Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A., vom 6. März 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 6. Februar 2007, Zl. a., betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A., vom 6. März 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 6. Februar 2007, Zl. a., betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw. als ehem. still Beteiligter der E-GmbH und der E-GmbH gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen betreffend Feststellung gemäß § 188 BAO für die Jahre 1987 - 1990 beschlossen: Die Berufungen werden als unzulässig zurückgewiesen. Rechtsbelehrung…
…Einkünfte der Ehegattin ist für die Beurteilung des Anspruches auf einen Alleinverdienerabsetzbetrag bei der Veranlagung des anderen Ehegatten eine Vorfrage im Sinne des § 116 BAO. Diese Regelung korrespondiert mit den vorstehend aufgezeigten Bescheidwirkungen, hier des Einkommensteuerbescheides der Ehegattin für das Jahr 2006. Gemäß § 116 Abs…
… vgl. dazu auch Ritz, BAO3, § 92 Tz 4). Die (Rechtskraft-)Bescheidwirkungen sind mit Bescheiden verbunden, die dem Rechtsbestand angehören, unabhängig davon, ob die Bescheide richtig sind oder nicht. Mit der Rechtskraftwirkung ist die (selbstverständliche) Folge verbunden, dass in den Bestand von rechtskräftigen Bescheiden nur insoweit…
…nicht oder nicht vollinhaltlich stattzugeben ist, ist ein Bescheid zu erlassen. Ob Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, ist für den einzelnen Monat zu entscheiden. Zu den Bescheidwirkungen zählt auch die materielle Rechtskraft. Unter materieller Rechtskraft wird die Unwiderrufbarkeit und die Unwiederholbarkeit des Bescheides verstanden (vgl. Ritz…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W, vom 2. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 19. November 2008 betreffend Zurückweisung des Antrages vom 31. Oktober 2008 auf Gewährung von Familienbeihilfe für die mj. Kinder M…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch S, über die Beschwerden vom 14.01.2013 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 08.01.2013, betreffend Einkommensteuer 2003 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch S, über die Beschwerden vom 14.01.2013 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 08.01.2013, betreffend Einkommensteuer 2003 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch S, über die Beschwerden vom 14.01.2013 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 09.01.2013, betreffend Einkommensteuer 2003 und…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Edda Szabó in der Beschwerdesache des Bf über die Beschwerde gegen den Feststellungsbescheid des Finanzamtes C vom 27. Juli 2004, EW-AZ, betreffend Wertfortschreibung gemäß § 21 Abs. 1 Z. 1 BewG zum 1. Jänner 1999 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ingrid Mainhart in der Beschwerdesache der N.A., Adr., vertreten durch Gradischnig & Gradischnig, Rechtsanwälte GmbH, 9500 Villach, Italienerstraße 41, vom 10. Februar 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Spittal Villach vom 18. Jänner 2012…
…unwiederholbar, unwiderrufbar und unabänderbar ist. Die Bescheidwirkungen treten unabhängig davon ein, ob die Bescheide richtig sind oder nicht (VwGH 19. Dezember 1996, 96/16/0145). Es war daher insoweit mit Verfahrenseinstellung (Punkt III. des Spruches der gegenständlichen Berufungsentscheidung) vorzugehen. Wie in den vorangegangenen Jahren hat…
…Unzulässig ist eine Vollstreckung auch dann, wenn sich nach der Entstehung des Exekutionstitels die rechtlichen und/oder tatsächlichen Verhältnisse in einem wesentlichen Punkt geändert haben und damit die objektiven Grenzen der Bescheidwirkungen andere geworden sind, wenn der Bescheid (auf Grund einer wesentlichen Änderung der Sach…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf. gegen die Vollstreckungsverfügung Parkometerstrafen des Magistrats der Stadt Wien vom 30.07.2014, Zahlungsreferenz XXX , zu Recht erkannt: I. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde gegen die Vollstreckungsverfügung als unbegründet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Richter1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 8. Dezember 2023 gegen die zu Steuernummer ***BF1StNr1*** ergangenen Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 20. November 2023 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens zur Einkommensteuer 2022…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. Mai 2024 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 29. April 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022 zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf gegen den Bescheid des FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 12.10.2010, betreffend Abweisung des Antrages auf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache Bf, Bf_Adr, vertreten durch Stb, Stb_Adr, über die Beschwerde vom 4. Februar 2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 11. November 2020 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens betr. Feststellung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Tiroler Landesregierung, Wilhelm-Greil-Straße 17/1, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 15. September 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 11. August 2025…