…habe daher die im Opferfürsorgegesetz vorgesehene Begünstigung auf dem Gebiete der Steuer- und Gebührenpflicht für sich geltend gemacht. Da es trotzdem zu einer Vorschreibung gekommen sei, werde von ihr nunmehr die Befreiung von der Grunderwerbsteuer und die vollinhaltliche Aufhebung des angefochtenen Bescheides beantragt. Über die…
…Gebührenvorschriften fest, so haben sie hierüber einen Befund aufzunehmen und diesen dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel zu übersenden. Ein an die Gerichte gerichteter Erlass des BM für Justiz vom 1. Februar 2006 über die Verständigung der Finanzbehörden von steuer- und gebührenpflichtigen Tatbeständen, JMZ…
…Gebührenvorschriften fest, so haben sie hierüber einen Befund aufzunehmen und diesen dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel zu übersenden. Ein an die Gerichte gerichteter Erlass des BM für Justiz vom 1. Februar 2006 über die Verständigung der Finanzbehörden von steuer- und gebührenpflichtigen Tatbeständen, JMZ…
…die nach Art 13 oder Art 28 von der Steuer befreit sind, als Tätigkeiten behandeln, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen." Nach dem Wortlaut und dem Verständnis der gemeinschaftsrechtlichen Regelung kommt es bei der Qualifikation einer Tätigkeit als unternehmerisch oder nichtunternehmerisch prinzipiell nicht…
…von den Stempel- und Rechtsgebühren. Dem gegenständlichen Abgabenerfahren liegt ein Fruchtgenussvertrag zu Grunde. Mit diesem räumt die juristische Person des privaten Rechts der übertragenden Körperschaft öffentlichen Rechts ein Fruchtgenussrecht iSd §§ 509 ff ABGB ein. Ein Fruchtgenussrecht ist jedoch von der Befreiung nach Art 34 nicht…
…geht folgendes hervor: "Im Interesse der Neugründung von Betrieben sollen für die unmittelbar durch die Gründung veranlassten Vorgänge Steuer- und Gebührenbefreiungen vorgesehen werden. Überdies sollen bestimmte lohnabhängige Abgaben bzw. Beiträge im Gründungsjahr entfallen. Die Befreiung von Stempelgebühren sowie von den Bundesverwaltungsabgaben ist nur insoweit gegeben…
…dazu Folgendes ausgeführt: "Im Interesse der Neugründung von Betrieben sollen für die unmittelbar durch die Gründung veranlaßten Vorgänge Steuer- und Gebührenbefreiungen vorgesehen werden. Überdies sollen bestimmte lohnabhängige Abgaben bzw. Beiträge im Gründungsjahr entfallen. Die Befreiung von Stempelgebühren sowie von den Bundesverwaltungsabgaben ist nur insoweit gegeben…
…dazu Folgendes ausgeführt: "Im Interesse der Neugründung von Betrieben sollen für die unmittelbar durch die Gründung veranlaßten Vorgänge Steuer- und Gebührenbefreiungen vorgesehen werden. Überdies sollen bestimmte lohnabhängige Abgaben bzw. Beiträge im Gründungsjahr entfallen. Die Befreiung von Stempelgebühren sowie von den Bundesverwaltungsabgaben ist nur insoweit gegeben…
…Zusammenhang zwischen Steuern und Glücksspiel&Spielerschutz über § 1 Abs. 4 GSpG und § 25 Abs. 3 GSpG 8.5.2.8.1. Finanzierungsbeitrag/Stabsstelle für Spielerschutz- Fachtagungen 8.5.2.8.2. Steuerliche "Korrekturmechanismen" bei Schadenersatz gemäß § 25 Abs. 3 GSpG oder Anfechtung von konzessionslos angebotenen…
…indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital in der durch die Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und…
…dass ein Rechtsgeschäft unter das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz fällt, ist die Gebührenfreiheit auch dann gegeben, wenn die Voraussetzungen des § 15a ErbStG für eine Befreiung von der Schenkungssteuer vorliegen sollten. Es war daher der Berufung Folge zu geben und der angefochtene Bescheid betreffend Rechtsgebühren aufzuheben. Wien…
…erst mit 1. Februar 2015 in Kraft getreten und daher im gegenständlichen Fall nicht anwendbar ist. Für die Gebührenpflicht für Eingaben an das Landesverwaltungsgericht sowie allfällige Befreiungen von dieser war daher im streitgegenständlichen Zeitpunkt ausschließlich § 14 TP 6 GebG maßgeblich. Im gegenständlichen Fall ist unstrittig…
…dass ein Rechtsgeschäft unter das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz fällt, ist die Gebührenfreiheit auch dann gegeben, wenn die Voraussetzungen des § 15a ErbStG für eine Befreiung von der Schenkungssteuer vorliegen sollten. Es war daher der Berufung Folge zu geben und der angefochtene Bescheid betreffend Rechtsgebühren aufzuheben. Graz…
…anzusehen und daher nicht gebührenpflichtig? Lösung: Ein vor dem Gerichtskommissär zu Protokoll gegebener Vergleich fällt als "gerichtlicher Vergleich" nicht unter den Tatbestand des § 33 TP 20 GebG (vgl. OGH 15.04.2008, 5 Ob 66/08d ). Werden jedoch Erbübereinkommen geschlossen, von den Vertragspartnern unterzeichnet und…
… 15 Abs. 3 GebG das jeweilige Rechtsgeschäft zur Gänze von der Rechtsgebühr befreien wollte, auch wenn es nur teilweise unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt, denn dies würde bedeuten, dass ein an sich gebührenpflichtiger Tatbestand nur deshalb gebührenfrei wäre, weil er zu einem Teil auch Gegenstand der…
… 15 Abs. 3 GebG das jeweilige Rechtsgeschäft zur Gänze von der Rechtsgebühr befreien wollte, auch wenn es nur teilweise unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt, denn dies würde bedeuten, dass ein an sich gebührenpflichtiger Tatbestand nur deshalb gebührenfrei wäre, weil er zu einem Teil auch Gegenstand der…
…Uhr in Wien 16, Ottakringer Strasse 200 in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt hat und keinen Parkschein ausgefüllt hat. Mit dem Abstellen des Fahrzeuges ist die Abgabepflicht entstanden. Indem der Bf keinen Parkschein ausgefüllt hat, hatte er keine Möglichkeit, von der Abgabenbefreiung gemäß § 2 zweiter Satz…
…vermag auch diese Argumentation des Bw. keine Befreiung von der Umsatzsteuer iSd § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 begründen. Gemäß § 10 Abs. 1 UStG 1994 beträgt der Steuersatz für jeden steuerpflichtigen Umsatz 20% der Bemessungsgrundlage. Die Steuer ermäßigt sich nach Abs. 2 Z1 lit…
… 15 Abs. 3 GebG das jeweilige Rechtsgeschäft zur Gänze von der Rechtsgebühr befreien wollte, auch wenn es nur teilweise unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt, denn dies würde bedeuten, dass ein an sich gebührenpflichtiger Tatbestand nur deshalb gebührenfrei wäre, weil er zu einem Teil auch Gegenstand der…
…Befreiung von den Rechtsgebühren gemäß § 15 Abs. 3 GebG in Anspruch genommen werden, weil dieses Rechtsgeschäft einer im Gebührengesetz befreiten Steuer unterliege: die Grunderwerbssteuer sei explizit erwähnt. Zum anderen lägen keine zwei chronologischen nacheinander folgenden Rechtsvorgänge vor, weil die Übertragung (Schenkung) der Liegenschaft zeitgleich und…