…Nr. 266/1956 (ASVG), der Fall ist, durch die der Steuerpflichtige von der Pflichtversicherung nach dem GSVG oder dem BSVG oder dem FSVG auf Antrag befreit wurde. Rz 1239: Beiträge zu einer freiwilligen Weiterversicherung, auf die diese Voraussetzungen nicht zutreffen, sind keine Betriebsausgaben, sondern gemäß…
5.5.11.3 Freiwillige Beiträge an Berufs- und Wirtschaftsverbände iSd § 4 Abs. 9 EStG 1988 5.5.11.3.1 Notwendige Merkmale des Verbandes Rz 1415: Berufs- und Wirtschaftsverbände sowie Interessensvertretungen iSd § 4 Abs. 9 EStG 1988 sind Zusammenschlüsse von Personen, die dieselbe berufliche…
…freiwillige Beiträge zu Einrichtungen der Krankenversorgung. Als Einrichtungen der Krankenversorgung kommen die Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen in Betracht. Die Abzugsbeschränkung betrifft nur jenen Leistungsbereich dieser Einrichtungen, der mit jenem einer gesetzlichen Krankenversorgung vergleichbar ist. Unberührt von der Abzugsbeschränkung sind daher Beiträge…
…jeweilige Eintrittsalter der versicherten Person abzustellen. Daraus folgt, dass - bei gleichem Versicherungsschutz - die Prämien mit steigendem Eintrittsalter höher werden. Die Beiträge zur Gruppenkrankenversicherung können aus diesem Grund - auch bei gleichem Versicherungsschutz wie im GSVG - bei höherem Eintrittsalter den in der Rz 1257 angeführten Grenzbetrag überschreiten.
… 16 Abs. 1 lit. a EStG 1988 - gesetzlich zwar nicht explizit angeführt sind, jedoch in Höhe der vorgeschriebenen Beträge jedenfalls Betriebsausgaben darstellen; freiwillige Beiträge an Berufs- und Wirtschaftsverbände iSd § 4 Abs. 9 EStG 1988, die nur unter bestimmten - im Abschn. 5.5.11.3 näher…
5.2.2 Beiträge an Gewerkschaften und andere Interessensvertretungen Rz 240: Gewerkschaftsbeiträge sind Werbungskosten, soweit sie von aktiven oder im Ruhestand befindlichen Arbeitnehmern in angemessener, statutenmäßig festgesetzter Höhe geleistet werden. Dies gilt auch für Beiträge an andere Berufsvertretungen und Interessensverbände im Sinne des § 16 Abs…
5.9.6 Beiträge an politische Parteien Rz 337a: Darunter fallen alle Zahlungen an politische Parteien, deren Organisationen und Gliederungen, sowie an parteinahe Vereine, die auf Grund einer politischen Funktion geleistet werden müssen (siehe VwGH 25.6.1988, 88/13/0030, VwGH 17.9.1997…
…einer mindestens auf die Lebensdauer zahlbaren Rente, freiwillige Witwen-, Waisen-, Versorgungs- und Sterbekassen, Pensionskassen, soweit nicht für die Beiträge eine Prämie nach § 108a EStG 1988 in Anspruch genommen worden ist, betriebliche Kollektivversicherung im Sinne des §§ 93 des Versicherungsaufsichtsgesetzes 2016 18f des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie ausländische Einrichtungen…
…an Pensionskassen im Sinne des Pensionskassengesetzes, an ausländische Pensionskassen auf Grund einer ausländischen gesetzlichen Verpflichtung, an ausländische Einrichtungen im Sinne des § 5 Z 4 PKG (auch ohne Vorliegen einer gesetzlichen Beitragsverpflichtung), an Unterstützungskassen, die keinen Rechtsanspruch auf Leistungen gewähren, an betriebliche Kollektivversicherungen im Sinne des …
10.8.2 Beiträge des Arbeitgebers zu Pensionskassen 10.8.2.1 Allgemeines Rz 758: Beiträge des Arbeitgebers zu Pensionskassen im Sinne des Pensionskassengesetzes, BGBl. Nr. 281/1990, stellen keinen steuerpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar. Bei Zufließen der auf Arbeitgeberbeiträgen beruhenden Leistungen unterliegen diese…
