…die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 2 des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) 1967 hat Anspruch auf Familienbeihilfe für ein im Abs. 1 genanntes, den Anspruch auf Familienbeihilfe vermittelndes, Kind die Person, zu deren Haushalt das Kind gehört. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört…
…1. Oktober 2010 bis 30. Juni 2011 einen Beihilfenanspruch vermitteln. Die Asylverfahren für diese beiden Kinder waren auf Grund der späteren Geburt naturgemäß am 31. Dezember 2005 nicht anhängig und wurden daher auch nicht nach dem Asylgesetz 1997 sondern nach dem Asylgesetz 2005 abgewickelt. Es…
…I Nr.100/2005, gemäß § 55 Abs.1 FLAG 1967 insgesamt nach Maßgabe der Übergangsvorschriften des NAG sowie des Asylgesetzes 2005 in Kraft tritt, ist auch auf die den Beihilfenanspruch vermittelnden Kinder das FLAG in der Fassung des Pensionsharmonisierungsgesetzes, BGBl. I Nr.142/2004, anzuwenden. …
…Oktober 2004 arbeitete die Tochter in einem Projekt für Straßenkinder in Ecuador. Dieses Projekt stelle keine den Beihilfenanspruch vermittelnde Berufsausbildung dar. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung vom 6. Jänner 2005 bestätigt der Berufungswerber (Bw) die Tätigkeit der Tochter in diesem Projekt in der Zeit…
…in Form eines Praktikums) liegt eine Einschulung gerade auf einem spezifischen Arbeitsplatz vor, im zweitgenannten Fall (zu absolvierende Grundausbildung/Ausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses) liegt bereits eine Berufsausübung und keine (einen Beihilfenanspruch vermittelnde) Berufsausbildung (mehr) vor. Weder eine Einschulung für einen bestimmten Arbeitsplatz (z.B…
…für die Ablegung der Reifeprüfung notwendige Maß hinausging, mag dies zwar für eine spätere Berufsausübung vorteilhaft sein, stellt dies für sich aber keine einen Beihilfenanspruch vermittelnde Berufsausbildung iSd FLAG 1967 mehr dar. Vielmehr widmete er sich einem konkreten Arbeitsauftrag, welchen er offenbar von einem Auftraggeber …
…Eine den Beihilfenanspruch vermittelnde Berufsausbildung liegt nur dann vor, wenn sich die auszubildende Person mit vollem zeitlichen Einsatz der Ausbildung widmet. Eine Ausbildung, die nur wenige Stunden pro Woche betrieben wird, stellt somit keine einen Beihilfenanspruch vermittelnde Berufsausbildung dar. Ihre Beschwerde war daher als unbegründet…
…ob eine Ausbildung tatsächlich begonnen werde. Eine lediglich angestrebte, letztlich aber nicht begonnene Ausbildung stellt nach der Rechtsprechung gerade keine Berufsausbildung, die einen Beihilfenanspruch vermittelt, dar. Dem Finanzamt ist somit zuzustimmen, wenn es das Praktikum, dass allenfalls im Rahmen einer Zusatzausbildung zu einer lediglich angestrebten…
…1). Von einer nur vorübergehenden Betreuung kann bei einer mehrjährigen Schul- bzw. Berufsausbildung aber keine Rede sein. Der Neffe der Beschwerdeführerin kommt daher als dieser einen Beihilfenanspruch vermittelndes Kind in Betracht. Voraussetzung dafür ist dessen Zugehörigkeit zum Haushalt der Beschwerdeführerin. Der Ansicht des Finanzamtes, dass…
…im ÜFB vom November 2010 durch die Bf. erfolgte u.a. für den Streitzeitraum die Überweisung der FB und des KAB auf ein Bankkonto ihres Sohnes KM (=das den Beihilfenanspruch vermittelnde Kind). Im besagten ÜFB gab die Bf. nur eine neue Kontonummer (IBAN und BIC…
