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78 Treffer1749 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1748-W/03Haftung für nicht festgesetzte Abgaben; Aussetzung der Einhebung bei bereits erledigter Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2005

…Ritz, Bundesabgabenordnung², § 224 Tz. 2). Die Haftung ist ein Besicherungsinstitut, aus dessen Wesen in der Literatur eine Nachrangigkeit der Haftung im Verhältnis zur Inanspruchnahme des Eigen-(Erst-)Schuldners abgeleitet wird (vgl. Kopecky, Die Haftung im österreichischen Steuerrecht, 7 und 10). Auch wenn die Inanspruchnahme des…

BFG RV/3100816/2014Ersuchen auf Einbehaltung von Familienleistungen gem. Art. 84 VO (EG) Nr. 883/2004 iVm Art. 72 ff VO (EG) Nr. 987/2009: Anzuwenden ist nationales Recht, dh. bei Uneinbringlichkeit bei der "Betreffenden" bzw. Primärschuldnerin kann gem. § 26 Abs. 3 FLAG der "andere Elternteil" (= Bf) als Haftungspflichtiger herangezogen werden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.08.2023Teil 2/2

Die Geltendmachung der Haftung ist ein Besicherungsinstitut und liegt im Ermessen der Behörde. Sie ist nach den Gesetzeserläuterungen dann gerechtfertigt, wenn der (primär) Rückzahlungspflichtige zur Rückzahlung nicht in der Lage ist, insbesondere dann, wenn er ohne Einkommen ist. Zentrales Ermessenskriterium ist die Nachrangigkeit der Haftung…

BFG RV/7101642/2019Haftung bei Übernahme der Geschäftsführung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.02.2020Teil 2/2

…Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Bei der Ermessensübung ist vor allem der Zweck der Haftungsbestimmung zu berücksichtigen. Haftungen sind Besicherungsinstitute, mit denen die Vermeidung eines endgültigen Abgabenausfalls vermieden werden soll. Im vorliegenden Fall stellt die Geltendmachung der Haftung die letzte…

BFG RV/7200119/2009Heranziehung als Haftender für hinterzogene Tabaksteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.02.2018

…11 Tz 1, mit Hinweis auf Kopecky, Die Haftung im österreichischem Steuerrecht, Wien 1971, 62, der auch auf die Haftung nach § 11 BAO als "Besicherungsinstitut" hinweist). Es handelt sich um eine unbeschränkte Primärhaftung (vgl. z.B. Stoll, BAO-Kommentar, 144). Der Bf. wurde mit dem…

BFG RV/7101899/20131. Haftung gemäß § 9 BAO - Gläubigergleichbehandlung 2. Ermessen 3. Geringfügigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.06.2014

…dem 14. März 2012 ordnungsgemäß aus der von den Banken zur Verfügung gestellten Zwischenfinanzierung bezahlt worden. Die Quote im Insolvenzverfahren werde ungefähr 20% betragen. Haftungen seien Besicherungsinstitute und daher nachrangig im Verhältnis zur Inanspruchnahme des Hauptschuldners (Primärschuldners). Da im Rahmen des Insolvenzverfahrens mit einer Quote…

UFSL RV/0536-L/06Nachrangigkeit der Haftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid18.06.2007

…und Überweisung einer Geldforderung, die Herrn A. angelblich auf Grund des Klagsanspruches wegen der restlichen Ablöse gegen die Berufungswerber (Bw.) zusteht. Über die Berufung wurde erwogen: Haftungen sind Besicherungsinstitute. Daraus ergibt sich eine Nachrangigkeit der Haftung im Verhältnis zur Inanspruchnahme des Hauptschuldners. Dieses ist das…

BFG RV/6100125/2023Haftung gemäß § 11 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.02.2024

…Die Haftung im österreichischen Steuerrecht, Wien 1971, 62, der auch auf die Haftung nach § 11 BAO als "Besicherungsinstitut" hinweist). Es handelt sich um eine unbeschränkte Primärhaftung (VwGH 28.4.2009, 2006/13/0197). Zutreffend ist, dass die Geltendmachung einer Haftung - auch nach § 11 BAO - in…

BFG RV/7101090/2013Haftungsbescheid unrechtmäßig, wenn Haftungspflichtiger nicht über die Abgabenfestsetzung anlässlich der Haftungsinanspruchnahme in Kenntnis gesetzt wird
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.04.2022

…Ausgleichsquote, vertragliches Innenverhältnis zwischen Hauptschuldner und Haftenden sowie Unbilligkeiten angesichts lange verstrichener Zeit. Bei der Ermessensübung sei vor allem auch der Zweck der Haftungsbestimmung zu berücksichtigen. Haftungen seien Besicherungsinstitute. Dadurch ergebe sich zum einen eine Nachrangigkeit der Haftung im Verhältnis zur Inanspruchnahme des Hauptschuldners. Der…

BFG RV/6100618/2018Ermessensübung bei der Haftung nach § 11 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.10.2021

…Tz 1, mit Hinweis auf Kopecky, Die Haftung im österreichischem Steuerrecht, Wien 1971, 62, der auch auf die Haftung nach § 11 BAO als "Besicherungsinstitut" hinweist). Es handelt sich um eine unbeschränkte Primärhaftung (vgl. z.B. Stoll, BAO-Kommentar, 144) (VwGH vom 28.04.2009, 2006…

BFG RV/3101028/2016Geschäftsführerhaftung, Aufgabenverteilung, Verschuldensprüfung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.06.2020

…der Ermessensübung des Finanzamtes erhoben. Bedenken diesbezüglich ergeben sich auch aus dem Akteninhalt nicht. Bei der Ermessensübung war der Zweck der Haftungsinanspruchnahme als Besicherungsinstitut zu berücksichtigen. Da die Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Primärschuldnerin aufgrund der Anzeige der Masseunzulänglichkeit feststeht, kann nur die Haftungsinanspruchnahme zur…

