgenommen. Die Beschwerdeführerin war mit den Abgabenangelegenheiten nicht betraut. Die Beschwerdeführerin ist jedoch ihrer Erkundungspflicht, wie diverse Abwicklungen bei Behörden abzufolgen haben, stets nachgekommen, musste sich jedoch trotz permanenter Erkundungen faktisch zu 100% auf das Know-How der…

BFG RV/7101329/2018Höhe der Geschäftsführerhaftung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.09.2018Teil 1/2

…Offenlegungs- und Wahrheitspflichten. Betraut der Vertreter andere Personen (Angestellte) mit den steuerlichen Agenden, so treffen ihn Auswahl- und Kontrollpflichten. Sind mehrere potenziell Haftende vorhanden (Ressortverteilung), richtet sich die haftungsrechtliche Verantwortung danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Der von den finanziellen, insbesondere steuerlichen…

BFG RV/3100541/2011Beurteilung der Haftungsvoraussetzungen bei einer Agendenverteilung zwischen zwei GmbH-Geschäftsführern, späterer Erkrankung (und Tod) des für die Abgabenentrichtung zuständigen Geschäftsführers, Rücktritt des anderen Geschäftsführers und nachfolgender Übernahme des Liquidatorenamtes bis zur Insolvenz der Gesellschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.09.2016

…seiner Untätigkeit gegenüber der GmbH gestützt werden. 5. Offenbar hilfsweise geht das Finanzamt von einer haftungsrechtlich beachtlichen Verteilung der Geschäftsführeragenden aus. Im Fall mehrerer potenziell Haftender richtet sich die haftungsrechtliche Veranwortung aber danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Der von den finanziellen…

UFSI RV/0591-I/07Fehlende Ermittlungen zum Vorliegen eines Überwachungsverschuldens des mit der Abgabenentrichtung nicht betrauten Geschäftsführers gegenüber dem anderen Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid11.05.2011

…0043). Der Umfang der Überwachungspflicht hänge von den Umständen des Einzelfalles ab (VwGH 18.11.1991, 90/15/0123). Primär sei jener Vertreter haftbar zu machen, der mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut gewesen sei (VwGH 25.1.1999, 94/17/0229). Der Bw. sei…

UFSL RV/0570-L/09Aufhebung eines Bescheides betreffend Geschäftsführerhaftung und Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid10.05.2010

…welcher der beiden Geschäftsführer für die Abgabenagenden zuständig war, wären schon deshalb geboten gewesen, weil sich bei einer Mehrheit von potenziell Haftenden die haftungsrechtliche Verantwortung nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes danach richtet, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Der von den finanziellen…

UFSL RV/0521-L/05Der Gesellschafter der OEG haftet aufgrund seiner förmlichen Gesellschafterstellung. Parteifähigkeit der OEG endet erst mit ihrer Vollbeendigung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2006

…die haftungsrechtliche Verantwortung danach richtet, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut war. Besteht keine Agendenverteilung, sind alle in Frage kommenden Vertreter haftbar. Im vorliegenden Fall war der Bw. seit 28. Juni 1996 persönlich haftender Geschäftsführer. In der Zeit von 3. November 1999 bis 2…

UFSL RV/0520-L/05Der GEsellschafter der OEG haftet aufgrund seiner förmlichen Gesellschafterstellung. Parteifähihgkeit der OEG endet erst mit ihrer Vollbeendigung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2006

…Vorbringen erstattet wurde, ist den Zweckmäßigkeitsgründen gegenüber den Interessen des Berufungswerbers der Vorrang einzuräumen. Im Zuge der Ermessensentscheidung war schließlich der Umstand zu würdigen, dass sich bei mehreren potenziell Haftenden die haftungsrechtliche Verantwortung danach richtet, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut war. Besteht keine…

UFSW RV/1963-W/06Nichtentrichtung der Umsatzsteuer auf Grund eines Fehlers des Steuerberaters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2006

…eine Kompetenzaufteilung bestanden, wonach O für die Erfüllung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen verantwortlich gewesen sei. Zu diesem Vorbringen ist zunächst festzustellen, dass bei mehreren Vertretern die Aufgaben verteilt werden können. Primär ist jener Vertreter, der mit der mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten befasst ist, zur Haftung…

UFSW RV/1044-W/05Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des nach der Kompetenzvereinbarung nicht für die abgabenrechtlichen Belange zuständigen gewerberechtlichen Geschäftsführers?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.08.2005

…wurde seitens der steuerlichen Vertretung des Bw. die Vorlage der gegenständlichen Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragt und ausgeführt, dass, wenn mehrere potenziell Haftungspflichtige vorhanden wären, sich die haftungsrechtliche Verantwortung danach richte, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut sei. Eine Überprüfung der Tätigkeit…

BFG RV/7101911/2025Haftung gemäß § 9 BAO bei Kompetenzverteilung innerhalb der Geschäftsführung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.03.2026

…Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Der von den finanziellen, insbesondere steuerlichen, Angelegenheiten ausgeschlossene Geschäftsführer ist in der Regel nicht in Anspruch zu nehmen. Dieser haftet jedoch selbst, wenn er eigene Pflichten dadurch grob verletzt, dass er es unterlässt, Abhilfe gegen Unregelmäßigkeiten des zur Wahrnehmung der…

BFG RV/7104045/2018Haftungsbescheid - Nachweis der Gläubigergleichbehandlung nicht erbracht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.10.2024

…Der Bf war im Zeitraum von 21. Mai 2008 bis 20. September 2016 Geschäftsführer und anschließend Liquidator der Gesellschaft. Im Zeitraum von 27. Oktober 2011 bis 12. August 2014 war Frau AB weitere Geschäftsführerin der Gesellschaft und in dieser Funktion mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten…

BFG RV/7400046/2023Beschwerde gegen Haftungsbescheid; vor der beantragten mündlichen Verhandlung wurden alle Abgaben entrichtet, daher fehlt es an dieser Haftungsvoraussetzung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.09.2024Teil 1/2

…Herr **A1** war als einziger auch geringfügig beim Verein angestellt. Durch die Übernahme des Aufgabenbereiches Finanzwesen in seine ausschließliche Verantwortung war Herr **A1** auch selbständig mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut. Die Beschwerdeführerin war darin nicht involviert. Die Beschwerdeführerin hat ihre Tätigkeit als ehrenamtliche Obfrau…

BFG RV/3100123/2020Geschäftsführerhaftung: Keine hinreichende Feststellung der Uneinbringlichkeit bei der Primärschuldnerin
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.11.2023

…der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut gewesen. Darüber hinaus wurde dem Bf neuerlich die Verletzung einer, auch gegenüber Steuerberatern bestehenden, Überwachungspflicht zum Vorwurf gemacht. Weiters wurde angemerkt, dass jener Herr Gf_2 sich nicht im Bundesgebiet aufhalte. An ihn gerichtete Schreiben seien bislang an keine der…