…2005 anerkannt worden sind. Rechtliche Beurteilung: 1. Bescheidaufhebung gem. § 299 BAO: § 299 BAO lautet: "(1) Die Abgabenbehörde erster Instanz kann auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist…
…299 BAO auf. Dies mit der Begründung, dass die Abgabenbehörde erster Instanz gemäß § 299 Abs 1 BAO auf Antrag oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben könne, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Gleichzeitig, ebenfalls am 11…
…Gemäß § 299 Abs 1 BAO idF des FVwGG 2012 (§ 323 Abs 37 BAO) BGBl I Nr 14/2013 kann die Abgabenbehörde auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. (……
…25.01.2000 erfolgte mit Unterschrift und dem Firmenstempel der ***G*** OEG. Mit Kreditanbot (Konto-Nr.: ***101112***) vom 03.01.2001 bot die ***Bank5*** der ***G*** OEG den Abschluss eines Vertrages über einen Einmalkredit in Höhe von 500.000 ATS - mit dem Verwendungszweck "Fertigstellung Büro…
…Bw begehrte Bescheidaufhebung ist in der ab 26. März 2009 geltenden Fassung des § 299 Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, idF BGBl. I Nr. 20/2009 (BAO), wie folgt geregelt: § 299. (1) Die Abgabenbehörde erster Instanz kann auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen…
…VwGH 23. 11. 2016, Ra 2014/15/0056). Bei der Bescheidaufhebung von Amts wegen legt die Abgabenbehörde im Zusammenhang mit der Erlassung des Aufhebungsbescheides fest, aus welchen Gründen sie den Bescheid als inhaltlich rechtswidrig ansieht. Die Sache, über die in der Beschwerde gegen einen Aufhebungsbescheid…
…Anwendungsfall für eine Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO darstelle, da der (erklärungsgemäß ergangene) Einkommensteuerbescheid nicht rechtswidrig sei bzw. die nachträgliche Geltendmachung des Pauschales keine Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides begründe. Dieser Auffassung vermag sich das Bundesfinanzgericht nicht anzuschließen. Voraussetzung für eine Bescheidaufhebung von Amts wegen oder auf Grund…
…Zu Spruchpunkt I. (Bescheidaufhebung) Gemäß § 299 Abs 1 BAO kann die Abgabenbehörde [bis 31.12.2013: erster Instanz] auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde [bis 31.12.2013: erster Instanz] aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht…
…07). Dieser Grundsatz gilt in gleicher Weise bei einer Bescheidaufhebung, die vom Abgabepflichtigen beantragt wird. Ein Nachschieben von Aufhebungsgründen im Beschwerdeverfahren ist somit unzulässig. Bei der Bescheidaufhebung von Amts wegen legt die Abgabenbehörde erster Instanz im Zusammenhang mit der Erlassung des Aufhebungsbescheides fest, aus welchen…
…Steuerpflichtigen ein Antragsrecht auf Bescheidaufhebung ein. Den Aufhebungsgrund bestimmt bei der Aufhebung auf Antrag die betreffende Partei. Sie gibt im Aufhebungsantrag an, aus welchen Gründen sie den Bescheid für inhaltlich rechtswidrig erachtet. Korrespondierend dazu legt bei der Bescheidaufhebung von Amts wegen die Abgabenbehörde erster Instanz…
…ist nicht richtig, wenn der Spruch des Bescheides nicht dem Gesetz entspricht (Ritz, aaO TZ 9 und 10). Bei der Bescheidaufhebung von Amts wegen legt die Abgabenbehörde mit der Erlassung des Aufhebungsbescheides fest, aus welchen Gründen sie den Bescheid als inhaltlich rechtswidrig ansieht. Daraus folgt…
…ergebenden Jahresfrist eingebracht ist. Aus den angeführten gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich somit unmissverständlich, dass eine Bescheidaufhebung von Amts wegen (nur) innerhalb eines Jahres ab Bekanntgabe (idR Zustellung) des aufzuhebenden Bescheides zulässig ist bzw. eine Aufhebung außerhalb der Jahresfrist die Einbringung eines Antrag auf Aufhebung gemäß …
…erster Satz BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Bei der Bescheidaufhebung von Amts wegen legt die Abgabenbehörde im Zusammenhang mit der Erlassung des Aufhebungsbescheides…
…Abs 1 BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Bei der Bescheidaufhebung von Amts wegen legt die Abgabenbehörde im Zusammenhang mit der Erlassung des Aufhebungsbescheids…
…Abs. 1a Z. 1 und 2 UStG 1994 nach den auf die Ausführung dieser Leistungen entfallenden Kosten. Erwägungen: Bei der Bescheidaufhebung von Amts wegen legt die Abgabenbehörde im Zusammenhang mit der Erlassung des Aufhebungsbescheides fest, aus welchen Gründen sie den Bescheid als inhaltlich rechtswidrig ansieht…
…oa. Entscheidung aufgehoben hat, steht der Rechtmäßigkeit des Aufhebungsbescheides aber im Ergebnis aus folgenden Gründen nicht entgegen: Bei der Bescheidaufhebung von Amts wegen legt die Abgabenbehörde im Zusammenhang mit der Erlassung des Aufhebungsbescheides fest, aus welchen Gründen sie den Bescheid als inhaltlich rechtswidrig ansieht. Daraus…
…gibt im Aufhebungsantrag an, aus welchen Gründen sie den Bescheid für inhaltlich rechtswidrig erachtet. Korrespondierend dazu legt bei der Bescheidaufhebung von Amts wegen die Abgabenbehörde erster Instanz mit der Erlassung des Aufhebungsbescheides fest, aus welchen Gründen sie den Bescheid als inhaltlich rechtswidrig ansieht. Daraus folgt…
…2013 und vom 7. Oktober 2013 behob das Finanzamt auch die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2011, 2008 und 2009 nach § 299 BAO und begründete dies folgendermaßen: "Die Bescheidaufhebung von Amts wegen gem. § 299 BAO ist unter Bedachtnahme der in der Begründung des neuen Sachbescheides gem. …
…2024 zugestellt. Mit Bescheid vom 11.01.2024 hat die Abgabenbehörde nach § 299 BAO (Bescheidaufhebung von Amts wegen) eine teilweise Aufhebung zum Rückforderungsbescheid vom 17.08.2023 verfügt und für den Zeitraum 5/2023 bis 8/2023 die Rückforderung aufgehoben, aufgrund der Anträge der Bf…
…also erst später erweisliche Unrichtigkeiten. Das Bundesfinanzgericht habe im Erkenntnis BFG 26.11.2015, RV/1100428/2012 festgestellt: "Voraussetzung für eine Bescheidaufhebung von Amts wegen oder auf Grund eines entsprechenden Antrages ist nach dem Gesetzeswortlaut, dass sich der Spruch des Bescheides als nicht richtig "erweist". …