…der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ausgestellt werden; dies gilt auch für jene ausländischen Schriften, die in diesem Zusammenhang zum amtlichen Gebrauch vorgelegt werden | Abs. 5 | Auszüge aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer, für die ein Nutzungsentgelt gemäß § 17 Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl…
…abgeändert 1. Gebührenbescheid : Die Gebühr für 8 Zeugnisse wird gemäß § 14 TP 14 Abs. 1 GebG mit € 104,00 festgesetzt. Die Gebühr für 2 Auszüge wird gemäß § 14 TP 4 Abs. 1 Z 2 GebG 1957 mit € 13,00 festgesetzt. 2. Bescheid über…
…2 lit. a FinStrG erfordert für die subjektive Tatbestandsmäßigkeit für den Verkürzungserfolg jedoch Wissentlichkeit, während für die Pflichtverletzung bloß bedingter Vorsatz genügt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Steuerberater auf Grund der vom Steuerpflichtigen überlassenen Unterlagen arbeitet und, sofern seine Honorare voll bezahlt sind und…
…nicht Aufgabe des Bundesfinanzgerichtes, über die Verfassungsmäßigkeit einfachgesetzlicher Bestimmungen abzusprechen bzw. hat dieses von der Verfassungskonformität einfachgesetzlicher Bestimmungen auszugehen. Der bekämpfte Bescheid erging auf Grund eines formell wirksamen Abgabengesetzes, wurde frei von jeglicher Willkür der Behörde erlassen und hat auch der Bw. eine unrichtige Anwendung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 8. Juni 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 18. Mai 2004 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. März 2002 bis 30. September 2003 entschieden: Der Berufung wird teilweise…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 24. Dezember 2021, gegen das Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 - Parkraumüberwachung, als Abgabenstrafbehörde, vom 3. September 2021, Zahl MA67/Zahl/2021, betreffend einer…
…mit Beschluss vom 4.12.2019, Ra 2019/16/0190, zurückgewiesen hat, dies mit auszugsweise folgender Begründung: " … Abgesehen davon, dass ein allfälliger Widerspruch vonTatsachenannahmen des Gerichts zum Vorbringen des Revisionswerbers keine Aktenwidrigkeit herstellt, legt die Revision auch nicht dar, welche konkreten Ermittlungen das Gericht…
…der B sowie der L, die Rechnungen an die Bw. gelegt hatten stellte die Außenprüfung im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung fest, dass aufgrund näher angeführter Umstände davon auszugehen sei, dass diese Gesellschaften keine Leistungen an die Bw. erbracht hätten. Da die Leistungserbringung für sich unbestritten…
…die Leistungen nicht von der vorgeblich fakturierenden Gesellschaft erhalten und mit dieser kontrahiert zu haben sondern für die unbestritten erbrachte Leistungserbringung Zahlungen an (tatsächlich tätige) Schwarzarbeiter geleistet zu haben. Da die fraglichen Leistungen von nicht gemeldeten Arbeitern außerhalb des Unternehmensbereiches erbracht wurden ist davon auszugehen…
… 252 Abs. 1 BAO der Bescheid nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind. Für die Bewertung ist daher von den Einheitswerten auszugehen und diese sind nach § 19 Abs. 2 ErbStG für die Erbschaftssteuer mit dem dreifachen Wert anzusetzen…
…2004/12/0142, die nach § 9 BAO erforderliche Verschuldensprüfung von der objektiven Richtigkeit der Abgabenfestsetzung auszugehen. Den Feststellungen der Betriebsprüfung für die Jahre 2001 und 2002 kann entnommen werden, dass vom Unternehmen nicht gebuchte Löhne ("Schwarzlöhne") an Arbeitnehmer ausbezahlt wurden. Weiters konnten Grundaufzeichnungen wie das…
…I. (Abänderung) § 33 EStG 1988 in der Fassung BGBl. 135/2022 lautet auszugsweise: "(3) Steuerpflichtigen, denen auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 Familienbeihilfe gewährt wird, steht im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ein Kinderabsetzbetrag von monatlich 58,40 Euro für jedes Kind zu. Für…
…mit Beschluss vom 4.12.2019, Ra 2019/16/0190, zurückgewiesen hat, dies mit auszugsweise folgender Begründung: " … Abgesehen davon, dass ein allfälliger Widerspruch vonTatsachenannahmen des Gerichts zum Vorbringen des Revisionswerbers keine Aktenwidrigkeit herstellt, legt die Revision auch nicht dar, welche konkreten Ermittlungen das Gericht…
…mit Beschluss vom 4.12.2019, Ra 2019/16/0190, zurückgewiesen hat, dies mit auszugsweise folgender Begründung: " … Abgesehen davon, dass ein allfälliger Widerspruch vonTatsachenannahmen des Gerichts zum Vorbringen des Revisionswerbers keine Aktenwidrigkeit herstellt, legt die Revision auch nicht dar, welche konkreten Ermittlungen das Gericht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 19. Oktober 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 27. September 2022, Ordnungsbegriff Nr1, betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum…
…mit dem inländ. Kennzeichen Nr1, dann umgemeldet auf das deutsche Kennzeichen Nr2 - durchgeführt; dies mit folgendem auszugsweisen Ergebnis lt. Bericht vom 8.9.2011: " … In Vorbereitung der gegenständlichen Erhebung hat sich auch die Frage aufgeworfen, wie Herr Bf seinen Lebensunterhalt bestreitet, zumal er laut…
…zum Fahrzeug) angekündigt, welches der Bf lt. Finanzpolizei nicht beantwortet habe. Es sei davon auszugehen, dass sich der Bf überwiegend bei der Familie am inländischen Wohnsitz aufhalte und somit den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in Österreich habe. Festzuhalten ist, dass in der betr. Sachverhaltsdarstellung kein Datum…
… italien. Wohnsitzbestätigung; eigene Angaben lt. Niederschrift vom 8.3.2007). Aufgrund der diesbezüglich engsten persönlichen Beziehungen ist beim Bf davon auszugehen, dass zufolge des inländischen Familienwohnsitzes sein Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich gelegen ist. Der Bf hat das Fahrzeug XX, Baujahr 2005, im September 2005…
…mit Beschluss vom 4.12.2019, Ra 2019/16/0190, zurückgewiesen hat, dies mit auszugsweise folgender Begründung: " … Abgesehen davon, dass ein allfälliger Widerspruch vonTatsachenannahmen des Gerichts zum Vorbringen des Revisionswerbers keine Aktenwidrigkeit herstellt, legt die Revision auch nicht dar, welche konkreten Ermittlungen das Gericht…
…mit Beschluss vom 4.12.2019, Ra 2019/16/0190, zurückgewiesen hat, dies mit auszugsweise folgender Begründung: " … Abgesehen davon, dass ein allfälliger Widerspruch vonTatsachenannahmen des Gerichts zum Vorbringen des Revisionswerbers keine Aktenwidrigkeit herstellt, legt die Revision auch nicht dar, welche konkreten Ermittlungen das Gericht…