…der Benützung von Flächen und Räumen zur Verbreitung von Werbebotschaften (§ 1 Abs. 2 Z 3 WerbeAbgG 2000) Rz 737: Unter diesen Tatbestand fällt unter anderem die Vermietung von Plakatflächen, die Duldung der Benützung von Flächen und Räumen jeglicher Art oder die Duldung der Projektion von…
…erbracht werden. § 1 (2) Als Werbeleistung gilt: 1. Die Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Druckwerken im Sinne des Mediengesetzes und 2. Die Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Rundfunk und Fernsehen. 3. Die Duldung der Benützung von Flächen und Räumen zur Verbreitung von Werbebotschaften § 2. (1) Bemessungsgrundlage der…
…Benützung von Flächen und Räumen zur Verbreitung von Werbebotschaften (§ 1 Abs. 2 Z 3 WerbeAbgG 2000) 3.4.1 Es handelt sich dabei um Werbeleistungen, die bestehen in jeglicher Nutzung von Flächen und Räumen jeder Art. 3.4.1.1 Zu den "Flächen jeder Art…
…und Ähnliches. Als Beispiel können die Werbung auf der Kinoleinwand, auf Plakatwänden, Werbeaufschriften auf Fahrzeugen uä angeführt werden. Im Durchführungserlass zur Werbeabgabe ist der Tatbestand wie folgt erläutert: Es handelt sich dabei um Werbeleistungen, die bestehen in jeglicher Nutzung von Flächen und Räumen jeder Art…
…und Ähnliches. Als Beispiel können die Werbung auf der Kinoleinwand, auf Plakatwänden, Werbeaufschriften auf Fahrzeugen uä angeführt werden. Im Durchführungserlass zur Werbeabgabe ist der Tatbestand wie folgt erläutert: Es handelt sich dabei um Werbeleistungen, die bestehen in jeglicher Nutzung von Flächen und Räumen jeder Art…
…in Hörfunk und Fernsehen. 3. Die Duldung der Benützung von Flächen und Räumen zur Verbreitung von Werbebotschaften. Abs. 3: Nicht als Werbeleistung gelten: 1. Informationen von Körperschaften im Sinne der §§ 34 bis 47 der Bundesabgabenordnung. 2. Informationen in nicht periodisch erscheinenden Druckwerken, die von Körperschaften…
…Von dem für die Werbepakete verbleibenden Betrag seien pauschal 70 % für die Duldung und Benutzung von Flächen und Räumen zur Verbreitung von Werbebotschaften angesetzt worden. Die per Email vom 07.05.2024 übermittelten Unterlagen wurden am selben Tag zur Wahrung des Parteiengehörs an den zuständigen…
…in Betracht kommen. Bei der Duldung der Benützung von Flächen und Räumen handelt es sich um Werbeleistungen, die in jeglicher Nutzung von Flächen und Räumen jeder Art bestehen. "Fläche" bedeutet einen nach Länge und Breite flach ausgedehnten Bereich oder die Außenseite bzw. Oberfläche eines Körpers…
…3 WerbeabgG eine Art Generalklausel bezweckte, die explizit Werbeleistungen in Form jeglicher Nutzung von Flächen und Räumen jeder Art erfassen sollte. Erkennbar stellt der Tatbestand Duldung der Benutzung von Flächen und Räumen zur Verbreitung von Werbebotschaften anders als der Tatbestand Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Druckwerken…
…der UFS aus nachstehenden Gründen an: Bei der Duldung der Benützung von Flächen und Räumen handelt es sich um Werbeleistungen, die in jeglicher Nutzung von Flächen und Räumen jeder Art bestehen. "Fläche" bedeutet einen nach Länge und Breite flach ausgedehnten Bereich oder die Außenseite bzw…
