…einer im Voraus bestimmten Verwendung zugeführt worden ist. Ein Zufluss ist somit auch dann erfolgt, wenn die Auszahlung von Arbeitslohn (Teil des Arbeitslohnes) deswegen unterbleibt, weil diese Mittel unmittelbar zur Abdeckung bereits bestehender Verpflichtungen des Arbeitnehmers verwendet werden (VwGH 30.5.1989, 86/14/0062)…
…2012 wurden weder gemeldet noch entrichtet. Da innerhalb eines maßgeblichen Zeitraumes von 16 (!) Monaten, lediglich für 4 Monate Lohnsteuerbeträge gemeldet wurden, könne es einem mit den abgabenrechtlichen Vorschriften einigermaßen vertrauten Geschäftsführer nicht entgangen sein, dass über einen so langen Zeitraum, trotz regelmäßiger Auszahlung von Arbeitslöhnen…
…ersichtlich) in Höhe von 67.983,43 € mit seiner Zustimmung durchgeführt. Eine entsprechende Nachfrage hinsichtlich der strittigen Abgaben wie die Entrichtung der Lohnabgaben beim Erstgeschäftsführer erfolgte nicht. Abgesehen davon wird die Vorgangsweise des Bw. - einerseits an der Auszahlung von Arbeitslöhnen durch Endgenehmigung mitzuwirken und…
…auch nicht mehr sagen, wie die Daten über die Lohnverrechnung ins Unternehmen gelangt seien. Ob es Vereinbarungen zwischen den Geschäftsführern über die Entrichtung der Lohnsteuer nach der Auszahlung von Arbeitslöhnen gegeben habe, könne er bedingt durch den Zeitablauf nicht mehr sagen. Auf die Frage warum…
…Im Übrigen kann dem unterschwellig wohl angedeuteten Faktum, dass bei der Auszahlung von Arbeitslöhnen Lohnsteuer anfällt und damit überhaupt zu einem Abgabenanspruch führt, keine Relevanz zukommen. Die Vergrößerung des Schadens aus nicht fertig gestellten Aufträgen durch Nichtzahlung der Nettolöhne kann nicht als Argument für einen…
20.158,69 | DB | 12/2005 | 16.01.2006 | 5.892,72 | 23,08% | 10,04% | 13,04% | 768,41 | DZ | 12/2005 | 16.01.2006 | 550,-- | 23,08% | 10,04…
…Von der nicht strittigen Sachlage ausgehend, dass Frau L nicht die Arbeitgeberin des Bw. war, war sie als Erfüllungsgehilfin der AG2 tätig, als sie den Arbeitslohn des Bw. für die Buchhaltung der AG2 einbehielt. Trifft der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber eine Vereinbarung über die Auszahlung…
…Mitarbeiter zu verstehen sind. Auf Grund der Abhängigkeit der Begriffe "Arbeitnehmer", "Arbeitgeber" vom Bezug bzw. der Auszahlung von Arbeitslohn und der Gleichsetzung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit "Arbeitslohn" in § 25 EStG 1988 ist jeder Steuerpflichtige, der Bezüge und Vorteile im Sinn dieser Gesetzesstelle erhält…
…der obigen Ausführungen zeigt sich somit, dass die beschwerdegegenständlichen Bescheide spruchgemäß aufzuheben waren, waren doch die an ***Person2*** und ***Person3*** ausbezahlten Beträge an Corona-Prämie und Teuerungsprämie entweder mangels Vorliegen von Arbeitslohn betreffend jenen Teil, der aufgrund der Nahebeziehung ausbezahlt wurde, oder aufgrund der in …
…Rückzahlung von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen durch den Dienstgeber für abgelaufene Kalenderjahre kommt es somit zu einer Pflichtveranlagung für jenes Jahr, in dem die Rückzahlung geleistet wird (vgl. auch Sedlacek, "Die (lohn)steuerliche Behandlung rückgezahlter Pflichtbeiträge", in SWK 16/17/1999, S 393). Da bei der Auszahlung dieser…
