BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte OG, Domgasse 2, 3100 St. Pölten, betreffend Beschwerde vom 22. April 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel als Vorgängerorganisation…
…Fluchtlinienplan, Bebauungsbestimmungen, Trinkwasserbefund, stellt der Bauherr Gm.bH nach Vertragsannahme zur Verfügung. Sodann erstellt Gm.bH die Einreichpläne 4-fach und reicht das Bauansuchen bei der zuständigen Baubehörde ein. Zusätzliche statische Berechnungen, ausserordentliche Pläne und Gutachten aufgrund von Änderungswünschen oder Auflagen der Baubehörde sind nicht…
…Fluchtlinienplan, Bebauungsbestimmungen, Trinkwasserbefund, stellt der Bauherr Gm.bH nach Vertragsannahme zur Verfügung. Sodann erstellt Gm.bH die Einreichpläne 4-fach und reicht das Bauansuchen bei der zuständigen Baubehörde ein. Zusätzliche statische Berechnungen, ausserordentliche Pläne und Gutachten aufgrund von Änderungswünschen oder Auflagen der Baubehörde sind nicht…
…Fluchtlinienplan, Bebauungsbestimmungen, Trinkwasserbefund, stellt der Bauherr Gmb.H nach Vertragsannahme zur Verfügung. Sodann erstellt Gmb.H die Einreichpläne 4-fach und reicht das Bauansuchen bei der zuständigen Baubehörde ein. Zusätzliche statische Berechnungen, ausserordentliche Pläne und Gutachten aufgrund von Änderungswünschen oder Auflagen der Baubehörde sind nicht…
…Fluchtlinienplan, Bebauungsbestimmungen, Trinkwasserbefund, stellt der Bauherr Gm.bH nach Vertragsannahme zur Verfügung. Sodann erstellt Gm.bH die Einreichpläne 4-fach und reicht das Bauansuchen bei der zuständigen Baubehörde ein. Zusätzliche statische Berechnungen, ausserordentliche Pläne und Gutachten aufgrund von Änderungswünschen oder Auflagen der Baubehörde sind nicht…
…Wohnung in zwei Einheiten und die Errichtung einer Hausmeisterwohnung im Kellergeschoss stellten keine Einflussnahme auf die Gestaltung der Gesamtanlage dar. Auch mache allein die Auftragserteilung an die bauausführende Firmen die Erwerber nicht zu Bauherren, insbesondere wenn die diesbezüglichen Ausschreibungen bereits vom Organisator durchgeführt worden seien…
…Wohung in zwei Einheiten und die Errichtung einer Hausmeisterwohnung im Kellergeschoss stellten keine Einflussnahme auf die Gestaltung der Gesamtanlage dar. Auch mache allein die Auftragserteilung an die bauausführende Firmen die Erwerber nicht zu Bauherren, insbesondere wenn die diesbezüglichen Ausschreibungen bereits vom Organisator durchgeführt worden seien…
…Wohung in zwei Einheiten und die Errichtung einer Hausmeisterwohnung im Kellergeschoss stellten keine Einflussnahme auf die Gestaltung der Gesamtanlage dar. Auch mache allein die Auftragserteilung an die bauausführende Firmen die Erwerber nicht zu Bauherren, insbesondere wenn die diesbezüglichen Ausschreibungen bereits vom Organisator durchgeführt worden seien…
…Wohung in zwei Einheiten und die Errichtung einer Hausmeisterwohnung im Kellergeschoss stellten keine Einflussnahme auf die Gestaltung der Gesamtanlage dar. Auch mache allein die Auftragserteilung an die bauausführende Firmen die Erwerber nicht zu Bauherren, insbesondere wenn die diesbezüglichen Ausschreibungen bereits vom Organisator durchgeführt worden seien…
…Wohung in zwei Einheiten und die Errichtung einer Hausmeisterwohnung im Kellergeschoss stellten keine Einflussnahme auf die Gestaltung der Gesamtanlage dar. Auch mache allein die Auftragserteilung an die bauausführende Firmen die Erwerber nicht zu Bauherren, insbesondere wenn die diesbezüglichen Ausschreibungen bereits vom Organisator durchgeführt worden seien…
…Wohung in zwei Einheiten und die Errichtung einer Hausmeisterwohnung im Kellergeschoss stellten keine Einflussnahme auf die Gestaltung der Gesamtanlage dar. Auch mache allein die Auftragserteilung an die bauausführende Firmen die Erwerber nicht zu Bauherren, insbesondere wenn die diesbezüglichen Ausschreibungen bereits vom Organisator durchgeführt worden seien…
…Wohung in zwei Einheiten und die Errichtung einer Hausmeisterwohnung im Kellergeschoss stellten keine Einflussnahme auf die Gestaltung der Gesamtanlage dar. Auch mache allein die Auftragserteilung an die bauausführende Firmen die Erwerber nicht zu Bauherren, insbesondere wenn die diesbezüglichen Ausschreibungen bereits vom Organisator durchgeführt worden seien…
…dass der Grundstückskauf und die Errichtung des Gebäudes in unterschiedlichen Vertragsurkunden, auch von verschiedenen Personen angeboten werden. Nach der gefestigten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der Käufer nur dann als Bauherr anzusehen, wenn er auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluss nehmen kann das Baurisiko zu…
Wird aus Anlass der Errichtung einer inländischen Betriebsanlage samt Betriebsgebäuden und Nebengebäuden vom deutschen Bauherren einer deutschen Arbeitsgemeinschaft (ARGE-Partner sind zwei deutsche Kapitalgesellschaften und eine deutsche Personengesellschaft) der Auftrag erteilt, ausschließlich in seinem Interesse die ordnungsgemäße Anlagenerrichtung begleitend zu kontrollieren, dann erscheint nach Auffassung…
…welche Verträge mit dem Bauführer abgeschlossen wurden, wurde ein Werkvertrag (Bauvertrag abgeschlossen zwischen H.F. als Bauherrn und der D=D.F. als Werkunternehmer) beigelegt. Weites wurde eine Kopie der Baubewilligung beigelegt. Gegenstand des Bauvertrages ist die Herstellung der Dachgeschoßwohnung (Wohnung Top 11 im Ausmaß von…
…welche Verträge mit dem Bauführer abgeschlossen wurden, wurde ein Werkvertrag (Bauvertrag abgeschlossen zwischen B.F. als Bauherrn und der D=D.F. als Werkunternehmer) beigelegt. Weites wurde eine Kopie der Baubewilligung beigelegt. Gegenstand des Bauvertrages ist die Herstellung der Dachgeschoßwohnung (Wohnung Top 10 im Ausmaß von…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte OG, Domgasse 2, 3100 St. Pölten, betreffend Beschwerde vom 22. April 2016 gegen den Bescheid/die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte OG, Domgasse 2, 3100 St. Pölten, betreffend Beschwerde vom 22. April 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel als Vorgängerorganisation…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte OG, Domgasse 2, 3100 St. Pölten, betreffend Beschwerde vom 22. April 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel als Vorgängerorganisation…
…solche Miteigentumsgemeinschaft nicht besteht, können diese auch nicht als Bauherren handeln. Planungswünsche von Interessenten, die noch nicht Eigentümer sind, ja nicht einmal einen Übereignungsanspruch am Grundstück erworben habe, sind bloß unverbindliche Anregungen; mit ihnen werden nicht in der Stellung eines Bauherren gründende, durchsetzbare Rechte geltend…