…führende Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eintritt und sich der Anspruchswerber zu diesem Zeitpunkt in Berufsausbildung befindet, im Beschwerdefall jedoch keine der den Beihilfenanspruch vermittelnden Gesetzesvorgaben gegeben ist, musste die Beschwerde abgewiesen werden. Die ordentliche Revision wurde nicht zugelassen, da die hier ausschließlich zu…
…grundsätzlich ab 1. Jänner 2006 geltenden Fassung anzuwenden, das bedeutet, dass sich sowohl der Beihilfenwerber als auch das den Beihilfenanspruch vermittelnde Kind rechtmäßig nach § 8 (oder § 9) NAG in Österreich aufhalten müssen. Da der Berufungswerberin und den beiden Kindern Aufenthaltstitel im Sinn des § 8 NAG…
…grundsätzlich ab 1. Jänner 2006 geltenden Fassung anzuwenden, das bedeutet, dass sich sowohl der Beihilfenwerber als auch das den Beihilfenanspruch vermittelnde Kind rechtmäßig nach § 8 (oder § 9) NAG in Österreich aufhalten müssen. Da der Berufungswerberin und den beiden Kindern Aufenthaltstitel im Sinn des § 8 NAG…
…vermittelt den Anspruch auf Familienbeihilfe (vgl Lenneis in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 2 Rz 36, sowie VwGH 21.1.2003, 2000/14/0093, und VwGH 1.3.2007, 2006/15/0178). Dieser Ansicht folgend ergibt sich zwangsläufig, dass eine den Beihilfenanspruch vermittelnde Berufsausbildung nur vorliegen…
…geborene Kind, dem mit Bescheid vom 31. August 2011 der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt wurde, erfüllt die Voraussetzungen für ein den Beihilfenanspruch vermittelndes Kind. Im Ergebnis erweist sich der Bescheid des Finanzamtes somit als rechtswidrig, weshalb der Berufung, wie im Spruch geschehen, Folge zu…
…betrieben und vermittelt den Anspruch auf Familienbeihilfe (vgl Lenneis in Lenneis/Wanke (Hrsg), FLAG2 § 2 Rz 36, sowie VwGH 21.1.2003, 2000/14/0093, und VwGH 1.3.2007, 2006/15/0178). Diesem Ansatz folgend ergibt sich zwangsläufig, dass eine den Beihilfenanspruch vermittelnde Berufsausbildung…
…Für den Beihilfenanspruch des Beschwerdeführers war daher entscheidend, ob er die Unterhaltskosten für die Kinder überwiegend getragen hat. Ob eine Person die Unterhaltskosten für ein Kind überwiegend getragen hat, hängt einerseits von der Höhe der gesamten Unterhaltskosten für ein den Anspruch auf Familienbeihilfe vermittelndes Kind…
…der Berufungswerberin am 26. März 2007 wieder zurück genommen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 2 des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) 1967 hat Anspruch auf Familienbeihilfe für ein den Anspruch vermittelndes Kind die Person, zu deren Haushalt das Kind gehört. Eine Person, zu deren Haushalt…
…von ihr geschiedene Kindesvater in Österreich unselbständig beschäftigt ist, vermittelt der Bf keinen Anspruch auf die österreichische Familienbeihilfe. Bei dieser Faktenlage steht laut stRSp des Verwaltungsgerichtshofs nach österreichischem Recht dem Beihilfenanspruch der Mutter der Kinder des Beschwerdeführers, zu deren in Polen gelegenem Haushalt der Sohn…
…Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbeträgen zurückgefordert. Dies mit der Begründung, dass für die die Beihilfe vermittelnde Tochter kein Tätigkeitsnachweis erbracht wurde und sich diese seit September 2006 in [EU-Staat] befinde. Die Berufung begründete der Beihilfenbezieher damit, dass er Tätigkeitsnachweise "schon zweimal" eingereicht habe, er diese aber…