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UFSG RV/0767-G/02Abzinsung von Bauzinszahlungen, die erst in 20 Jahren zu leisten sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2003

…die Einräumung eines Baurechtes ein grunderwerbsteuerbarer Rechtsvorgang und die Grunderwerbsteuer von der Gegenleistung zu berechnen ist. Unbestritten ist ferner, dass es sich bei der vereinbarten Gegenleistung, der Erbringung eines jährlichen Bauzinses, um eine wiederkehrende Leistung handelt, die auf bestimmte Zeit beschränkt ist und die gemäß …

BFG RV/5100299/202418-facher Jahreswert bei ermäßigtem Bauzins in den ersten 4 Jahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.01.2025

…vorliegende Einräumung des Baurechtes einen grunderwerbsteuerbaren Rechtsvorgang bildet und die GrESt von der Gegenleistung, mindestens vom Grundstückswert zu berechnen ist, steht außer Streit. Ferner handelt es sich beim vereinbarten Bauzins unzweifelhaft um wiederkehrende Leistungen, die auf bestimmte Zeit beschränkt sind. Im Sinne des § 15 Abs…

BFG RV/7103168/2013Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Grunderwerbsteuer: reduzierter Bauzins
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.09.2014

…Die Beschwerdeführerin ist verpflichtet, für die Benützung des Baurechtsgrundes bis zur Verbücherung des Vertrages ein jährliches Benützungsentgelt und ab Verbücherung des Baurechtes einen jährlichen Bauzins in der Höhe von € 556.465,52 das sind € 8,38 pro m2 der Baurechtsfläche, zu bezahlen. Ebenfalls…

BFG RV/7102633/2013Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer: reduzierter Bauzins
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.09.2014

…Die Beschwerdeführerin ist verpflichtet, für die Benützung des Baurechtsgrundes bis zur Verbücherung des Vertrages ein jährliches Benützungsentgelt und ab Verbücherung des Baurechtes einen jährlichen Bauzins in der Höhe von € 971.174,96 das sind € 8,38 pro m2 der Baurechtsfläche, zu bezahlen. Ebenfalls…

UFSW RV/3945-W/08Berechnung der Gegenleistung bei einem die ersten Jahre verminderten Bauzins
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2012

…diesen Vorgang mit Bescheid vom 7. Oktober 2008 die Grunderwerbsteuer mit € 37.800,00 vorgeschrieben. Die Gegenleistung wurde mit dem Betrag von 1,080.000,-- angesetzt (jährlicher Bauzins € 60.000,-- x 18). Begründet wurde diese Berechnung damit, dass nach dem Grunderwerbsteuergesetz das Verpflichtungsgeschäft…

UFSI RV/0546-I/03Einräumung Baurecht zwischen Gesellschaftern und OHG um jährlichen Bauzins € 1: Ist Bemessungsgrundlage der niedrige Bauzins oder der Wert (dreifache Einheitswert) der Liegenschaft?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.10.2005

… 4 Abs. 2 Z 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), BGBl. 1987/309 idgF). In der dagegen erhobenen Berufung wird vorgebracht, der vereinbarte Bauzins von monatlich € 1 stelle - unter Verweis auf Arnold/Arnold, GrEStG 1987, Rz 19 zu § 4 - die Gegenleistung dar, was insgesamt bis 2054 eine…

UFSI RV/0570-I/08Keine Berichtigung, wenn berichtigter Bescheid ohnehin rechtmäßig war (Bauzins als dauernde Last ist keine Gegenleistung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2008

…BN als 1/1 Baurechtseigentümerin (lt. Einsichtnahme in das Grundbuch) am 13. Jänner 2005 die Baurechtseinlage EZ2 eröffnet und darauf im C-Blatt die Reallast der Verpflichtung zur Bezahlung des jährlichen Bauzinses von € 179.808 an den Baurechtsgeber einverleibt. Die BN projektierte ein Wohn-…

UFSI RV/0569-I/08Keine Berichtigung, wenn berichtigter Bescheid ohnehin rechtmäßig war (Bauzins als dauernde Last ist keine Gegenleistung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2008

…BN als 1/1 Baurechtseigentümerin (lt. Einsichtnahme in das Grundbuch) am 13. Jänner 2005 die Baurechtseinlage EZ2 eröffnet und darauf im C-Blatt die Reallast der Verpflichtung zur Bezahlung des jährlichen Bauzinses von € 179.808 an den Baurechtsgeber einverleibt. Die BN projektierte ein Wohn-…

UFSI RV/0487-I/08Keine Berichtigung, wenn berichtigter Bescheid nicht rechtswidrig war (Bauzins als dauernde Last ist keine Gegenleistung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2008

…BN als 1/1 Baurechtseigentümerin (lt. Einsichtnahme in das Grundbuch) am 13. Jänner 2005 die Baurechtseinlage EZ2 eröffnet und darauf im C-Blatt die Reallast der Verpflichtung zur Bezahlung des jährlichen Bauzinses von € 179.808 an den Baurechtsgeber einverleibt. Die BN projektierte ein Wohn-…

UFSI RV/0495-I/08Keine Berichtigung zulässig, wenn berichtigter Bescheid ohnehin rechtmäßig war (Bauzins als dauernde Last ist nicht Gegenleistung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2008

…BN als 1/1 Baurechtseigentümerin (lt. Einsichtnahme in das Grundbuch) am 13. Jänner 2005 die Baurechtseinlage EZ2 eröffnet und darauf im C-Blatt die Reallast der Verpflichtung zur Bezahlung des jährlichen Bauzinses von € 179.808 an den Baurechtsgeber einverleibt. Die BN projektierte ein Wohn-…