10.8.3 Beiträge an ausländische Pensionskassen Rz 764: Beiträge des (ausländischen) Arbeitgebers an ausländische Pensionskassen fallen nur dann unter die Bestimmung des § 26 Z 7 EStG 1988, wenn eine ausländische gesetzliche Verpflichtung besteht. Beiträge, die der Arbeitgeber ohne gesetzliche Verpflichtung leistet, stellen - soweit sie…
10.8.3a Beiträge an ausländische Einrichtungen im Sinne des § 5 Z 4 PKG Rz 764a: Eine ausländische Einrichtung im Sinne des § 5 Z 4 PKG liegt bei Vorliegen folgender Voraussetzungen vor: Es handelt sich um eine Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung. Die Einrichtung arbeitet ungeachtet…
40.9.1 Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung Rz 1343: Pensionszusatzversicherungen sind Rentenversicherungen, die im Versicherungsvertrag ausdrücklich als Pensionszusatzversicherungen bezeichnet sind. Sofern das EStG 1988 nicht anderes vorsieht, gelten daher die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes für Rentenversicherungen.
11.2.8 ABC der Einlagen und Beiträge Alineare Einlagen Rz 517: Leisten nicht sämtliche Anteilsinhaber Einlagen, ändert dies nichts an der Einlagenwirkung. Anteilige Einlage Rz 518: Veräußert der Anteilsinhaber der Körperschaft ein Wirtschaftsgut zu einem unangemessen niedrigen Preis, ist in Höhe der Differenz zum…
40.9.4 Höhe der Beiträge Rz 1347: Die Prämie kann im Rahmen der Höchstbemessungsgrundlage nur für die tatsächlich gezahlten Beiträge in Anspruch genommen werden. Die Einschränkung, Einstellung (und auch die Wiederaufnahme) der Beitragsleistungen ist jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode zulässig. Es kommt…
40.13.3 Steuerliche Behandlung von Pensionsleistungen, die auf Beiträgen an einen Pensionsinvestmentfonds beruhen Rz 1359: Das angesparte Kapital wird dem Auszahlungsplan entsprechend steuerneutral als Einmalerlag in eine Pensionszusatzversicherung übertragen. Die daraus resultierenden Rentenzahlungen (einschließlich Hinterbliebenenrente) sind insoweit steuerbefreit, als sie auf prämienbegünstigten Erwerben beruhen…
…die österreichische Tochtergesellschaft zu leiten, und wird vereinbart, dass die österreichische Tochtergesellschaft die Beiträge zur deutschen Pensionskasse übernehmen soll, dann ist für die Frage der steuerlichen Behandlung dieser Beitragszahlungen das Diskriminierungsverbot des Artikels 15 Abs. 7 DBA-Deutschland zu beachten. Da nach österreichischem Recht Arbeitgeberbeiträge…
…21.414,36 + 2,55% dt. "Arbeitgeber"-Zuschuss zur Krankenversicherung Euro 546,07 ergebe Euro 21.960,43, abzüglich 5,1% KV-Beitrag gemäß § 73a ASVG Euro 1.092,12 ergebe dann Euro 20.686,29. Es sei daher die Berücksichtigungen in KZ 453 und…
…krankenversichert. Eine darüberhinausgehende Pflicht zur UNIQA-Versicherung bestand ab 1.7.2018 nicht. Daher seien die bis 30.6.2018 geleisteten Beiträge als Pflichtbeiträge zu berücksichtigen und somit als Werbungskosten. Jene ab dem 1.7.2018 können lediglich als Topf-Sonderausgabe berücksichtigt werden. II. Das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***1***, über die Beschwerde vom 7. Februar 2024 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 15. Februar 2024 betreffend Beiträge u. Abgabe von land- u. forstwirtschaftl. Betrieben, ***2***, zu Recht erkannt: Die…