…Geza SIMONFAY, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 6. 11. 2000, GZ. 100/58423/2000, betreffend Beschlagnahme von Waren gem. § 26 ZollR-DG, entschieden: Die angefochtene Berufungsvorentscheidung wird aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291…
…2 lit. a, 35 Abs. 4 und 89 Abs. 2 FinStrG beschlagnahmt. In einer anschließenden niederschriftlichen Einvernahme des Bf. durch Organe des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien führte er aus, dass er am 15.7. um ca. 10.00 Uhr von Amsterdam nach Zürich abgeflogen und…
…18/19 Klosterneuburg als Organ des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel vom 12. Juli 2019, SpS, über die Beschlagnahme gemäß § 89 Abs. 3 lit. a FinStrG bei einem zur Verschwiegenheit Verpflichteten nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 19. Dezember 2022 in Abwesenheit der Beschwerdeführerin…
…2 Buchstabe a und Abs. 3 des FinStrG auch gegenüber einem Bestimmungstäter darf bei gegebenem Sachverhalt begründet von einer verfallsbedrohten Ware und damit der Berechtigung zu Beschlagname ausgegangen werden. Aus dem Sachverhalt ergeben sich auch dazu ausreichend Anhaltspunkte, die den Verdacht eins auffallend sorglosen Handelns…
…43 (Halbautomat) Nr. 7415 im Sinne des ZollR-DG neuerlich mit Beschlag belegt worden ist. Die Maschinenpistolen blieben aber angeblich in Umsetzung des Hausdurchsuchungsbefehles nach dem FinStrG beschlagnahmt. Im fortgesetzten Protokoll nach 93 Abs.6 FinStrG wird als Begründung dazu vermerkt, dass lediglich hinsichtlich dieser…
…R*** über die Maßnahmenbeschwerde der ***Bf***, vertreten durch ***V***, betreffend die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe des Zollamtes Österreich in Form der Beschlagnahme von 38 Uhren der Marke "Rolex" am 17. Juni 2021 gemäß § 89 Abs.2 Finanzstrafgesetz (FinstrG) zu Recht erkannt…
…§ 225 BAO iVm § 69 ZollR-DG beschlagnahmte das Zollamt die im Bescheid näher genannten 38 Armbanduhren der Marke ***NN***. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde vom 13.04.2023. Das Zollamt wies diese Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 22.05.2023, GZ. ***2*** und…
…Beschwerde der Beschuldigten vom 27. Jänner 2023 gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe des Zollamtes Österreich am 29. Dezember 2022 an der Zollstelle Flughafen Wien Reisendenabfertigung in Form der Beschlagnahme von näher bezeichnetem Schmuck gemäß § 89 Abs. 2 FinStrG zu Recht…
…unverhältnismäßig, aber auch eine Strafe des Wertersatzes wäre unverhältnismäßig. Allein aus diesem Grund sei der gegenständliche Goldschmuck nicht vom Verfall bedroht, weshalb die Voraussetzungen für eine Beschlagnahme nicht vorliegen würden. Darüber hinaus sei ein Verfall deshalb unzulässig, da nicht er Eigentümer des gegenständlichen Goldschmuckes sei…
…1010 Wien, Jakobergasse 4, vom 11. August 2009 gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung) des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 3. August 2009, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Im Spruch des angefochtenen Bescheides werden die Worte "gem. Art. 26 Abs…
…***Bf1-Adr***,***Bf1Adr***, vertreten durch ***V***, betreffend die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe des Zollamtes Österreich in Form der Beschlagnahme von 38 Uhren der Marke "Rolex" am 17. Juni 2021 gemäß § 89 Abs.2 Finanzstrafgesetz (FinstrG) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
…vertreten durch Mag. Alice M. Hoch, Rechtsanwältin Schlossplatz 12, 2361 Laxenburg , über die Beschwerde des Bf. gegen die Beschlagnahmeanordnung gemäß § 89 Abs.1 FinStrG des Zollamtes Wien als Finanzstrafbehörde vom 7. September 2016, Zl. 1234 zu Recht erkannt: Die Beschwerde , wird als unbegründet abgewiesen. Eine…
…2005 gegen den Bescheid des Zollamtes Innsbruck vom 27. Jänner 2005, Zahl: X3, betreffend Beschlagnahmeanordnung gemäß § 89 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Am 27. Jänner 2005 wurde dem Beschwerdeführer "zur Kenntnis…
…Bf., vertreten durch HASCH & Partner Anwaltsgesellschaft mbH, Zelinkagasse 10, 1010 Wien, betreffend die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien in Form der Beschlagnahme eines Schmuckstückes (Armreifen) am 22. Dezember 2019 gemäß § 89 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), zu…
…für den Verdächtigen nicht tunlich war". Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des X. vom 18. Juni 2010, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Bei den beschlagnahmten Gegenständen handle es sich um gebrauchte Gegenstände zur persönlichen Verwendung (Kleidung, Schuhe, Mobiltelefon, Aktentasche)…
…persönlich (im Rahmen der Amtshandlung) ausgehändigte Beschlagnahmebescheid vom 8.5.2015 konnte von diesem durch die Anführung seiner beiden Vornamen und der Geschäftsadresse sowie im Hinblick auf die lediglich durch einen Buchstaben differierende und daher offensichtlich irrige Verwendung des Familiennamens " U. " statt " UUU " nur als…
…vertreten durch ***RA***, über die Beschwerde vom 29. Juli 2022 gegen den Bescheid des Zollamtes Österreich vom 30. Juni 2022, Zl. ***1***, betreffend Beschlagnahme gem. § 26. Abs. 1 Z 3 und Abs. 2 ZollR-DG zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. II…
…nbsp; Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***1*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1*** betreffend die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe des Zollamtes Österreich, Zollstelle Flughafen Wien, in Form der Beschlagnahme eines Armreifens der Marke Cartier am 6. Februar 2021 gemäß § 89 Abs…
…2006 gegen den Bescheid des Zollamtes Innsbruck vom 4. August 2006, Zahl: X, betreffend Beschlagnahmeanordnung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 4. August 2006, Zahl: 800000/90214/1/2006, hat das Zollamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz gemäß…
…Beschwerde des Beschuldigten vom 4. April 2008 gegen den Bescheid des Zollamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 15. März 2008, Zahl: X, betreffend Beschlagnahmeanordnung zu Recht erkannt: 1. Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG aufgehoben. 2. Der Beschwerdeführer wird mit seinem…