…EStG 1988 (siehe Rz 6622). Beiträge zur Errichtung öffentlicher Interessentenwege und Aufschließungsbeiträge Rz 488: Siehe Rz 2626 ff Belieferungsrecht Rz 489: Das Belieferungsrecht (zB für Bier) ist mit dem Betrag des hingegebenen Zuschusses bei der Brauerei zu aktivieren und gleichmäßig auf die Zeit der zeitlich…
…unzutreffend, weil nach den Bestimmungen des Milchwirtschaftsrechts der alleinige Anspruch auf die Ausübung des Belieferungsrechts und das alleinige Verfügungsrecht über die Milchquote bei seiner Gattin als Bewirtschafterin des Betriebes gelegen sei. Seine Gattin habe durch die Bewirtschaftung des Betriebes das Belieferungsrecht über die Jahre aufrechterhalten…
…sich also um körperliche Investitionen, die zum Betrieb eines Wasserkraftwerkes notwendig seien. Die Kosten hätten sich auf die konkrete Investition bezogen und stellten nicht eine pauschalierte Gebühr dar, die als eine Art Belieferungsrecht anzusehen wäre. Dafür spreche auch, dass es der Bw. unbenommen gewesen sei…
…Benutzung technisch oder wirtschaftlich verschleißen oder durch Zeitablauf wertlos werden" (VwGH 5.7.1994, 91/14/0110). Rechte können sowohl abnutzbar als auch nichtabnutzbar sein (VwGH 18.1.1994, 90/14/0124 zum Belieferungsrecht und VwGH 5.10.1993, 93/14/0122 zum Wegerecht). Gem. …
…der am Bilanzstichtag erzielbar wäre, nicht als Abschreibung auf die zu liefernden Wirtschaftsgüter angesetzt werden könne, sondern als Abschreibung auf ein - allenfalls aktiviertes - Belieferungsrecht, so könne der Betrag der Überverzinsung nicht der Kreditverbindlichkeit zugeschrieben werden. Durch die Überverzinslichkeit ändere sich nicht der Wert der Kreditverbindlichkeit…
…eine Laufzeit von fünf Jahren vereinbart. Die Vertragssumme ist daher auf diesen Zeitraum gleichmäßig verteilt aufzulösen. Die Vereinnahmung der Gegenleistung (Kaufpreis für das Belieferungsrecht) stellt schon im Zeitpunkt des Erhalts einen umsatzsteuerpflichtigen Vorgang dar. Die jährliche Auflösung (laut Rabattgutschriften bzw. auf die Laufzeit) ist in…
…weiterhin zu verwenden, verzichtete die Vertragspartnerin der Berufungswerberin. Der Vertrag über das Belieferungsrecht blieb weiterhin aufrecht und war von der "Generalbereinigung" nicht betroffen. Über das Vermögen der Berufungswerberin wurde im April 2001 der Konkurs eröffnet und Dr. Hans Wabnig zum Masseverwalter bestellt. Einem mit Juli…
…Einrichtungsgegenstände, Maschinen, Werkzeuge, Filme (bei Filmproduktions- oder Filmverleihunternehmen), aber auch Rechte und andere immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente, Wettbewerbsverbote, Belieferungsrechte, betriebliche Erfahrungen, Mietrechte an Geschäftsräumen, die durch ihre zeitliche Begrenzung auch einem Wertverzehr unterliegen. Eine Musterküche gehört zum abnutzbaren Anlagevermögen, wenn sie dazu bestimmt ist, nicht…
…vgl. VwGH 12.1.1983, 82/13/0174). Es wird zwischen körperlichen und unkörperlichen Wirtschaftsgütern unterschieden. Zu den unkörperlichen Wirtschaftsgütern gehören Rechte wie Patente, Urheberrechte, Lizenzen, Belieferungsrechte, Mietrechte, Wettbewerbsabsprachen sowie Werte ohne Rechtscharakter wie der Firmenwert, Know-how, Geheimverfahren. Voraussetzung für den Wirtschaftsgutcharakter ist, dass…
