…2004, 2004/16/0151 ; 20.9.2007, 2002/14/0138 ). Eine Unbilligkeit könnte allenfalls vorliegen, wenn solche Rechtsmittel aussichtslos erschienen sind (insbesondere wegen diesbezüglicher Rechtsauskünfte der Abgabenbehörde, VwGH 14.3.1986, 85/17/0143), wegen entschuldbaren Rechtsirrtums unterblieben ( VwGH 13.11.1989, 88/15/0121…
…Rechtsmittel ausschöpfen zu wollen und in Ermangelung eines körperlich vorliegenden Antragsformulars, die Verfahrenshilfe, die von Herrn K, in dieser Rechtssache beantragt und diesem auch gewährt worden war, sowohl die Befreiung von den Pauschalgebühren für die Verfassungsgerichtshof- als auch für die Verwaltungsgerichtshofbeschwerde umfasse. Weiters bringt der…
…reicht der Umstand, dass Aufwendungen allgemein einer betrieblichen/beruflichen Tätigkeit förderlich sein können, für die Abziehbarkeit der Kosten allein nicht aus (VwGH 18.12.2013, 2011/13/0119; VwGH 28.10.2009, 2007/15/0103). Lässt sich eine Veranlassung durch die Erwerbssphäre nach Ausschöpfung der…
…2014. Innerhalb der Rechtsmittelfrist erhob der Bf. Beschwerde und bestätigte, dass er in den streitgegenständlichen Jahren Entschädigungen für seine Tätigkeit als Sachwalter erhalten habe. Gemäß § 275 AGBG umfasse die Sachwalterschaft alle Tätigkeiten, die erforderlich seien, um die dem Sachwalter übertragenen Angelegenheiten zu besorgen. Der Sachwalter…
…| € 103.279,31 Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine…
…Anspruch zu nehmen. Der Bauherr nimmt zur Kenntnis, daß er dieses Risiko durch eine entsprechende „Rohbauversicherung“ abzudecken hat. 8. RÜCKTRITTSMÖGLICHKEIT Für den Fall, daß das Bauansuchen trotz Ausschöpfung der Rechtsmittel abgewiesen wird, kann der Bauherr von diesem Werkvertrag durch eine schriftliche Erklärung zurücktreten. Sollte trotz…
…Anspruch zu nehmen. Der Bauherr nimmt zur Kenntnis, daß er dieses Risiko durch eine entsprechende „Rohbauversicherung“ abzudecken hat. 8. RÜCKTRITTSMÖGLICHKEIT Für den Fall, daß das Bauansuchen trotz Ausschöpfung der Rechtsmittel abgewiesen wird, kann der Bauherr von diesem Werkvertrag durch eine schriftliche Erklärung zurücktreten. Sollte trotz…
…Anspruch zu nehmen. Der Bauherr nimmt zur Kenntnis, daß er dieses Risiko durch eine entsprechende „Rohbauversicherung“ abzudecken hat. 8. RÜCKTRITTSMÖGLICHKEIT Für den Fall, daß das Bauansuchen trotz Ausschöpfung der Rechtsmittel abgewiesen wird, kann der Bauherr von diesem Werkvertrag durch eine schriftliche Erklärung zurücktreten. Sollte trotz…
…Anspruch zu nehmen. Der Bauherr nimmt zur Kenntnis, daß er dieses Risiko durch eine entsprechende „Rohbauversicherung“ abzudecken hat. 8. RÜCKTRITTSMÖGLICHKEIT Für den Fall, daß das Bauansuchen trotz Ausschöpfung der Rechtsmittel abgewiesen wird, kann der Bauherr von diesem Werkvertrag durch eine schriftliche Erklärung zurücktreten. Sollte trotz…
…2006, 576). Weiters wird mit Verweis auf obige Ausführungen im erstinstanzlich fortzusetzenden Verfahren aufgrund des gegebenen Auslandsbezuges unter erhöhter Mitwirkungs- und Beweismittelbeschaffungspflicht des Rechtsmittelwerbers (Ritz, BAO³ § 115 Rz 10 ff; EAS 1191) und erforderlichenfalls unter Ausschöpfung der im Rechtshilfeabkommen mit Deutschland vom 4. Oktober 1954…
