…3 des Abkommens deshalb maßgebend, weil sich aus dem Abkommen selbst keine bindende Aussage über die Anwendung des Transparenz- oder Trennprinzips ableiten lässt. Der durch die Beteiligung an der bulgarischen Tochtergesellschaft gebildete und in den Büchern der österreichischen Holdinggesellschaft erfasste (immaterielle) Vermögenswert wird als in…
…Hinblick auf die Belegenheit der vermieteten Wohnung in Deutschland das Kriterium der festen Niederlassung im Inland gegeben sei. Darüber hinaus habe das Finanzgericht Berlin Brandenburg in diesem Fall auch entschieden, dass der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit in Deutschland liege. Die dagegen seitens des Finanzamtes erhobene…
…im Verständigungsverfahren keinerlei Parteistellung, nicht einmal das Recht auf Akteneinsicht, und somit auch keinerlei Möglichkeit der Mitwirkung gehabt habe. Dass die Zuordnung der Belegenheit des Mittelpunktes der Lebensinteressen der Bf. nicht so einfach sei, sei dadurch bewiesen, als es im Verständigungsverfahren zwischen Österreich und Liechtenstein…
…diese Wortgleichheit hat das Finanzgericht Berlin Brandenburg auf die Auslegung des Begriffes der Ansässigkeit in Art. 283 Abs 1 lit. c) MwStSyst-RL zurückgegriffen und ist zum Schluss gekommen, dass im Hinblick auf die Belegenheit der vermieteten Wohnung in Deutschland das Kriterium der festen Niederlassung…
…2001, 381 f). Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH stellt die Regelung eines Mitgliedsstaates, nach der die Anwendung einer Steuervergünstigung im Erbrecht, beispielsweise ein Freibetrag auf die Bemessugnsgrundlage, vom Wohnsitz des Erlassers und des Erwerbers oder der Belegenheit der zum Nachlass gehörenden Vermögens abhängig gemacht wird…
…Folgendes: I. Ehegüterstand 1. Die beiden Ehepartner vereinbaren folgenden Güterstand: Es gilt die Gütertrennung: Grundsätzlich behält jeder Ehepartner das in die Ehe Eingebrachte und wird Alleineigentümer des von ihm - wie auch immer - Erworbenen. Ob ein Vermögenswert vor, während oder nach der Ehe erworben wurde, bleibt…
…einer inländischen Betriebsstätte handelt. Ist das anzuwendende DBA diesbezüglich dem OECD-Musterabkommen nachgebildet, ist für die Zuteilung des Besteuerungsrechtes die Belegenheit des Betriebsvermögens maßgeblich (Art. 13 OECD-Musterabkommen). Nachträgliche positive oder negative Einkünfte nach Aufgabe der Betriebsstätte sind dem ehemaligen Betriebsstättenstaat zur steuerlichen Erfassung zu…
…2001, 381 f). Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH stellt die Regelung eines Mitgliedsstaates, nach der die Anwendung einer Steuervergünstigung im Erbrecht, beispielsweise ein Freibetrag auf die Bemessugnsgrundlage, vom Wohnsitz des Erlassers und des Erwerbers oder der Belegenheit der zum Nachlass gehörenden Vermögens abhängig gemacht wird…
…von Geldern sowie des Zugangs zu oder des Umgangs mit ihnen, die eine Änderung des Volumens, der Höhe, der Belegenheit, des Eigentums, des Besitzes, der Eigenschaften oder der Zweckbestimmung der Gelder oder eine sonstige Veränderung, die die Nutzung der Gelder einschließlich des Portfoliomanagements (Vermögensverwaltung) ermöglicht…
…von Geldern sowie des Zugangs zu oder des Umgangs mit ihnen, die eine Änderung des Volumens, der Höhe, der Belegenheit, des Eigentums, des Besitzes, der Eigenschaften oder der Zweckbestimmung der Gelder oder eine sonstige Veränderung, die die Nutzung der Gelder einschließlich des Portfoliomanagements (Vermögensverwaltung) ermöglicht…
