…00), zu dem angeführten Strafausspruch. Zu der gegen die Bf. 2 ausgesprochenen (Verbands)Geldbuße wurde begründend ausgeführt, dass diese insofern deutlich niedriger zu bemessen gewesen sei, als die vom belangten Verband aus den genannten Finanzvergehen gezogenen Vorteile im Wesentlichen von der selbst bestraften Bf. 1…
…Abs 2 iVm Abs 1 Z 1 und 2 VbVG verantwortlich und werde hiefür nach § 34 Abs 3 FinStrG mit einer Verbandsgeldbuße in der Höhe von € 300.000,-- bestraft. Gemäß § 185 FinStrG habe die Bestrafte die Kosten des Strafverfahrens in der Höhe von €…
…an Frau Mag. A. erforderlich gewesen, dass nunmehr der zollrechtliche Tatbestand eingetreten ist. Eine derartige Information betreffend Ablauf der Jahresfrist und gesetzte Maßnahmen (entweder Entfernung Recyclingmaterial oder Belassung und Beitragspflicht) ist jedoch ausweislich des bisherigen Verfahrens von Herrn C. an Frau Mag. A. NICHT erfolgt…
…10, 11 und 12 Abs. 2 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes sinngemäß anzuwenden. Die Verbandsgeldbuße ist nach der für das Finanzvergehen, für das der Verband verantwortlich ist, angedrohte Geldstrafe zu bemessen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anwendbar sind. § 2…
…als solcher die Taten rechtswidrig und schuldhaft (siehe oben) begangen hat. Zur Bemessung der solcherart auszusprechenden Verbandsgeldbuße ist im gegenständlichen Fall auszuführen: Gemäß § 28a Abs. 2 FinStrG ist die Verbandsgeldbuße nach der für die Finanzvergehen, für die der Verband verantwortlich ist, angedrohten Geldstrafe zu bemessen…
…6 VbVG vorgesehen, als die Verbandsgeldbuße insbesondere geringer zu bemessen ist, wenn die Tat bereits gewichtige rechtliche Nachteile für den Verband oder seine Eigentümer (hier eben deren Bestrafung) nach sich gezogen hat. Den vorgelegten Akten ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Die B-GmbH versteuert die…
…sind lediglich 12,09 % des Strafrahmens, auszumessen war. Gleiches gilt auch für die Bemessung der Ersatzfreiheitsstrafe, wobei die Aspekte der finanziellen Anspannung beim Beschuldigten außer Ansatz zu lassen waren. Bei der Ausmessung der Verbandsgeldbuße war zusätzlich zu prüfen, ob und welche Vorkehrungen zur Vermeidung zukünftiger…
…gegenständliche Erkenntnis weicht nicht von der Rechtsprechung des VwGH ab und hatte auch die Klärungen von Sachverhaltsfragen im Einzelfall und die Höhe der Strafbemessung bzw. der Bemessung der Verbandsgeldbuße (Ermessensentscheidungen) und keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zum Gegenstand. Da die Voraussetzungen des Art. 133 Abs…
…10, 11 und 12 Abs. 2 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes sinngemäß anzuwenden. Die Verbandsgeldbuße ist nach der für das Finanzvergehen, für das der Verband verantwortlich ist, angedrohte Geldstrafe zu bemessen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anwendbar sind. Gemäß …
…10, 11 und 12 Abs. 2 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes sinngemäß anzuwenden. Die Verbandsgeldbuße ist nach der für das Finanzvergehen, für das der Verband verantwortlich ist, angedrohte Geldstrafe zu bemessen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anwendbar sind. Gemäß …
…erweist sich daher eine Geldstrafe von € 3.000,00 als tat- und schuldangemessen. Die obigen Argumente gelten auch für die Bemessung der Ersatzfreiheitsstrafe, welche spruchgemäß mit zehn Tagen festzusetzen war. 11. Zur Bemessung der Verbandsgeldbuße ist auszuführen: Wiederum gelten grundsätzlich die oben dargelegten Argumente…