…und Ähnliches. Als Beispiel können die Werbung auf der Kinoleinwand, auf Plakatwänden, Werbeaufschriften auf Fahrzeugen uä angeführt werden. Im Durchführungserlass zur Werbeabgabe ist der Tatbestand wie folgt erläutert: Es handelt sich dabei um Werbeleistungen, die bestehen in jeglicher Nutzung von Flächen und Räumen jeder Art…
…der UFS aus nachstehenden Gründen an: Bei der Duldung der Benützung von Flächen und Räumen handelt es sich um Werbeleistungen, die in jeglicher Nutzung von Flächen und Räumen jeder Art bestehen. "Fläche" bedeutet einen nach Länge und Breite flach ausgedehnten Bereich oder die Außenseite bzw…
…und Ähnliches. Als Beispiel können die Werbung auf der Kinoleinwand, auf Plakatwänden, Werbeaufschriften auf Fahrzeugen uä angeführt werden. Im Durchführungserlass zur Werbeabgabe ist der Tatbestand wie folgt erläutert: Es handelt sich dabei um Werbeleistungen, die bestehen in jeglicher Nutzung von Flächen und Räumen jeder Art…
…Benützung von Flächen und Räumen zur Verbreitung von Werbebotschaften (§ 1 Abs. 2 Z 3 WerbeAbgG 2000) 3.4.1 Es handelt sich dabei um Werbeleistungen, die bestehen in jeglicher Nutzung von Flächen und Räumen jeder Art. 3.4.1.1 Zu den "Flächen jeder Art…
…gegeben. Die vom Bw angebotenen Lager- und Stellplatzmöglichkeiten seien eine Dienst- bzw. Duldungsleistung im rein außerlandwirtschaftlichen Bereich. Die Erbringung dieser Leistungen (Duldung der Benützung von im Eigentum des Bw stehenden Flächen/abgegrenzten Räumen) stelle entweder einen Gewerbebetrieb dar oder sei unter Vermietung zu erfassen. Die…
…dass in der Zusatzvereinbarung jeglicher Hinweis darauf fehlte, welche Fläche von der Erhöhung betroffen sei. Die Erhöhung des Mietzinses um mehr als das Doppelte sowie die Erhöhung des Betriebskostenpauschales wären nicht genauer erläutert worden. Unterzeichnet wurde die Zusatzvereinbarung durch die Mieter, Mag. L und Ing…
…nur von einer Familie oder deren Gästen oder Mietern benützt werden. Der Bf. erkläre an Eides statt, dass schon bei der Planung – der genannten Entscheidung entsprechend – berücksichtigt worden wäre, dass die Keller-Ausstattung keine Benützung der Räume für Wohnzwecke ermögliche, und dass sämtliche Flächen der…
…der sich jeweils direkt in den genannten Räumen befindet. Die Nutzung des Kleinlastenaufzugs im Ausmaß von rund 4,5 m² je Geschoß (gesamt daher ca. 13,50 m²) sei im Scheidungsvergleich als Dienstbarkeit eingeräumt worden. 3. Rechtsgrundlagen und rechtliche Würdigung 3.1 Bewertungsmaßstab "Teilwert" Im…
…auf Basis der "nutzbaren Fläche" verrechnet. Die Norm werde für die Berechnung des Mietzinses und der anteiligen Betriebskosten als Grundlage genommen. Auf Eckharter, Hauswirth, Mainhart, Rollwagen, "Die Nutzfläche im Wohnrecht" werde verwiesen. Eine gleiche Vorgangsweise werde im Rahmen der Erstellung von Nutzwertgutachten im Bereich des…
…es doch die Intention des Gesetzgebers gewesen, "dass jeglicher Aufenthalt gegen Entgelt der Ortstaxepflicht unterliegt" (ErlRV LG - 01883-2016/0001, Blg 23/2016, 10). Auf die Erbringung von Betreuungsleistungen und deren Umfang kommt es nach den Erläuterungen nicht an. Das WTFG hat mit der Novelle…