…in der Slowakei um eine "Beschäftigung" iSd Verordnung. Unbestritten ist, dass es sich bei der in Österreich ausgeübten selbständigen gewerblichen Tätigkeit um eine "selbständige Erwerbstätigkeit" iSd Art 1 der Verordnung handelt. Marginale Pflegedienstleistungen in Deutschland konnten hier vernachlässigt werden (Zurechnung in der Slowakei). Um in…
…seinem Anspruch hat oder nicht (siehe Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 9. Juni 1978, 1019/77). Da die Bw. bereits seit 1995 ihre Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland ausübte, kommen folgende EU Bestimmungen zur Anwendung: 1. die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14…
…eine Pflichtversicherung vorliegt, ist nicht erkennbar. Da der EuGH bezüglich des Vorliegens einer Beschäftigung stets auf die aufrechte Pflichtversicherung abstellt (sh. zB EuGH 24.2.2005, C 543/03, Dodl und Oberhollenzer), wäre für den Fall, dass nur in Österreich eine Pflichtversicherung vorliegt, ein Familienbeihilfenanspruch…
…der Familienangehörigen Prioritätsregeln vorzusehen." Definitionen Gemäß Art 1 lit a VO (EG) 883/2004 bezeichnet der Ausdruck "Beschäftigung" jede Tätigkeit oder gleichgestellte Situation, die für die Zwecke der Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit des Mitgliedstaates, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird oder die gleichgestellte Situation vorliegt…
…sowie von sonstigen Kosten in der Höhe von € 1.920,00 als Werbungskosten. Dieser Erklärung legte der Bw. eine Anlage bei, in der er für seine Beschäftigung vom 1. Jänner bis 30. Juni 2009 für 13 Fahrten (zwischen seinen Wohnsitzen in Deutschland und Österreich)…
…Die Kinder lebten in einem EU-Mitgliedstaat, daher seien die Voraussetzungen für eine Differenzzahlung (Beschäftigung im Inland, Kind wohne im EU-Ausland) gegeben. Der Familienbonus Plus sei vorschriftsmäßig in der Veranlagung geltend gemacht worden. Dem Bf. stehe ein Unterhaltsabsetzbetrag für die in Deutschland lebenden Kinder…
…genannte Kind in Höhe von 184,00 € bezieht. In Deutschland besteht für den Bw. mit der Kindesmutter und der Tochter ein gemeinsamer Haushalt (Wohnort), während der Bw. eine Beschäftigung in Österreich (C.) ausübt. Im gegenständlichen Fall ist durch das vom Bw. in Österreich gelegene…
…Beurteilung des Familienbeihilfenanspruches ist somit der Ort der Beschäftigung. Auch die Kindesmutter übt eine Beschäftigung in Deutschland aus und unterliegt somit den deutschen Rechtsvorschriften. Weiters befindet sich auch der Wohnsitz der Kinder in Deutschland, womit wiederum alleinig Deutschland für die Auszahlung der Familienleistungen zuständig ist…
…dass für die beiden in Deutschland lebenden Kinder kein Anspruch auf Familienbeihilfe bzw. auf Ausgleichs- oder Differenzzahlung in Österreich bestehe, weil weder vom Bf. noch von der Kindesmutter in Österreich eine Beschäftigung ausgeübt wird. Im vorhin zitierten Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof unter Rz 23 Folgendes…
…Woche einer Beschäftigung in Österreich nachgegangen wäre, und sich der Bf. daher überwiegend in Deutschland aufgehalten und dort auch einen persönlichen Mittelpunkt der Lebensinteressen gehabt hätte. Entscheidungsrelevant war daher, dass die fallweisen Besuche und die damit in Verbindung stehende Pflegetätigkeit des Bfs. in Deutschland keinen…
…Februar 2010 bis April 2010 führte das Finanzamt aus, die Bf. habe in diesem Zeitraum in Österreich keine Beschäftigung ausgeübt. Die Bf. sei vielmehr in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgegangen. Es bestehe allenfalls ein Anspruch auf deutsche Familienleistungen. Die Bestimmung des Art 14a der Verordnung (EWG…
…2015) vom 01. Mai 2007 bis 30. Juni 2013 trotz Führen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mit einem Einheitswert über der Pflichtversicherungsgrenze nach dem BSVG auf Grund meiner unselbständigen Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland nach deutschen Rechtsvorschriften sozialversichert. Gemäß VwGH-Erkenntnis vom 24. April 2014…
…zuständig ist. Die Kindesmutter befand sich im hier relevanten Jahr seit der Geburt des gegenständlichen Kindes in Karenz und bezog in Deutschland nach den eigenen Angaben des Bf. ab diesem Zeitpunkt Elterngeld. Diese Situation stellt eine, eine ausübende Beschäftigung gleichgestellte Situation dar (Beschluss Nr. F…
…In diesem Formular gab er Folgendes an: Verheiratet ,deutscher Staatsbürger, Wohnort: ***18*** ***8***, ***9*** ,sowie ***20*** ***10*** /Deutschland ,***19*** ***27***;Arbeitgeberfirma wie ausgeführt seit 1998,ganzjährig beschäftigt 2019,deutsches Bankkonto Angaben zur Partnerin: Frau ***21***, Vers.-Nr. ***22*** und Geburtsdatum ***23***, deutsche Staatsbürgerin , keine Beschäftigung…
…Alleinverdienerabsetzbetrages, des Familienbonus Plus sowie des Pauschbetrages für die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes beantragt. Die Ehegattin des Beschwerdeführers hat im gegenständlichen Jahr weder in Österreich noch in Deutschland Einkünfte erzielt. Der Beschwerdeführer hat im Jahr 2020 den Kinderabsetzbetrag für zwei Kinder für insgesamt drei Monate…
…sondern sei in Art. 13 der VO 883/2004 anders geregelt. Da bis Juli 2013 eine unselbständige sv-pflichtige Beschäftigung nur in Deutschland vorgelegen habe, hätte das Finanzamt erkennen müssen, dass auch Deutschland für die SV-Pflicht zuständig sei. Gemäß dem im Antrag angeführten EuGH…
…Wohnsitz in weiter Entfernung zum Beschäftigungsort zu behalten. Anders wäre es, wenn die Arbeitsverträge der Bw. und ihres Lebensgefährten vom Arbeitgeber befristet worden wären oder im Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit bei der Fa. X. schon ein konkretes Angebot für eine Beschäftigung in Deutschland vorgelegen…
…Höhe nach) wurde unverändert auf "Beiträge zu einer Krankenversicherung aufgrund einer in- oder ausländischen gesetzlichen Versicherungspflicht" ausgedehnt (vgl. hiezu die ausführlichen Erläuterungen UFS 12.05.2011, RV/0004-F/11). Der in Österreich wohnhafte und einer Beschäftigung in Deutschland nachgehende Beschwerdeführer unterlag dem deutschen Sozialversicherungssystem…
…nach Österreich entsendet wurde. Sein Hauptwohnsitz befinde sich jedoch nach wie vor in Deutschland. Es könne einem Steuerpflichtigen bei der vorliegenden Konstellation nicht zugemutet werden, seinen Familienwohnsitz aufzugeben bzw. für die Dauer einer befristeten Entsendung an den Ort der Beschäftigung zu verlegen. Die Kosten durch…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ingrid Mainhart in der Beschwerdesache C.P., Adr. Deutschland, gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 14.12.2012, betreffend Festsetzung der Normverbrauchsabgabe für den Zeitraum April 2012 und der Kraftfahrzeugsteuer für die Monate…