…Aufwendungen von EUR 2.756,77) festgesetzt. Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft, nachdem gegen die BVE (vom 24.03.2017) kein weiteres Rechtsmittel (kein Vorlageantrag) eingebracht wurde. Am 13.02.2018 beantragte der Bf. die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2011 gemäß § 299 BAO und begehrte (nachträglich…
…Der Beschluss des Großen Senates des BFH, GrS 1/06, führt in Rz 126 in diesem Sinne aus, dass sich die Rechtsmittelinstanz idR. nicht allein auf die Darstellung des Steuerpflichtigen stützen darf, wenn es an entsprechenden Nachweisen für dessen Sachvortrag fehlt. Der Steuerpflichtige hat entsprechende…
…eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Eine gesicherte Rechtsprechung besteht bereits bei Vorliegen eines begründeten Erkenntnisses (vgl. OGH 1.8.2012, 4 Ob 119/12x). Im vorliegenden Rechtsmittelverfahren wurden keine Rechtsfragen aufgeworfen…
…Wenn der Antrag auf Beistellung eines kostenlosen Rechtsanwaltes für die Gerichtsverhandlung eine aufschiebende Wirkung für die Beschwerde gegen das Straferkenntnis habe, warum ende diese aufschiebende Wirkung nicht mit der Ausschöpfung aller Rechtsmittel, d.h. mit dem Ablauf der sechswöchigen Beschwerdefrist gegen den Beschluss des BFG…
…dass dem Bw. die Belastung eines erfahrungsgemäß viele Monate dauernden Rechtsmittelverfahrens nicht zugemutet werden könne. Aus dem diesem Nachsichtsantrag beigelegten Kopien des Liechtensteinischen Unternehmens für die Jahre 2002 und 2003 sei ersichtlich, dass die Ergebnisse dieses Unternehmens - unter anderem auf Grund der Krankheit des Bw. -…
…85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht der Beschwerdeführerin jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde…
…aller notwendigen Unterlagen eingereicht wird". Mit 15.06.2018 erhob der Bf. das Rechtsmittel der Beschwerde gemäß § 243 BAO: "Unsere Mandantschaft Herr ***1*** ist in den Jahren 2012 und 2013 als Pfarrmoderator der Pfarren ***2*** und ***3*** und als Pfarrprovisor der Pfarre ***4*** tätig gewesen…
…insgesamt abgewiesen. Mit der bei der belangten Behörde am 26.08.2014 eingelangten und als "Richtigstellung" bezeichneten Eingabe, erhob die Bf. gegen die Bescheide vom 11.08.2014 das Rechtsmittel der Beschwerde und führte darin aus, nach Feststellung einer Gutschrift der belangten Behörde auf ihrem…
…Die Höhe der Pflichtteilsforderung würde auch "Null" betragen haben können. Ein Verschulden seitens des Abgabepflichtigen liege daher nicht vor, weil erst die Ausschöpfung der gerichtlichen Rechtsmittel (OGH-Urteil) die Höhe der Pflichtteilsforderung in richtiger Höhe festgestellt habe. B Bei Kenntnis der Zahlungsverpflichtung vor Bescheidergehen würde…
…Die Höhe der Pflichtteilsforderung würde auch "Null" betragen haben können. Ein Verschulden seitens der Abgabepflichtigen liege daher nicht vor, weil erst die Ausschöpfung der gerichtlichen Rechtsmittel (OGH-Urteil) die Höhe der Pflichtteilsforderung in richtiger Höhe festgestellt habe. B Bei Kenntnis der Zahlungsverpflichtung vor Bescheidergehen würde…