…hingegen spruchgemäß das anhängige Finanzstrafverfahren einzustellen. 17. Zur Bemessung der Verbandsgeldbuße: 17.1. Gemäß § 28a Abs. 2 Satz 2 FinStrG ist die Verbandsgeldbuße nach der für das Finanzvergehen, für das der Verband verantwortlich ist, angedrohten Geldstrafe zu bemessen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen "dieses Abschnittes…
…054/2007/00259-001 bestraft worden, wobei nunmehr ein rascher Rückfall vorliege. Die Verbandsgeldbußen seien gemäß § 28a Abs.2 FinStrG nach der für die Finanzvergehen, für welche die Verbände verantwortlich waren, angedrohten Geldstrafe zu bemessen, weshalb die tatsächlich ausgesprochenen Bußen zu niedrig ausgefallen seien. Im…
… 20 Abs. 1 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe zu bemessende Ersatzfreiheitsstrafe entspricht nach Ansicht des Senates dem festgestellten Verschulden der Bf1 unter Berücksichtigung der festgestellten Milderungs- und Erschwerungsgründe. Zur Höhe der Bemessung der Verbandsgeldbuße, deren wesentliche Herabsetzung mit der gegenständlichen Beschwerde beantragt…
…nach der Tat erheblich zur Wahrheitsfindung beigetragen hat, indem die Besteuerungsgrundlagen durch verspätete Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. durch Selbstanzeige eigenständig offen gelegt wurden. Durch die vom Spruchsenat bei der Bemessung der Verbandsgeldbuße offenkundig unberücksichtigt gebliebene volle Schadensgutmachung ist der Milderungsgrund des § 5 Abs. 1 Z…
…oder fehlt. Das gegenständliche Erkenntnis weicht nicht von der Rechtsprechung des VwGH ab und hatte auch die Frage der Richtigkeit der Höhe der Strafbemessung und der Bemessung der Verbandsgeldbuße im Einzelfall (Ermessensentscheidung) und keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zum Gegenstand. Da die Voraussetzungen des Art…
…Bestimmung des § 185 Abs.1 lit. a FinStrG bestimmten Kosten des Finanzstrafverfahrens bleiben ebenfalls unverändert. In Bezug auf die Bemessung der Verbandsgeldbuße enthält das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates keine Ausführungen und auch im Rahmen der gegenständlichen Berufung wird insoweit lediglich eingewendet, die Argumente, welche für…
…Umsatzsteuervoranmeldungen erheblich zur Wahrheitsfindung beigetragen und er auch die Folgen der Tat weitgehend gut gemacht hat (§ 5 Abs. 3 Z 3 und 4 VbVG). Weiters ist bei der Bemessung der Verbandsgeldbuße, zu welcher aus dem erstinstanzlichen Erkenntnis keinerlei Ausführungen zu entnehmen sind, der Milderungsgrund des …
…verantwortlich ist, angedrohten Geldstrafe zu bemessen. Ausgehend von einer eingeschränkten wirtschaftlichen Situation des belangten Verbandes (Verluste 2009 und 2010), welche im erstinstanzlichen Erkenntnis nicht festgestellt wurde und daher unberücksichtigt blieb, sah der erkennende Berufungssenat bei der Neubemessung der Verbandsgeldbuße als mildernd die Umstände an, dass…
…mit einer geringen Strafherabsetzung durch Neufestsetzung einer Geldstrafe, die sehr nahe an der gesetzlichen Mindeststrafe bemessen wurde, Rechung getragen werden. Gemäß § 4 Abs. 1 VbVG ist bei rechtskräftig festgestellter Verantwortlichkeit des Verbandes für eine Straftat über diesen zwingend eine Verbandsgeldbuße zu verhängen, wobei diese gemäß …