…0177, mit welcher der Art.876a ZK-DVO eingeführt worden ist, enthaltenen Feststellung "....Damit keine Abgaben erhoben werden, die aller Wahrscheinlichkeit nach später wieder erstattet werden müssen, ist die Verpflichtung des Zollschuldners zur Abgabenentrichtung insbesondere gemäß Art.222 Abs.2 der VO (EWG) Nr. 2913…
…die Zollbehörden der Ansicht sind, dass die geltenden Voraussetzungen jeweils erfüllt sind. Die Sicherheit braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. Die Verpflichtung des Zollschuldners zur Abgabenentrichtung hätte demnach…
…Abgabenschuld hätte erlassen werden müssen. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 8. November 2011, Zl. 600000/xxx/29/2009, wurde der Antrag auf Aussetzung der Verpflichtung zur Abgabenentrichtung zum Bescheid des Zollamtes Salzburg vom 16. November 2009, Zl. 600000/xxx/2/2009, gemäß Art. 222 Abs…
…Die Verpflichtung des Zollschuldners zur Abgabenentrichtung wird gemäß Art. 876a Abs. 1 Buchstabe c ZK-DVO nur dann ausgesetzt, wenn ein Antrag auf Erlass gemäß Art. 236 ZK vorliegt und die in Art. 244 Unterabsatz 2 ZK vorgesehenen Voraussetzungen (begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der…
…DVO setzen die Zollbehörden die Verpflichtung des Zollschuldners zur Abgabenentrichtung bis zu dem Zeitpunkt aus, zu dem sie über den Antrag entscheiden, soferne für die Waren, wenn sie nicht mehr unter zollamtlicher Überwachung befinden, eine Sicherheit in der Höhe des Abgabenbetrages geleistet wird und ein…
…DVO setzen die Zollbehörden die Verpflichtung des Zollschuldners zur Abgabenentrichtung bis zu dem Zeitpunkt aus, zu dem sie über den Antrag entscheiden, sofern für die Waren, wenn sie sich nicht mehr unter zollamtlicher Überwachung befinden, eine Sicherheit in Höhe des Abgabenbetrages geleistet wird und in…
…DVO setzen die Zollbehörden die Verpflichtung des Zollschuldners zur Abgabenentrichtung bis zu dem Zeitpunkt aus, zu dem sie über den Antrag entscheiden, sofern für die Waren, wenn sie sich nicht mehr unter zollamtlicher Überwachung befinden, eine Sicherheit in Höhe des Abgabenbetrages geleistet wird und in…
…DVO setzen die Zollbehörden die Verpflichtung des Zollschuldners zur Abgabenentrichtung bis zu dem Zeitpunkt aus, zu dem sie über den Antrag entscheiden, sofern für die Waren, wenn sie sich nicht mehr unter zollamtlicher Überwachung befinden, eine Sicherheit in Höhe des Abgabenbetrages geleistet wird und in…
…DVO setzen die Zollbehörden die Verpflichtung des Zollschuldners zur Abgabenentrichtung bis zu dem Zeitpunkt aus, zu dem sie über den Antrag entscheiden, sofern für die Waren, wenn sie sich nicht mehr unter zollamtlicher Überwachung befinden, eine Sicherheit in Höhe des Abgabenbetrages geleistet wird und in…
…DVO setzen die Zollbehörden die Verpflichtung des Zollschuldners zur Abgabenentrichtung bis zu dem Zeitpunkt aus, zu dem sie über den Antrag entscheiden, sofern für die Waren, wenn sie sich nicht mehr unter zollamtlicher Überwachung befinden, eine Sicherheit in Höhe des Abgabenbetrages geleistet wird und in…
