…der Vertretertätigkeit fällt. Die Geschäftsführertätigkeit des Bw. endete unbestrittenermaßen am 31. August 1998. Daraus folgt allerdings, dass der Bw. für die Umsatzsteuervorauszahlungen Juli und August 1998 nicht zur Haftung herangezogen werden kann, da diese am 15. September, bzw. 15. Oktober 1998, somit erst nach Beendigung…
…sei. In seinem Fall jedoch seien aus Anlass der faktischen Beendigung der Vertretertätigkeit im Frühjahr 2005 sämtliche Provisionsansprüche entsprechend der zugrunde liegenden Provisionsvereinbarung abgerechnet und ausbezahlt worden. Jene Provisionen, die in Folge einer späteren Auslieferung der Schuhe erst nach Beendigung seiner Vermittlungstätigkeit angefallen seien, seien…
…die nach Beendigung der Vertretertätigkeit zu entrichten sind, wenn der Vertreter zB unrichtige Abgabenerklärungen eingereicht hat. Diesfalls ist maßgebend, wann die Abgabenschulden bei pflichtgemäßem Verhalten des Vertreters zu entrichten gewesen wären (Ritz, BAO6, § 9, Rz 26 mVa Taucher in Unternehmenssanierung, 400). Nach Ansicht der Abgabenbehörde…
…sich die Haftung vor allem auf Abgaben, deren Zahlungstermin (z.B. Fälligkeitszeitpunkt) in die Zeit der Vertretungstätigkeit fällt. Die Haftung kann auch für Abgabennachforderungen bestehen, die nach Beendigung der Vertretertätigkeit zu entrichten sind, wenn der Vertreter z.B. unrichtige Abgabenerklärungen eingereicht hat. Diesfalls ist maßgebend…
…2020 15 Reisetage in den Zeitaufzeichnungen aufscheinen, wobei nach Beendigung der Kurzarbeit am 30.9.2020 die Reisetätigkeit der Bf. lediglich mit fünf Tagen (4 Reisetage im Oktober, 1 Reisetag im November) zu Buche schlägt. Anstatt Nachweise für eine ausschließliche Vertretertätigkeit beizubringen, gab die Bf…
…2008, also im Zeitraum der alleinigen Geschäftsführung des Bf. festgesetzt und die entsprechenden Bescheide auch dem Bf. zu seinen Handen zugestellt wurden. Zudem ist dem Bf. insoweit entgegenzuhalten, dass sich die Vertreterhaftung zwar grundsätzlich auf Abgaben bezieht, deren Zahlungstermin in die Zeit der Vertretertätigkeit fällt…
…Zahlungstermin (Fälligkeit) in die Zeit der Vertretertätigkeit falle. Beginn und Ende der Vertretertätigkeit würden sich dabei nach den zivilrechtlichen Bestimmungen für die jeweilige Funktion richten. Das bedeute, dass die Haftung auch für Abgabenschulden bestehen könne, deren bescheidmäßige Festsetzung oder Anmeldung nach Beendigung der Vertretertätigkeit erfolge…
…bestehen, die nach Beendigung der Vertretertätigkeit zu entrichten sind. Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob der Vertretene die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel hatte, bestimmt sich danach, wann die Abgaben bei Betrachtung der Abgabenvorschriften zu entrichten gewesen wären (zB VwGH 31.10.2000…
…an Umsatzsteuer und Lohnabgaben erst nach Beendigung der operativen Tätigkeit vom Finanzamt präsentiert worden wären und keine Rechtfertigung hätten. Gegen die Umsatzsteuern 2006 und 2007 hätte er berufen, es gebe diesbezüglich sogar eine UFS-"Beschwerde", die auf Grund der in Liquidation befindlichen Firma bedingt durch…
…mit den in der Durchschnittsverordnung vorgesehenen Werbungskosten-Pauschbeträgen nur berufsspezifische Werbungskosten berücksichtigt würden. Würden Berufsfortbildungs-/Umschulungskosten neben pauschalierten Vertreterwerbungskosten anfallen, seien alle Werbungskosten nachzuweisen. 4.) Es seien also die gesamten Werbungskosten für das Jahr 2003 nachzuweisen. 5.) Welche Tätigkeit werde nach Beendigung der Umschulungsmaßnahmen ausgeübt…