…verwaltete im Beschwerdezeitraum ausschließlich eigenes Vermögen in Form von Wertpapieren, Beteiligungen an inländischen Gesellschaften sowie diversen Wertgegenständen (Schmuck, Edelmetalle). Zwischen 2006 und 2011 wurde auch eine Immobilie mit Belegenheit in Deutschland gehalten, die vermietet wurde. Die laufende Bewirtschaftung des Grundstücks erfolgte durch eine deutsche Hausverwaltungsfirma…
…8 (Anderes Vermögen) als Auffangtatbestand heranzuziehen. Art. 8 lautet: Vermögen, das Teil des Nachlasses oder einer Schenkung einer Person mit Wohnsitz in einem Vertragsstaat ist und in den Art. 5, 6 und 7 nicht behandelt wurde, darf ohne Rücksicht auf seine Belegenheit nur in diesem…
…der Belegenheit, im vorliegenden Fall somit Österreich, zuweist, nicht eingeschränkt. Die Umsetzung des Besteuerungsanspruchs wäre zunächst durch Zusendung eines entsprechenden inländischen Steuerbescheids an den italienischen Veräußerer mit entsprechender Zahlungsaufforderung einzuleiten. Sollte dieser Zahlungsaufforderung nicht entsprochen werden, so besteht - sofern kein inländisches Vermögen zur Bedeckung des…
…Organisationen und Einrichtungen innerhalb und außerhalb des Gebiets der Union, für alle juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen hinsichtlich aller, die ganz oder teilweise in der Union getätigt werden. 1.2. Begriffsbestimmung Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Begriff 1."Wirtschaftliche Ressourcen": Vermögenswerte jeder Art - ob…
…Organisationen und Einrichtungen innerhalb und außerhalb des Gebiets der Union, für alle juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen hinsichtlich aller, die ganz oder teilweise in der Union getätigt werden. 1.2. Begriffsbestimmung Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Begriff 1."Wirtschaftliche Ressourcen": Vermögenswerte jeder Art - ob…
…sowie des Zugangs zu ihnen oder ihres Einsatzes, wodurch das Volumen, die Höhe, die Belegenheit, das Eigentum, der Besitz, die Eigenschaften oder die Zweckbestimmung der Gelder verändert oder sonstige Veränderungen bewirkt werden, die eine Nutzung der Gelder einschließlich der Vermögensverwaltung ermöglichen; 5."Gelder" finanzielle Vermögenswerte…
…Verwendung von Geldern sowie des Zugangs zu ihnen oder ihres Einsatzes, wodurch das Volumen, die Höhe, die Belegenheit, das Eigentum, der Besitz, die Eigenschaften oder die Zweckbestimmung der Gelder verändert oder sonstige Veränderungen bewirkt werden, die eine Nutzung der Gelder einschließlich der Vermögensverwaltung ermöglichen. 1…
…Verwendung von Geldern sowie des Zugangs zu ihnen oder ihres Einsatzes, wodurch das Volumen, die Höhe, die Belegenheit, das Eigentum, der Besitz, die Eigenschaften oder die Zweckbestimmung der Gelder verändert oder sonstige Veränderungen bewirkt werden, die eine Nutzung der Gelder einschließlich der Vermögensverwaltung ermöglichen. 1…
…Verwendung von Geldern sowie des Zugangs zu ihnen oder ihres Einsatzes, wodurch das Volumen, die Höhe, die Belegenheit, das Eigentum, der Besitz, die Eigenschaften oder die Zweckbestimmung der Gelder verändert oder sonstige Veränderungen bewirkt würden, die eine Nutzung der Gelder einschließlich der Vermögensverwaltung ermöglichen würden.…
…Verwendung von Geldern sowie des Zugangs zu ihnen oder ihres Einsatzes, wodurch das Volumen, die Höhe, die Belegenheit, das Eigentum, der Besitz, die Eigenschaften oder die Zweckbestimmung der Gelder verändert oder sonstige Veränderungen bewirkt werden, die eine Nutzung der Gelder einschließlich der Vermögensverwaltung ermöglichen. "Waren…