RIS AI
104 902 Treffer668 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/0285-L/06Versicherungsvertreter, dessen Familienwohnsitz mehr als 120 km vom jetzigen Bürostandort entfernt ist und dort in einem Hotelzimmer wohnt, macht Familienheimfahrten und keine Dienstreisen vom Familienwohnsitz zum Bürostandort und zurück
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.07.2006

…19.4.2004 bis 31.12.2004 wöchentlich vom Dienstort in L zum Bürostandort in W erfolgten Dienstreisen ein monatlicher Fahrtkostenersatz ....... in Höhe von ...... ausbezahlt wurde". Die Gattin des Berufungswerbers war im berufungsgegenständlichen Zeitraum berufstätig und lebte weiterhin am Familienwohnsitz in T. Über die Berufung…

EAS 1399Führung eines inländischen Betriebes vom 500 km entfernten deutschen Wohnsitz aus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 39/1-IV/4/9912.01.1999

…dann können die sich daraus ergebenden steuerlichen Fragen, wie insbesondere: sind die PKW-Kosten (500 km einfache Fahrt Wohnort - Betrieb) abzugsfähige Betriebsausgaben, sind Kosten einer "doppelten Haushaltsführung" abzugsfähig, weil eine Wohnsitzverlegung nicht "zumutbar" ist, nicht im ministeriellen EAS-Verfahren beantwortet werden, da hiefür eine nähere…

BFG RV/5100068/2022Werbungskosten und Sonderausgaben eines Generalrevisors
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.08.2023Teil 1/2

…Wohnsitz als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der zweite Wohnsitz (Doppelwohnsitz) beruflich bedingt ist. Die Begründung und Beibehaltung eines eigenen Haushaltes im Bereich des Beschäftigungsortes bei gleichzeitiger Beibehaltung des primären Wohnsitzes (Familienwohnsitzes) ist als beruflich veranlasst anzusehen, wenn der Beschäftigungsort so weit vom primären Wohnsitz entfernt ist…

LStR 2002 Rz 341–3435.9.9 Doppelte Haushaltsführung
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann (siehe Rz 345). Siehe auch Beispiel Rz 10341. Rz 342: Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort mehr als 80 Kilometer entfernt ist und die Fahrzeit mehr als eine…

BFG RV/7106261/2015Zumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.09.2016Teil 1/2

…des Familienwohnsitzes reichen nicht aus (vgl. VwGH 16.3.2005, 2000/14/0154; VwGH 24.11.2011, 2008/15/0235). Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort mehr als 80 Kilometer entfernt ist und die Fahrzeit mehr als eine…

BFG RV/7101656/2017Pendlerpauschale
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.01.2018

…wenn sich der Familienwohnsitz soweit vom Beschäftigungsort entfernt befindet, dass eine tägliche Rückreise unzumutbar ist. Die Verwaltungsübung nimmt eine solche Unzumutbarkeit unter Hinweis auf VwGH 31.7.2013, 2009/13/0132 an, wenn der Familienwohnsitz (Primärwohnsitz) vom Beschäftigungsort mehr als 80 km entfernt ist und…

BFG RV/5100296/2022Keine Schrankenwirkung des DBA-Schweiz betreffend Progressionsvorbehalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.05.2025Teil 5/5

…zu. Werden Fahrtkosten als Familienheimfahrten berücksichtigt, steht kein Pendlerpauschale für die Wegstrecke vom Familienwohnsitz (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. e) zur Arbeitsstätte zu. - Fährt der Arbeitnehmer an mindestens vier Tagen, aber an nicht mehr als sieben Tagen im Kalendermonat von der Wohnung zur Arbeitsstätte…

BFG RV/5101118/2017Die nicht beruflich bedingte Verlegung des Familienwohnsitzes in unüblich weite Entfernung von einer als Familienwohnsitz geeigneten Wohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes ist der Privatsphäre zuzuordnen und führt zu keinen berücksichtigungsfähigen Kosten einer doppelten Haushaltsführung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.06.2020Teil 2/2

…Familienwohnsitzes von Wien nach ***4***, wo in den Jahren 2013 und 2014 weder der Bf noch seine Partnerin Einkünfte erzielten, wäre unter den gegebenen Umständen jedenfalls privat veranlasst gewesen, weil die nicht beruflich bedingte Verlegung des Familienwohnsitzes in unüblich weite Entfernung von einer als Familienwohnsitz…

BFG RV/1100439/2012Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten bei einer Entfernung von 107 km und einer Fahrtzeit von 1 Stunde und 17 Minuten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.11.2015

…und die monatlichen Familienheimfahrten (für einen Zeitraum von zweieinhalb Monaten) deshalb nicht als Werbungskosten anerkannt werden können, da im Streitjahr der (Familien-)Wohnsitz vom Beschäftigungsort nicht mehr als 120 km, sondern konkret “nur“ 107 km, entfernt gelegen war. Rechtlich ist dazu Folgendes zu sagen: Gemäß…

UFSK RV/0137-K/07Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.07.2009

…in üblicher Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Dies bedeutet aber nicht, dass zwischen den für eine solche Unzumutbarkeit sprechenden Gründen und der Erwerbstätigkeit ein ursächlicher Zusammenhang bestehen muss. Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursachen sowohl in der privaten Lebensführung als auch in…