…DVO setzen die Zollbehörden die Verpflichtung des Zollschuldners zur Abgabenentrichtung bis zu dem Zeitpunkt aus, zu dem sie über den Antrag entscheiden, sofern für die Waren, wenn sie sich nicht mehr unter zollamtlicher Überwachung befinden, eine Sicherheit in Höhe des Abgabenbetrages geleistet wird und in…
…die Verpflichtung des Zollschuldners zur Entrichtung der Abgaben im Grunde des Art. 222 Abs. 2 erster Satz ZK auszusetzen. Das Zollamt Wien hat daher mit dem o.a. Bescheid vom 19. Mai 2011 zu Recht den Antrag auf Aussetzung nach der bezogenen Norm abgewiesen. Dem…
…gestellt worden sei und demnach der Bf. als Hauptverpflichtete des Versandverfahrens die Abgaben für die von diesem Dokument erfassten Waren vorzuschreiben gewesen wären. Hinsichtlich dieser Abgabenfestsetzung beantragte die Bf. mit Schriftsatz vom 28. August 2009 eine Aussetzung der Verpflichtung zur Abgabenentrichtung gemäß Artikel 222 Abs…
…worden sei und demnach der Bf. als Hauptverpflichtete des Versandverfahrens die Abgaben für die von diesem Dokument erfassten Waren vorzuschreiben gewesen wären. Hinsichtlich dieser Abgabenfestsetzung beantragte die Bf. mit Schriftsatz vom 25. August 2009 u.a. eine Aussetzung der Verpflichtung zur Abgabenentrichtung gemäß Artikel 222…
…setzen die Zollbehörden die Verpflichtung zur Abgabenentrichtung aus. Diese auf ein Jahr (Verlängerungen in begründeten Fällen möglich) begrenzte Aussetzung ist an die Bedingung geknüpft, dass ein Bürge eine gültige Sicherheit in der Höhe des betreffenden Abgabenbetrags leistet (die Sperrung des Referenzbetrags für den betreffenden Versandvorgang…
…Erlassverfahren), möge ersatzlos aufgehoben werden und die Vorschreibung der Einfuhrzollschuld im Betrage von € 37.975,18 und der Abgabenerhöhung im Betrage von € 308,86 unterbleiben; - die beantragte weitere Aussetzung der Verpflichtung zur Abgabenentrichtung im Betrage von € 18.167,89 möge bewilligt werden…
…Höchstwahrscheinlich sei er dieser Verpflichtung nicht nachgekommen. Das weitere Vorbringen betrifft die Aussetzung ihrer Verpflichtung zur Abgabenentrichtung (Art. 222 ZK und Art. 876 Abs. 3 ZK-DVO), weil ihr keine Versäumnis und keine Verschulden vorzuwerfen sei. Die Bf. hat der Berufung die Verpflichtungserklärung und den…
…betrifft die Aussetzung ihrer Verpflichtung zur Abgabenentrichtung (Art. 222 ZK und Art. 876 Abs. 3 ZK-DVO), weil ihr keine Versäumnis und keine Verschulden vorzuwerfen sei. Mit Berufungsvorentscheidung vom 16. März 2010, Zahl: 100000/xxx/2009-8, hat das Zollamt Wien als Rechtsbehelfsbehörde der ersten…
…führte es zur Begründung im Wesentlichen aus: Abgesehen von den materiell-rechtlichen Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollziehung (bei Abgabenbescheiden eine Aussetzung der Verpflichtung zur Abgabenentrichtung) und den Vorschriften über Sicherheitsleistung liege es gemäß Art. 245 ZK in der Zuständigkeit Österreichs, die Einzelheiten des Aussetzungsverfahrens…
…einem eigenen Verfahren auf Erlass der Einfuhrumsatzsteuer nach § 26 Abs. 1 UStG iVm Art. 239 Zollkodex und § 83 ZollR-DG zu prüfen, wobei die Aussetzung der Verpflichtung zur Abgabenentrichtung bereits auf Grund des Antrages auf Erlass der Steuer bewirkt, dass im Heranziehen des Gesamtschuldners gemäß …