…Unter Be- und/oder Verarbeitung von Urprodukten versteht man Verkäufe von be- und/oder verarbeiteten (eigenen oder zugekauften) Urprodukten an jedermann, also nicht nur an Letztverbraucher (zB Bauernmärkte), sondern auch an Handelsketten, an den Lebensmitteleinzelhandel oder an die Gastronomie. Rz 4216: Voraussetzung für die Zurechnung…
…die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft (LuF-PauschVO 2015) bzw. - für Veranlagungszeiträume vor 2015 - gemäß § 6 Abs. 4 LuF-PauschVO 2011, BGBl. II Nr. 471/2010, wird die Be- oder Verarbeitung von Urprodukten durch einen Land- und Forstwirt unter den dort aufgezählten Kriterien…
…Gewerbebetriebes eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung des Bw. gegenüber jenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben vergleichbaren Umfangs bedeuten würde, die ihre Urprodukte auf anderen Wegen einer Verwertung zuführen. Wenn der Bw. eine Be- und/oder Verarbeitung der von ihm urproduzierten Produkte durchführt, so bewerkstelligt er dies unstrittig in…
…unverzollt, 71,9 % (…) Im vorliegenden Fall steht für das Zollamt jedoch fest, dass keine wesentliche ursprungsbegründende Be- oder Verarbeitung in Indien stattgefunden hat und somit die Missbrauchsklausel des Art. 33 ZK-DA gar nicht zum Tragen kommt. Die Bestimmung des Art. 32 ZK-DA…
…die Rohre aus der Volksrepublik China lediglich über Indien umgeschlagen worden, andererseits sei in Indien eine unzureichende Be- oder Verarbeitung durchgeführt worden. Nach Auswertungen der chinesischen und indischen Statistiken sei von OLAF festgestellt worden, dass laut chinesischer Statistik hauptsächlich kaltgefertigte Erzeugnisse der Position 7304 41…
…ob bei den betroffenen Fällen nach den derzeit geltenden Bestimmungen noch land- und forstwirtschaftliche Nebenbetriebe (Verarbeitungsbetriebe) vorliegen. Hinsichtlich Abgrenzungsfragen bezüglich land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetriebe sowie der Abgrenzung von be- und/oder verarbeiteten Produkten zur Urproduktion wird auch auf die geltenden Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 4201 bis…
…Verordnung BGBl. II 430/1997, berichtigt durch BGBl. II 30/1998, wurde nunmehr die Be- und Verarbeitung dergestalt geregelt, dass der Gewinn aus be- und/oder verarbeiteten eigenen und zugekauften Produkten durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu ermitteln ist (§ 6 Abs. 1 leg. cit.), wobei die…
…1997 bis 1999 und davor sowie 2001 bis 2005 ergeben, die im § 4 den Buschenschank im Rahmen des Weinbaues bzw. im § 6 den Buschenschank im Rahmen des Obstbaues (Überschrift zu § 6: Buschenschank im Rahmen des Obstbaues, land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb und Be- oder Verarbeitung) regeln…
…Dh. neben der Be- und/oder Verarbeitung und den Nebenerwerben ist jedenfalls für die bäuerliche Nachbarschaftshilfe auf reiner Selbstkostenbasis eine gesonderte Beurteilung der wirtschaftlichen Unterordnung vorzunehmen und in die Gesamtbetrachtung für die übrigen Nebentätigkeiten nicht einzubeziehen. Die wirtschaftliche Unterordnung ist daher für jeden Topf gesondert…
…sich gesehen gewerbliche Betätigung ein land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb sein. Rz 4210: Die Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetrieben sind durch die Pauschalierung nicht erfasst, sondern durch vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu ermitteln. Allerdings sind bei Be- und/oder Verarbeitungsbetrieben die Betriebsausgaben zwingend mit 70%…
…hinsichtlich des Nebenerwerbs ein Gewerbebetrieb vor. Wird jedoch ein Nebenerwerb gemeinsam mit einer Be- und/oder Verarbeitung überwiegend selbst erzeugter landwirtschaftlicher Urprodukte betrieben und übersteigen die Einnahmen beider Betätigungen 45.00055.000 Euro (20202023 bis 20222024: 40.00045.000 Euro), so liegt hinsichtlich beider Tätigkeiten…
…ÖPUL-Förderungen für den Obstbau wären bei den Einkünften aus Be- oder Verarbeitung anzusetzen, hält die Bw. die diesbezüglichen Förderungen als mit der Vollpauschalierung abgegolten. Auch mit dieser Auffassung ist die Bw. im Recht. Maßnahmenförderungen auf Grund des ÖPUL zur Abgeltung von Produktionsrückgängen und Mehrkosten…
…1.460 Stk. Mastenten oder mindestens 100 Weidegänse je Hektar Photovoltaikfläche (umzäunte Fläche) auf dieser gehalten werden. Bei Haltung anderer Tiere wird man in der Regel (insbesondere bei Schafhaltung) nicht von jenen Reinerträgen aus der Urproduktion und Be- und/oder Verarbeitung ausgehen können, um den…
…aus Land- und Forstwirtschaft, wobei die Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu erfolgen hat. Im dritten Fall (Überschreiten der 24.200-Euro-Grenze) führen die Einkünfte zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. Wenn neben der Nebentätigkeit keine Be- und/oder Verarbeitung betrieben wird und die Einnahmen aus…
…Abweichung nicht durch Be- und/oder Verarbeitung im Sinne des § 2 Abs. 4 Z 1 der Gewerbeordnung 1994 oder durch Buschenschank (§§ 2 Abs. 1 Z 5 und 111 Abs. 2 Z 5 Gewerbeordnung 1994) begründet ist. 2. für die Bemessung der Abschläge und Zuschläge ist…
…Abweichung nicht durch Be- und/oder Verarbeitung im Sinne des § 2 Abs. 4 Z 1 der Gewerbeordnung 1994 oder durch Buschenschank (§§ 2 Abs. 1 Z 5 und 111 Abs. 2 Z 5 Gewerbeordnung 1994) begründet ist. 2. für die Bemessung der Abschläge und Zuschläge ist…
…Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft für 2008 (Formular 1c) bzw. über die Einkünfte aus Mostbuschenschank, Nebenerwerb, Be- und/oder Verarbeitung im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft für 2008 (Formular Komb 26) gab der Berufungswerber an, dass es keine Einkünfte gäbe und im vom Finanzamt angeforderten…
…97/14/0135). Werden die im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gewonnenen Erzeugnisse in der Form verarbeitet, dass ein Gegenstand neuer Marktgängigkeit entsteht, liegt ein Verarbeitungsbetrieb vor. Ob noch Urproduktion oder bereits eine Be- oder Verarbeitung vorliegt, ist nach der Verkehrsauffassung zu beurteilen (VwGH vom 16…
…Abweichung nicht durch Be- und/oder Verarbeitung im Sinne des § 2 Abs. 4 Z 1 der Gewerbeordnung 1994 oder durch Buschenschank (§§ 2 Abs. 1 Z 5 und 111 Abs. 2 Z 5 Gewerbeordnung 1994) begründet ist. 2. für die Bemessung der Abschläge und Zuschläge ist…
…Abweichung nicht durch Be- und/oder Verarbeitung im Sinne des § 2 Abs. 4 Z 1 der Gewerbeordnung 1994 oder durch Buschenschank (§§ 2 Abs. 1 Z 5 und 111 Abs. 2 Z 5 Gewerbeordnung 1994) begründet ist. 2. für die Bemessung der Abschläge und Zuschläge ist…