RIS AI
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UFSG RV/0755-G/06Avatar-Kurs eines Werbe- und Marketingberaters.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.08.2007

…sich bei den geltend gemachten Aufwendungen um die Kosten für einen vom Bw. in der Zeit von 20. bis 29. August absolvierten Avatar-Kurs (Kommunikations- und Management-Training). Folgende Inhalte wurden - laut angeführter Bestätigung bzw. Rechnung - im Zuge dieser Veranstaltung vermittelt: "1. Tag: Wahrnehmung, Basisrealität…

UFSW RV/3305-W/09Seminarkosten (Avatar-Kurse f. Selbst-Entwicklung, Selbsterfahrung, Steigerung der Selbst-Bewusstheit) einer AHS-Lehrerin - keine Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2011

…Menschen, Vertiefung und Umsetzung in den beruflichen Alltag. Zu den Kursen 3. und 4. ("Mastercourse" und "Avatarwiederholung") lagen keine Angaben zum Inhalt vor. Da auf den Belegen u.a. das eingetragene Warenzeichen "AVATAR" sowie als Rechnungsaussteller ein Unternehmen "Star's Edge International, Florida" angeführt war…

UFSI RV/0697-I/07Liebhaberei bei nebenberuflicher Tätigkeit als Avatar-Trainerin (Master).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2008

…bestätigte in ihrer Vorhaltsbeantwortung vom 9. April 2008, dass bei der Begleitung von nur einem Studenten der von ihm für den Avatar-Kurs an sie zu bezahlende Betrag ziemlich genau ihre Reisekosten, die "Internshipgebühr" und die Royalities (Lizenzgebühr) an Star´s Edge abdecke. Ab dem 2…

BFG RV/1100113/2012Einordnung einer Tätigkeit als spirituelle Beraterin unter § 1 Abs. 2 Z 2 LVO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.06.2015Teil 2/2

…zu führen, wenn ein konkreter Bedarf im Einzelfall feststellbar ist (VwGH 31.5.11, 2008/15/0226 ). Nicht abzugsfähig sind danach die Kosten für Avatar-Kurse (UFS 9.3.2011, RV/3305-W/09) und Huna-Lehrgänge (UFS 22.11.2011, RV/1146-W/11;…

UFSL RV/0104-L/11Geltendmachung von Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen im Zuge von Anträgen auf Bescheidaufhebung bzw. Wiederaufnahme.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.08.2013Teil 1/2

…für die oberen Ausführungen darstellen würde. Beigelegt waren - eine Rechnung vom 31.10.2005 über ein NLP konkret Kommunikationstraining/10 Kurstage, über den Betrag von 650,00 €; - eine Rechnung über einen AVATAR-KURS L vom 5.-13.3.2005 über 2.400,00 €…

UFSL RV/0104-L/11Geltendmachung von Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen im Zuge von Anträgen auf Bescheidaufhebung bzw. Wiederaufnahme.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.08.2013Teil 2/2

…für Lebensführung vorliegen hätte müssen, wovon bei den von der Bw absolvierten Seminaren in der Regel nicht auszugehen ist (siehe hiezu zB UFS 7.8.2007, RV/0755-G/06 zum AVATAR-Kurs eines Werbe- und Marketingberaters; UFS 9.3.2011, RV/3305-W/09…

UFSW RV/0051-W/09Sprachreise: Da die von der Judikatur erstellten Voraussetzungen für die Anerkennung einer Sprachreise ins Ausland nicht kumulativ vorliegen und die berufliche Notwendigkeit zur Absolvierung des Englischkurses fehlt, liegen keine Werbungskosten vor. Avatarkurse: Die Aufwendungen für diese Kurse stellen keine Werbungskosten dar, es liegen auch keine Betriebsausgaben vor, da die Ausbildung für eine zukünftige Nebentätigkeit keine Umschulungsmaßnahme ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2010

…ist im vorliegenden Fall im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2007 ob die vom Bw. für einen Englischkurs in Irland und für zwei Avatarkurse geltend gemachten Aufwendungen als Werbungskosten bzw. als Betriebsausgaben anzuerkennen sind. Der Unabhängige Finanzsenat geht im vorliegenden Fall von folgendem Sachverhalt…

UFSW RV/3985-W/10"Gemischte Aufwendungen" für Avatarkurse werden nicht als Werbungskosten anerkannt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2011

…Der Bw. stellte den Antrag auf Entscheidung über seine Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und legte dar, dass nach seiner Ansicht die in den Avatarkursen erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten jedenfalls als Fortbildungsmaßnahme im Zusammenhang mit der derzeit ausgeübten Tätigkeit anzusehen seien. Der Bw. habe…

BFG RV/1100113/2012Einordnung einer Tätigkeit als spirituelle Beraterin unter § 1 Abs. 2 Z 2 LVO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.06.2015Teil 1/2

…der Einkünfteerzielung als Alpha Chi Consultant fehlte, jedenfalls nicht konkret nach außen in Erscheinung getreten ist. Der Besuch des Kurses "Weg ins Licht" diente (im maßgeblichen Zeitpunkt der Kostenentstehung) überwiegend der Befriedigung privater Bedürfnisse, stand nach dem ursprünglichen, inzwischen relativierten Vorbringen der Bf in einer…