…zum steuerlichen Begriff des aktiven Wirtschaftsgutes). In weiterer Folge ist bei Wirtschaftsgütern eine Differenzierung in körperliche, respektive unkörperliche Wirtschaftsgüter vorzunehmen. Zu den unkörperlichen Wirtschaftsgütern gehören Rechte, wie Patente, Urheberrechte, Lizenzen, Belieferungsrechte, Mietrechte, Wettbewerbsabsprachen, aber auch Werte ohne Rechtscharakter wie insbesondere der Firmenwert, Know-how, Geheimverfahren…
…zu verrechnen." Zu den unkörperlichen (immateriellen) Werten gehören insbesondere der Geschäftswert, Patente, Erfindungen, Know-how, Rezepte, Urheberrechte, Leistungsschutzrechte eines Filmherstellers, Verlagsrechte, Vertreterrechte, Verwendungsrechte an Gussformen, der Prototyp, Belieferungsrechte, Optionsrechte, Vorkaufsrechte, Nutzungsrechte, Unternehmerkonzepte, Rezepturen, Lizenzen, Software, Forderungen, ua. [vgl. Zorn/Varro in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn…
…1993 mit 0 festgesetzt werde. Tz 23 Investitionsfreibetrag Im Gegensatz zur Auffassung der Abgabenbehörde erster Instanz sei der Übergang der Rechtsansprüche als Erwerb von Einzelrechten (minimales Warenlager und Geschäftseinrichtung) sowie gesonderten Erwerb von Miet- und Belieferungsrechten und nicht als Erwerb eines (Teil)Betriebes zu qualifizieren…
…seinen Sohn nicht als Betriebsübergabe, bzw. Betriebsübernahme, sondern als Tradierung von Einzelrechten (Miet- und Belieferungsrechte) zu qualifizieren. Gehe man allerdings so wie die Prüferin von einem Betriebserwerb des Sohnes aus, so hätte dies zwingend die Berechnung eines Veräußerungsgewinnes in der Person des Bw. zur Folge. …
3.7. Verschaffung der Verfügungsmacht 3.7.1. Allgemeines Rz 421: Ort der Lieferung ist dort, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet (und nicht dort, wo die Verfügungsmacht verschafft wird). Bei körperlicher Übergabe ist das der Ort, an dem der…
4. Rechte und Verpflichtungen (1) Die Einfuhr- oder Ausfuhrlizenz berechtigt und verpflichtet dazu, die unter die Lizenz fallende Erzeugnismenge innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer in den zollrechtlich freien Verkehr zu überführen bzw. auszuführen. Die Erteilung der Lizenz kann von der Stellung einer Sicherheit abhängig gemacht werden, die…
Im Beschwerdefall liegt eine Rechtsfrage von grundlegender Bedeutung ua. dahingehend vor, ob eine als unwirksam erachtete Bevollmächtigung des Lieferers durch den Empfänger dazu führt, dass dem Lieferer und nicht dem Empfänger die Einfuhr in den freien Verkehr zuzurechnen ist. Eine höchstgerichtliche Rechtsprechung in Österreich liegt…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern betreffend Festsetzung der Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 5 Abs.1 Z 1 Gebührengesetz 1957,(GebG) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern betreffend Festsetzung der Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 5 Abs. 1 Z 1 Gebührengesetz 1957 (GebG), entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Schönherr Rechtsanwälte OEG, gegen den Bescheid des Finanzamtes Gebühren und Verkehrsteuern betreffend Festsetzung der Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 5 Gebührengesetz 1957, (GebG), BGBl.Nr. 267/1957 entschieden: Der Berufung wird teilweise stattgegeben und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende R1. und die weiteren Senatsmitglieder R2., R3. und R.4 in der Beschwerdesache Bf., Adr.Bf., vertreten durch LBG Niederösterreich Steuerberatung GmbH, Eichamtstr. 5-7, 2230 Gänserndorf, über die Beschwerde vom 18. August 2014 gegen…