IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R in der Beschwerdesache A gegen den Bescheid des Finanzamtes B mit Ausfertigungsdatum 3. Juli 2014 betreffend Feststellung der Höhe der Stabilitätsabgabe samt Sonderbeitrag für Jänner und April 2014 zu Recht erkannt: I. Der…
…das Abgabenkonto überwiesen worden waren, wurde am 10.8.2001 die Einbringung der genannten Abgaben wieder aufgenommen und am 13.8.2001 die Löschung derselben am Abgabenkonto durchgeführt. Als kassenmäßiger Beleg wurde dazu ein Bescheidvordruck für einen Löschungsbescheid gemäß § 235 BAO verwendet, der den Vermerk …
…Steuernummer ergehen. " Der Unabhängigen Finanzsenat vertritt in Anlehnung an das zitierte hg. Erkenntnis in ständiger Rechsprechung die Auffassung, dass es gesetzlich nicht vorgesehen ist, über die Nichtvergabe einer Steuernummer in Bescheidform abzusprechen (vgl. z.B. Berufungsentscheidungen vom 26.02.2009, RV/0022-L/07, vom…
…feststellen, oder c) über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses absprechen. § 92 BAO umschreibt die Fälle, in denen Erledigungen stets in Bescheidform zu ergehen haben. Dazu gehören auch feststellende Bescheide ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage. Ein Feststellungsbescheid hat nämlich auch über Rechte und Rechtsverhältnisse zu ergehen, wenn…
…Tatsachen feststellen, oder c) über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses absprechen. § 92 BAO umschreibt die Fälle, in denen Erledigungen stets in Bescheidform zu ergehen haben. Dazu gehören auch feststellende Bescheide ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage. Ein Feststellungsbescheid hat nämlich auch über Rechte und Rechtsverhältnisse zu ergehen…
…feststellen, oder c) über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses absprechen. § 92 BAO umschreibt die Fälle, in denen Erledigungen stets in Bescheidform zu ergehen haben. Dazu gehören auch feststellende Bescheide ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage. Ein Feststellungsbescheid hat nämlich auch über Rechte und Rechtsverhältnisse zu ergehen, wenn…
…feststellen, oder c) über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses absprechen. § 92 BAO umschreibt die Fälle, in denen Erledigungen stets in Bescheidform zu ergehen haben. Dazu gehören auch feststellende Bescheide ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage. Ein Feststellungsbescheid hat nämlich auch über Rechte und Rechtsverhältnisse zu ergehen, wenn…
…feststellen, oder c) über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses absprechen. § 92 BAO umschreibt die Fälle, in denen Erledigungen stets in Bescheidform zu ergehen haben. Dazu gehören auch feststellende Bescheide ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage. Ein Feststellungsbescheid hat nämlich auch über Rechte und Rechtsverhältnisse zu ergehen, wenn…
…feststellen, oder c) über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses absprechen. § 92 BAO umschreibt die Fälle, in denen Erledigungen stets in Bescheidform zu ergehen haben. Dazu gehören auch feststellende Bescheide ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage. Ein Feststellungsbescheid hat nämlich auch über Rechte und Rechtsverhältnisse zu ergehen, wenn…
…feststellen, oder c) über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses absprechen. § 92 BAO umschreibt die Fälle, in denen Erledigungen stets in Bescheidform zu ergehen haben. Dazu gehören auch feststellende Bescheide ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage. Ein Feststellungsbescheid hat nämlich auch über Rechte und Rechtsverhältnisse zu ergehen, wenn…
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…feststellen, oder c) über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses absprechen. § 92 BAO umschreibt die Fälle, in denen Erledigungen stets in Bescheidform zu ergehen haben. Dazu gehören auch feststellende Bescheide ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage. Ein Feststellungsbescheid hat nämlich auch über Rechte und Rechtsverhältnisse zu ergehen, wenn…
…feststellen, oder c) über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses absprechen. § 92 BAO umschreibt die Fälle, in denen Erledigungen stets in Bescheidform zu ergehen haben. Dazu gehören auch feststellende Bescheide ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage. Ein Feststellungsbescheid hat nämlich auch über Rechte und Rechtsverhältnisse zu ergehen, wenn…
…bzw. widersprüchlich, sodass diesem nicht entnommen werden könne, was die Behörde zu verfügen beabsichtigt habe. So sei lediglich die Bekanntgabe der Einleitung des Strafverfahrens wegen angeblicher Verkürzung von Umsatzsteuer in Bescheidform ergangen. Aus diesem Bescheid sei aber nicht zu erkennen, welcher konkrete Sachverhalt bzw. welches…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde der Birgit Si*****-Se*****, ***Adresse*W***, vom 23. 6. 2014 gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien…
…durch eine öffentlich-rechtliche Körperschaft iSd § 2 Abs 3 UStG nicht in Betracht. Im vorliegenden Fall werde aber bei der tatsächlichen Entrichtung der Tagesgebühr in Höhe von EUR 150,-- für die Benützung der Leichenhalle (Aufbahrungshalle) kein in Bescheidform zu erlassender Zahlungsauftrag, sondern bloß ein "Kassenzettel"…
…die Rückkehr zur Regelung des Art. 222 ZK keiner Erledigung der Abgabenbehörde im Sinne des § 92 Abs.1 BAO in Bescheidform. Punkt II enthält lediglich eine Aussage über die Zahlungsfrist des Art. 108 UZK bereits an die Bf. mitgeteilter Abgabenbeträge und die Abgabenkontonummer des Zollamtes…
…Eintritt zur Verpflichtung einer amtswegigen Erledigung in Bescheidform entschieden hat. Im Bereich der Familienbeihilfe, in dem eine bescheidmäßige Erledigung nur im Fall von Abweisungsbescheiden (§ 13 FLAG 1967), nicht aber bei Zuerkennung von Familienbeihilfe, die mittels Auszahlung (§ 11 FLAG 1967) unter Ausstellung einer nicht bescheidförmlichen Mitteilung (…
…als Bescheid zu qualifizieren. Dieser betrifft allerdings die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen der Finanzordnungswidrigkeit des § 42 TabMG 1996 und ist damit rechtswidrig, weil die Voraussetzungen für die Erlassung dieser Erledigung in Bescheidform nicht gegeben waren. Es war daher im Sinne der Bestimmung des § 161 Abs…
…die mündliche Verhandlung zu beginnen oder fortzusetzen ist. Eine separate Ausfertigung des Beschlusses in Bescheidform und eine Zustellung desselben an die Verfahrensparteien (womit zumal bei abwesenden Antragstellern die mündliche Verhandlung wiederum zwingend vertagt werden müsste) ist nicht erforderlich, weil solcherart der Zweck der Regelung verfehlt…