… maßgebend ist daher der Zeitpunkt ihrer Fälligkeit, unabhängig davon, ob die Abgabe bescheidmäßig festgesetzt wird (VwGH 23.01.2003, 2001/16/0291). Die Zahlungstermine (Fälligkeiten) der Abgabenforderungen fielen alle in die Zeit der Vertretertätigkeit der beschwerdeführenden Partei bis zur Eröffnung des Konkurses am tt.10…
…notwendige Voraussetzungen dafür. Dass der Bf. die Gewerbeberechtigung erst zum 31.5.2014 zurücklegte, sagt im gegenständlichen Fall nichts über den tatsächlichen Betriebsaufgabezeitpunkt aus. 7. In der Beschwerde wurde der Standpunkt vertreten, dass mit Beendigung der Vertretertätigkeit am 15.4.2014 der "Rechtsanspruch" auf Ausgleichszahlung…
…eine Abgabenforderung, deren Zahlungstermin in die Zeit der Vertretertätigkeit fällt, gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit dieser Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, ein Verschulden des Vertreters an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit (VwGH 3.7.2003, 2000…
…für die diese treffenden Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Voraussetzung für die Inanspruchnahme als Haftender nach den genannten Bestimmungen ist eine Abgabenforderung, deren Zahlungstermin in die Zeit der Vertretertätigkeit fällt, gegen den Vertretenen…
…betrachten. Die Vorschreibung der Umsatzsteuer 01-03/2005 erfolgte am 25. April 2006 mit einer Fälligkeit 6. Juni 2006. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Bw nicht mehr die Geschäftsführung inne. Eine Haftung kann zwar auch für Abgabennachforderungen bestehen, die nach Beendigung der Vertretertätigkeit zu entrichten…
…der Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens mangels kostendeckendem Vermögen abgewiesen wurde. Zu Punkt 4 der Berufung ist festzustellen, dass sich die Haftung nur auf Abgaben erstreckt, deren Zahlungstermin (Fälligkeit) in die Zeit der Vertretungstätigkeit des Geschäftsführers fällt. Für Abgabenschuldigkeiten, die erst nach Beendigung der Vertretertätigkeit…
…auf Abgaben, deren Zahlungstermin in die Zeit der Vertretertätigkeit falle. Das bedeute, dass die Haftung auch für Abgabennachforderungen bestehen könne, deren bescheidmäßige Festsetzung und Anmeldung nach Beendigung der Vertreterfunktion erfolgt sei, wenn die Fälligkeit ex lege bereits im Zeitraum der aufrechten Vertretung eingetreten sei. Darüber…
…eine abgabenrechtliche Haftung für Zeiten nach Beendigung der Vertretertätigkeit des Bw. nach den Bestimmungen der §§ 9, 80 BAO ist jedoch nicht gegeben. Allein aus diesen Überlegungen war der Berufung daher hinsichtlich folgender Abgaben mit Fälligkeitstag nach dem 18. Februar 2003 im Gesamtbetrag von € 21…
…der Vertretene die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel hatte, bestimmt sich danach, wann die Abgaben bei Beachtung der Abgabenvorschriften zu entrichten gewesen wären (zB. VwGH 17.12.2003, 2000/13/0220). Die Vertreterhaftung besteht insbesondere für Abgaben, deren Zahlungstermin (Fälligkeitszeitpunkt) in die Zeit der Vertretertätigkeit…
…die nach Beendigung der Vertretertätigkeit zu entrichten sind. In diesem Fall ist maßgebend, wann die Abgabenschulden bei pflichtgemäßen Verhalten des Vertreters zu entrichten gewesen wären. Seit dem Erkenntnis des verstärkten Senates vom 18. Oktober 1995, 91/13/0037, 0038, verneint der VwGH in ständiger Rechtssprechung…