UFSI RV/0494-I/08Keine Berichtigung zulässig, wenn berichtigter Bescheid ohnehin rechtmäßig war (Bauzins als dauernde Last ist nicht Gegenleistung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2008

…BN als 1/1 Baurechtseigentümerin (lt. Einsichtnahme in das Grundbuch) am 13. Jänner 2005 die Baurechtseinlage EZ2 eröffnet und darauf im C-Blatt die Reallast der Verpflichtung zur Bezahlung des jährlichen Bauzinses von € 179.808 an den Baurechtsgeber einverleibt. Die BN projektierte ein Wohn-…

UFSI RV/0493-I/08Keine Berichtigung zulässig, wenn berichtigter Bescheid ohnehin rechtmäßig war (Bauzins als dauernde Last ist nicht Gegenleistung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2008

…BN als 1/1 Baurechtseigentümerin (lt. Einsichtnahme in das Grundbuch) am 13. Jänner 2005 die Baurechtseinlage EZ2 eröffnet und darauf im C-Blatt die Reallast der Verpflichtung zur Bezahlung des jährlichen Bauzinses von € 179.808 an den Baurechtsgeber einverleibt. Die BN projektierte ein Wohn-…

UFSI RV/0489-I/08Keine Berichtigung zulässig, wenn berichtigter Bescheid ohnehin rechtmäßig war (Bauzins als dauernde Last ist nicht Gegenleistung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.10.2008

…BN als 1/1 Baurechtseigentümerin (lt. Einsichtnahme in das Grundbuch) am 13. Jänner 2005 die Baurechtseinlage EZ2 eröffnet und darauf im C-Blatt die Reallast der Verpflichtung zur Bezahlung des jährlichen Bauzinses von € 179.808 an den Baurechtsgeber einverleibt. Die BN projektierte ein Wohn-…

UFSI RV/0488-I/08Keine Berichtigung zulässig, wenn berichtigter Bescheid ohnehin rechtmäßig war (Bauzins als dauernde Last ist nicht Gegenleistung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.10.2008

…BN als 1/1 Baurechtseigentümerin (lt. Einsichtnahme in das Grundbuch) am 13. Jänner 2005 die Baurechtseinlage EZ2 eröffnet und darauf im C-Blatt die Reallast der Verpflichtung zur Bezahlung des jährlichen Bauzinses von € 179.808 an den Baurechtsgeber einverleibt. Die BN projektierte ein Wohn-…

UFSI RV/0433-I/08Berichtigung nach § 293b BAO, wenn berichtigter Bescheid rechtmäßig ergangen ist, weil übernommener Bauzins als dauernde Last keine grunderwerbsteuerpflichtige Gegenleistung darstellt ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2008

…BN als 1/1 Baurechtseigentümerin (lt. Einsichtnahme in das Grundbuch) am 13. Jänner 2005 die Baurechtseinlage EZ2 eröffnet und darauf im C-Blatt die Reallast der Verpflichtung zur Bezahlung des jährlichen Bauzinses von € 179.808 an den Baurechtsgeber einverleibt. Die BN projektierte ein Wohn-…

UFSI RV/0490-I/08Bei der Weiterveräußerung des Baurechtes gehört der übernommene als Reallast verbücherte Bau(rechts)zins nicht zur Gegenleistung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2008

…am 13. Jänner 2005 erfolgte bücherliche Eintragung im C- Blatt der belasteten Liegenschaft. In der für das Baurecht eröffneten Baurechtseinlage EZ 1699 GB Y wurde im C- Blatt die Reallast der Verpflichtung zur Bezahlung des jährlichen Bauzinses von € 179.808 für C. einverleibt. Die…

UFSW RV/0147-W/10Berechnung der Grunderwerbsteuer bei Baurechtsänderungsvertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2010

…Bauzins beträgt ab 1.1.2009 entsprechend der Vergrößerung der Baurechtsfläche um 634 m² EUR 38.948,62. Mit diesem Stichtag gilt der zwischen der Stadt Wien (MA 69) und dem Bauber. am 1.3.1991 abgeschlossene Bestandvertrag. Zl. zzZ, einvernehmlich als aufgelöst. Dieser Bauzins…

UFSL RV/0384-L/12Baurecht, Anteilsvereinigung, Wert des Grundstückes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.05.2013

…unbegründet ab, wobei es unter anderem ausführte: Das Baurecht sei vom Finanzamt zum 1.1.2006 als Geschäftsgrundstück mit einem Einheitswert von 51.700,00 € bewertet worden. In der Berufung wurde der gemeine Wert durch die Kapitalisierung des Bauzinses gemäß § 15 BewG ermittelt. Diese…

UFSI RV/0492-I/08Keine Rechtswidrigkeit des Grunderwerbsteuerbescheides durch Nichteinbeziehung des übernommenen Baurechtszinses (Reallast) in die Gegenleistung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.10.2008

…am 13. Jänner 2005 erfolgte bücherliche Eintragung im C- Blatt der belasteten Liegenschaft. In der für das Baurecht eröffneten Baurechtseinlage EZ 1699 GB Y wurde im C- Blatt die Reallast der Verpflichtung zur Bezahlung des jährlichen Bauzinses von € 179.808 für C. einverleibt. Die…

UFSI RV/0491-I/08Bei der Weiterveräußerung des Baurechtes gehört der übernommene als Reallast verbücherte Bau(rechts)zins nicht zur Gegenleistung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.10.2008

…am 13. Jänner 2005 erfolgte bücherliche Eintragung im C- Blatt der belasteten Liegenschaft. In der für das Baurecht eröffneten Baurechtseinlage EZ 1699 GB Y wurde im C- Blatt die Reallast der Verpflichtung zur Bezahlung des jährlichen Bauzinses von € 179.808 für C. einverleibt. Die…