BFG RV/3101029/2016Geschäftsführerhaftung, Verschulden, kein Nachweis der Gläubigergleichbehandlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.06.2020

…gegen die Richtigkeit der Ermessensübung des Finanzamtes erhoben. Bedenken diesbezüglich ergeben sich auch aus dem Akteninhalt nicht. Bei der Ermessensübung war der Zweck der Haftungsinanspruchnahme als Besicherungsinstitut zu berücksichtigen. Nur die Haftungsinanspruchnahme kann zur Durchsetzung des Abgabenanspruchs verhelfen, zumal die Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der…

BFG RV/3100736/2015Geschäftsführerhaftung - kein Nachweis der Gläubigergleichbehandlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.01.2019

…Liquiditätssituation oder über die Befriedigung der Forderungen von anderen Gläubigern. Das Finanzamt hat auch sein Ermessen bei der Haftungsinanspruchnahme richtig ausgeübt. Dabei war der Zweck der Haftungsinanspruchnahme als Besicherungsinstitut zu berücksichtigen. Da die Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Primärschuldnerin aufgrund der Anzeige der Masseunzulänglichkeit feststeht…

BFG RV/3100733/2015Geschäftsführerhaftung - kein Nachweis der Gläubigergleichbehandlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.01.2019

…als unverzichtbar erachtete, vorrangig befriedigt zu haben. Das Finanzamt hat auch sein Ermessen bei der Haftungsinanspruchnahme richtig ausgeübt. Dabei war der Zweck der Haftungsinanspruchnahme als Besicherungsinstitut zu berücksichtigen. Da die Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Primärschuldnerin aufgrund erzielten Konkursquote von 0,143315 % feststeht, kann nur…

BFG RV/3100732/2015Geschäftsführerhaftung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.01.2019

…einen Nachweis der Gleichbehandlung aller Gläubiger nicht einmal ansatzweise erbracht. Das Finanzamt hat auch sein Ermessen bei der Haftungsinanspruchnahme richtig ausgeübt. Dabei war der Zweck der Haftungsinanspruchnahme als Besicherungsinstitut zu berücksichtigen. Da die Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Primärschuldnerin aufgrund der Anzeige der Masseunzulänglichkeit feststeht…

BFG RV/4100386/2012Haftung für Abgabenschulden, strafrechtliche Verurteilung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.05.2017

…Die Haftung im österreichischem Steuerrecht, Wien 1971, 62, der auch auf die Haftung nach § 11 BAO als "Besicherungsinstitut" hinweist) und handelt es sich dabei um eine unbeschränkte Primarhaftung (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, 144). Über diese Umstände hinaus hat der Bf. jedoch weder zum Vorhalt des…

BFG RV/3100517/2014Geschäftsführerhaftung nach § 9 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.09.2018

…wäre oder zu einem Freispruch geführt hätte. Das Finanzamt hat sein Ermessen bei der Haftungsinanspruchnahme richtig ausgeübt. Dabei war der Zweck der Haftungsinanspruchnahme als Besicherungsinstitut zu berücksichtigen. Da die Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Primärschuldnerin im die Insolvenzquote übersteigenden Ausmaß aufgrund der Aufhebung des Insolvenzverfahrens…

UFSW RV/0965-W/12Haftung gemäß § 11 BAO, lange Zeit zwischen Rechtskraft der Strafentscheidung und Erlassung des Haftungsbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2013

…11 Tz 1, mit Hinweis auf Kopecky, Die Haftung im österreichischem Steuerrecht, Wien 1971, 62, der auch auf die Haftung nach § 11 BAO als "Besicherungsinstitut" hinweist). Es handelt sich um eine unbeschränkte Primärhaftung (vgl. z.B. Stoll, BAO-Kommentar, 144). Der Haftungsbestimmung des § 11 BAO…

UFSK RV/0001-K/10Haftung nach § 11 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2013

…11 Tz 1, mit Hinweis auf Kopecky, Die Haftung im österreichischem Steuerrecht, Wien 1971, 62, der auch auf die Haftung nach§ 11 BAO als "Besicherungsinstitut" hinweist). Es handelt sich um eine unbeschränkte Primärhaftung (vgl. z.B. Stoll, BAO-Kommentar, 144). Zunächst ist festzuhalten, dass mit…

UFSW RV/2301-W/11Haftung nach § 11 BAO; teilweise Stattgabe wegen lange verstrichtener Zeit zwischen Abschluss des Strafverfahrens und Erlassung des Haftungsbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2012

…11 Tz 1, mit Hinweis auf Kopecky, Die Haftung im österreichischem Steuerrecht, Wien 1971, 62, der auch auf die Haftung nach § 11 BAO als "Besicherungsinstitut" hinweist). Es handelt sich um eine unbeschränkte Primärhaftung (vgl. z.B. Stoll, BAO-Kommentar, 144). Zunächst ist festzuhalten, dass mit…

UFSW RV/0885-W/11Bei Antrag auf Aussetzung der Einhebung ist es keine erfolgversprechende Meinung, dass die Bestimmung des § 9 BAO, der ausdrücklich auf die Vertreterhaftung abstellt, als lex specialis vor § 11 BAO anzuwenden wäre.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2011

… 11 Tz 1, mit Hinweis auf Kopecky, Die Haftung im österreichischem Steuerrecht [Wien 1971] 62, der auch auf die Haftung nach § 11 BAO als "Besicherungsinstitut" hinweist). Es handelt sich um eine unbeschränkte Primärhaftung (vgl. z.B. Stoll, BAO 144). Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes entfaltet…