…mit EUR 29.304,18 festzusetzen. In der genannte Anfragebeantwortung des Finanzamtes wird folgendes ausgeführt: "Betrifft: Steuerliche Behandlung von Rückzahlung von Arbeitslohn als Werbungskosten im Rahmen einer Nettovereinbarung." Die Höhe der Auszahlung von Bezügen obliegt grundsätzlich einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Daraus ergibt sich…
…die Zahlung von Arbeitslohn, der bei einem normalen Lauf der Dinge bereits in früheren Lohnzahlungszeiträumen ausbezahlt hätte werden sollen (VwGH 20. 9. 2001, 98/15/0085). Die Anwendung der lit c kommt bei Nachzahlungen (nachträglichen Zahlungen) nur dann in Betracht, wenn die rechtzeitige Auszahlung des…
…Entlohnung seiner Tätigkeit. Im Dezember des Jahres 2001 wurde die Erhöhung der GF-Bezüge für den Zeitraum 7/2001 bis 6/2005 von zusammen ATS 2,500.000 zur Auszahlung gebracht. Dieser Betrag wurde im Jahr 2001 bei Herrn B als zugeflossener Arbeitslohn einkommensteuerlich erfasst…
…höherer Betrag zukommen soll, als bei laufender Lohnzahlung durch den Arbeitgeber. Lohnsteuer hat der Arbeitgeber in eben jenem Zeitpunkt einzubehalten, in welchem er in dieser Eigenschaft Geldbeträge unter dem Rechtstitel von Arbeitslohn bezahlt. Das ist im Falle von Zahlungen durch das Arbeitsamt nach §§ 1 ff…
…wurden. Bei den nichtselbständigen Einkünften der beiden Geschäftsführer hat die Verbuchung einer Nutzungsentnahme auf Kapitalkonten der Gesellschafter mit dem steuerlich anzuerkennenden Dienstverhältnissen nichts zu tun und die zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Rechtsbeziehungen, insbesondere auch bezüglich der Auszahlung von Arbeitslohn, werden nicht berührt. Im…
…verworfen werden. Die Verbuchung einer Nutzungsentnahme auf Kapitalkonten des Gesellschafters der KG hat mit dem steuerlich anzuerkennenden Dienstverhältnis nichts zu tun und berührt die zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Rechtsbeziehungen, insbesondere auch bezüglich der Auszahlung von Arbeitslohn nicht. Vielmehr wäre die bereits erfolgte Entnahmebuchung…
…die Zahlung von Arbeitslohn, der bei einem normalen Lauf der Dinge bereits in früheren Lohnzahlungszeiträumen ausbezahlt hätte werden sollen (VwGH 20. 9. 2001, 98/15/0085). Die Anwendung der lit c kommt bei Nachzahlungen (nachträglichen Zahlungen) nur dann in Betracht, wenn die rechtzeitige Auszahlung des…
…die Besteuerung nach dem DBA-Rumänien dem Tätigkeitsstaat zustehe. Die Tätigkeit sei in Rumänien ausgeführt worden, ebenso sei die Auszahlung von Rumänien aus erfolgt. Das Finanzamt hat die Berufung mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass der Berufungsführer im Jahr 2007 vertraglich als…
…in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Arbeitslohn ist dann zugeflossen, wenn der Arbeitnehmer über diesen tatsächlich und rechtlich verfügen kann; dies ist auch der Fall, wenn die Auszahlung von Arbeitslohn deswegen unterbleibt, weil diese Mittel unmittelbar zur Abdeckung bereits bestehender Verpflichtungen des Arbeitnehmers verwendet…
…Wort von "im eigenen Namen". Wenn die KAGes die Sondergebühren tatsächlich im eigenen Namen vereinnahmen würde, würden diese in ihr Betriebsvermögen fließen und die Auszahlung an die Ärzte wäre eine Betriebsausgabe, entweder in Form von Arbeitslohn oder von Entgelt für Fremdarbeit. Im Fall von Arbeitslohn…