LStR 2002 Rz 344–3455.9.9.3 Auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…04.2004, 2003/13/0154). BetragenÜbersteigen die Einkünfte des (Ehe)Partners oder des Steuerpflichtigen am Familienwohnsitz höchstens 6.312 Euroden der Rz 773 (bis 2022: 6.000 Euro)entsprechenden jährlichen Betrag nicht, machen sie jedoch mehr als ein Zehntel der Einkünfte des Steuerpflichtigen aus, kommt…

BFG RV/2100742/2014Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten: Fehlen der Voraussetzung der Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.11.2018

…täglich an den Familienwohnsitz in Adresse1 zurückzukehren. Er selbst habe in Wien seit 01. Juni 1999 eine Wohnung angemietet, die beruflich veranlasst sei und er führe dort auch einen eigenen Hausstand. Die Entfernung vom Familienwohnsitz in Adresse1 betrage mehr als 120 km und sei daher…

EAS 839Grenzgängereigenschaft nach dem DBA-Schweiz bei 70 km grenzfernem Arbeitsort
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/5-IV/4/9612.03.1996

…Verhältnis zu Deutschland vorgesehen sind (AÖF Nr. 283/1986), entfalten im Geltungsbereich des DBA-Schweiz keine Wirkung. Aus österreichischer Sicht werden alle Arbeitsorte noch als in Grenznähe gelegen anzusehen sein, die unter Berücksichtigung der modernen Verkehrsverhältnisse es erlauben, unter Zugrundelegung einer vertretbaren Wegzeit den Arbeitsort…

UFSG RV/0076-G/09Bei einer Entfernung von 70 km und einer Fahrtzeit von rund 1 Stunde ist die tägliche Heimfahrt zumutbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2013

… 4, Tz 348) und Rechtsprechung (VwGH vom 15. Februar 1977, 1602/76) in Anlehnung an die Verwaltungspraxis die Ansicht vertreten, dass bei einer Entfernung von 120 km (und mehr) eine tägliche Rückkehr jedenfalls unzumutbar ist. In begründeten Ausnahmefällen - etwa bei schlechten Straßen oder schwierigem Gelände…

EAS 3445(Keine) Homeoffice-Betriebsstätte einer geschäftsleitenden Holding
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2023-0.082.77407.07.2023

…5 Z 18). Bei einer Nutzung des Homeoffice an zwei Tagen pro Woche kann nicht von einer bloß gelegentlichen Nutzung ausgegangen werden (VPR 2021 Rz 262). Darüber hinaus kann eine Tätigkeit nur dann als bloße Hilfstätigkeit im Sinne des Art. 5 Abs. 4 DBA-Deutschland…

BFG RV/3100385/2015Doppelte Haushaltsführung bei einem in Österreich wohnhaften Ehepaar mit Wohnsitz im Ausland
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.04.2016

…sind die Aufwendungen für den zweiten Wohnsitz als Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn der zweite Wohnsitz (Doppelwohnsitz) beruflich bedingt ist (VwGH 29.1.1998, 96/15/0171). Liegt der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort, dann können die (Mehr-)Aufwendungen für eine „doppelte Haushaltsführung…

BFG RV/5100728/2022Fehlende Nachweise für Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung bei Beschwerde gegen ohne Zustellnachweis versendeten Bescheid ein Monat und drei Wochen nach Bescheiderstellung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.10.2023

…sei. Der Familienwohnsitz in ***2*** liege vom Beschäftigungsort 358 km beziehungsweise 343 km entfernt, sodass eine tägliche Rückkehr nicht möglich sei. Außerdem sei er täglich zwischen seinem Quartier in seinem Einsatzort (***8***) gefahren. Die Entfernung dazu betrage 27 km, beziehungsweise 16 km. Vom 8. bis…

BFG RV/7106261/2015Zumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.09.2016Teil 2/2

…vom 4.09.2008, RV/0463-F/07, UFS vom 16.01.2012, RV/3545-W/11, UFS vom 17.10.2012, RV/0386-K/10, UFS vom 29.01.2013, RV/3374-W/10, BFG vom 17.02.2016, RV/7106075/2015, BFG vom…

UFSL RV/1233-L/06Einem alleinstehenden Steuerpflichtigen kann trotz (Anteils-)Eigentums an der Liegenschaft des Familienwohnsitzes die Verlegung seines Wohnsitzes zumutbar sein.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2008

…(vgl. VwGH vom 18. Dezember 1997, 96/15/0259, VwGH 24. 9. 2007, 2006/15/0024, sowie VwGH 9. 9. 2004, 2002/15/0119). Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem Lebensgefährten einen…

BFG RV/4100049/2023Doppelte Haushaltsführung, Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.03.2025Teil 1/2

…2018, wie festgestellt, von einer Änderung der Umstände auszugehen. Ergänzend wird festgestellt, dass die Entfernung vom angenommenen Familienwohnsitz in ****neuer Ort*** zum Beschäftigungsort in ****Beschäftigungsort*** als unzweifelhaft, offenkundig und gerichtsnotorisch mit mehr als 80km angenommen werden kann, wodurch eine tägliche Rückkehr, wie unten sogleich angeführt…