IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., über die Beschwerde vom 10. Juli 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 18. Juni 2015, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2014 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Thomas Krumenacker in der Beschwerdesache XY, über die Beschwerde vom 27.04.2016 gegen den Bescheid des Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr vom 06.04.2016, betreffend Einkommensteuer 2015 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der Bescheid…
…die Stelle jener der Abgaben-behörde zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzugheben oder die Bescheidbeschwerde als unbegründet abzuweisen, und daher im Rahmen des Beschwerdeverfahrens Bescheidänderungen vorzunehmen, die sich als Folgeänderungen gemäß § 295 BAO darstellen (vgl VwGH 09.11.1983…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 14.12.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 23.11.2015 betreffend Einkommensteuer für das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Stefan Plattner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. Juni 2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 29. Mai 2013 betreffend Einkommensteuer 2011 und Festsetzung…
…sei. Bekämpft wird lediglich die Anwendung des § 295a BAO; stattdessen hätte eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO bzw. eine Bescheidänderung gemäß § 299 BAO erfolgen müssen. Grundsätzlich verändern nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4) eingetretene Ereignisse nicht den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches (vgl. Stoll, BAO…
…dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr ein veränderter Sachverhalt der Besteuerung zu Grunde zu legen ist. Umstände, welche bereits bei Erlassung ursprünglicher Bescheide vom Finanzamt berücksichtigt wurden, können keine Bescheidänderung iSd § 295a begründen, da insoweit kein rückwirkendes Ereignis vorliegt (s. VwGH 28.2.2012…
…2006/14/0027; 5.9.2012, 2012/15/0062). Das Bundesfinanzgericht als Rechtsmittelbehörde ist berechtigt, den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern und daher im Rahmen von Rechtsmittelentscheidungen auch Bescheidänderungen iSd § 295 BAO vorzunehmen. (so VwGH 9.11.1983, 83/13/0088). Im vorliegenden Fall…
…2016 nahm das für das Feststellungsverfahren zuständige Finanzamt das Verfahren gem. § 303 BAO wieder auf und erließ einen (endgültigen) Feststellungsbescheid. Die Bescheidänderung vom 17.1.2017 erfolgte aufgrund einer abweichenden Mitteilung des für die Einkünftefeststellung gem. § 188 BAO zuständigen Finanzamtes der D vom 25.11…
…des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr ein veränderter Sachverhalt der Besteuerung zu Grunde zu legen ist. Umstände, welche bereits bei Erlassung ursprünglicher Bescheide vom Finanzamt berücksichtigt wurden, können keine Bescheidänderung iSd § 295a begründen, da insoweit kein rückwirkendes Ereignis vorliegt (VwGH 28.2.2012, 2009/15/0192)…
…wie schon in der ursprünglichen Berufung ausgeführt, um gemäß § 295a BAO geänderte Bescheide. Eine solche Bescheidänderung setze voraus, dass "ein Ereignis mit Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang des Abgabenanspruches" vorliege. Das hieße, der steuerlich relevante Sachverhalt sei von der Finanzbehörde ursprünglich…
… 295 BAO durchzuführen. Der UFS ist als Rechtsmittelbehörde berechtigt, den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern. Die Rechtsmittelbehörde ist daher berechtigt, im Rahmen von Rechtsmittelentscheidungen auch Bescheidänderungen iSd § 295 BAO vorzunehmen. (S VwGH 9.11.1983, 83/13/0088). Der UFS berücksichtigt daher die mittels…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Stb., vom 5. Oktober 2005 gegen den gemäß § 295 Abs. 1 BAO geänderten Bescheid des FAes vom 29. September 2005 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Der Berufung wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben…
…vom 5. Dezember 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Spittal Villach vom 19. November 2008, mittels welchen eine Bescheidänderung gem. § 295a BAO der Umsatzsteuer- und Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2004 bis 2006 vorgenommen wurde, entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden ersatzlos…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des X und des Y als ehemalige Gesellschafter der gleichnamigen atypisch stillen Gesellschaft, Z, vertreten durch Hopmeier & Wagner Rechtsanwälte OG, 1010 Wien, Rathausstraße 15, vom 17. Oktober 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen, vertreten durch…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Stb, vom 27. September 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 3. August 2006 betreffend Abweisung eines Antrages nach § 295a BAO hinsichtlich Umsatzsteuer für…
…Erlassung eines geänderten Einkommensteuerbescheides berechtigt. Dem Bw. ist daher darin zu folgen, dass die vom Finanzamt Feldkirch vorgenommene Bescheidänderung vom 25. November 2004 mangels eines am 12. November 2004 rechtswirksam erlassenen Feststellungsbescheides (Endgültigerklärung des vorläufigen Nichtfeststellungsbescheides) zu Unrecht erfolgt ist, und war daher der gemäß…
…Antragstellung auf eine Verlustveranlagung möglich gewesen wäre. Auf Grund obiger Erwägungen konnte im Ergebnis der Berufung betreffend den Zeitraum 1989 kein Erfolg beschieden sein. Hinsichtlich des Zeitraumes 1990 war somit dem Begehren jedoch aus denselben Erwägungen vollinhaltlich und dem Antrag auf Durchführung einer Bescheidänderung gemäß …
…anzuwenden (Ritz, BAO, Kommentar, 2. Auflage, Tz. 17 zu § 295). Das Finanzamt stützt sich im vorliegenden Fall für die Bescheidabänderung gem. § 295 Abs. 3 BAO auf den Bescheid vom 2. Dezember 1999 zu St.Nr. 101/2409-06 (Maria KK und Mitgesellschafter). Diese Berufungsvorentscheidung betrifft…
…anzuwenden (Ritz, BAO, Kommentar, 2. Auflage, Tz. 17 zu § 295). Das Finanzamt stützt sich im vorliegenden Fall für die Bescheidabänderung gem. § 295 Abs. 3 BAO auf den Bescheid vom 2. Dezember 1999 zu St.Nr. 101/2409-06 (Maria KK und Mitgesellschafter). Diese Berufungsvorentscheidung betrifft…