BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch Dagmar Linster, gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 1996 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., A-Straße, G (nunmehr: L), vertreten durch Grießer & Keiler Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co KG, Gabelsbergerstraße 2, 9020 Klagenfurt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26.4.2011…
…Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist im anhängigen Verfahren die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten für drei im Jahr 2007 absolvierte Auslandsseminare als Fortbildungskosten des Beschwerdeführers (Bf) im Rahmen seiner nicht selbständigen Einkünfte in einem IT-Betrieb der Automobilbranche. Nach einem zweistufigen Vorhalteverfahren anerkannte…
…5.3.2001). Gegen diese Bescheide erhob der Beschwerdeführer durch seinen steuerlichen Vertreter mit Schriftsatz vom 9.4.2001 Berufung und beantragte, die Reisekosten nach Grenada, die Kosten für das Auslandsseminar und diverser Kurse seiner Gattin, sowie die Autoreparaturkosten als Betriebsausgaben anzuerkennen; weiters ersuchte er…
…die Frist für eine Stellungnahme in eine Urlaubs- und Feiertagszeit (Ostern) gefallen. Die beiden Gutachter waren in dieser Zeit großteils abwesend und absolvieren in den kommenden drei Wochen ein Auslandsseminar." Die Begründung des 2. Ansuchens um Fristverlängerung lautete: "Für das Lokal im Erdgeschoss meines Zinshauses…
…Ausland wurde die Bw. mehrmals ersucht, die Details zu Organisation und Inhalt (Programm für jeden Tag sowie Reiseprogramm betreffend Auslandsseminar) des von ihr im Berufungsjahr besuchten mehrteiligen Kommunikationstrainings bekannt zu geben. Die Antworten der Bw. auf die Vorhalte des FA bzw. die Begründung zur BVE…
…"Europe & Great Britain 2003" vor. Diese Unterlagen würden im Unterricht verwendet werden. Des Weiteren brachte die Bw. ein Schreiben der Direktion ihrer Berufsschule, "Stellungnahme der Direktion zu den Auslandsseminaren", bei. Darin ist allgemein festgehalten, dass schon allein durch die Zustimmung der Direktion und der Inspektion…
…00 | 154.000,00 | 175.000,00 | gesamt | 1.994.000,00 | 1.668.000,00 | 1.615.000,00 | Gewinnzurechnung | 199.000,00 | 167.000,00 | 161.000,00 Auslandsseminare (Tz 28): Der Bw…
Werden von einem schweizerischen Rechtsanwalt in Österreich Seminarveranstaltungen im psychologisch-pädagogischen Bereich (Persönlichkeitsentwicklung) veranstaltet und zu diesem Zweck für die Zeitdauer des jeweiligen Seminars in Hotels in diversen Städten bis zu 14 Tage Räumlichkeiten angemietet, so wird hiedurch weder nach innerstaatlichem Recht (§ 29 BAO) eine…
Wird ein in Österreich ansässiger Managementtrainer von deutschen Unternehmen mittels eines Werkvertrages beauftragt, in Deutschland Managementseminare abzuhalten, dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland zu versteuern sind, danach, ob diese Tätigkeit als vortragende Tätigkeit oder als unterrichtende…
Werden von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen in Österreich nur gelegentlich Fortbildungskurse abgehalten und stellen die Räumlichkeiten, die zur Ausübung dieser Aktivitäten benötigt werden, keine Betriebstätte des ausländischen Unternehmens in Österreich dar (den Räumlichkeiten würde jedenfalls dann Betriebstättencharakter zuzumessen sein, wenn sie länger als 6…
Ist der einzige Betriebsgegenstand einer österreichischen Erwerbskommanditgesellschaft die Veranstaltung von Seminaren zur Mitarbeiterschulung von Banken und Versicherungen in Fragen der Verkaufstechnik und ist deren Tätigkeit als ausschließlich freiberuflich einzustufen, so richtet sich das Besteuerungsrecht für den in Deutschland ansässigen Kommanditisten nach Artikel 8 DBA-Deutschland…
Veranstaltet eine deutsche öffentlich-rechtliche Kammerorganisation in Österreich ein mehrtägiges Seminar, dann sind die nach Österreich entsandten Dienstnehmer dieses deutschen Rechtsträgers gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland selbst dann von der steuerlichen Erfassung der anteiligen deutschen Bezüge freizustellen, wenn in dem betreffenden Jahr andere Inlandseinkünfte in…
12.8.7 Auswärtige Berufsausbildung Siehe Rz 873 ff.
Es erscheint durchaus vertretbar, in der Tätigkeit eines selbständig tätigen deutschen Seminarleiters bzw. Trainers bei Seminaren keine vortragende sondern - im Sinn des Erlasses vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984 - eine unterrichtende Tätigkeit zu erblicken, soferne die deutsche Steuerverwaltung in dem konkreten Besteuerungsfall eine…
Es erscheint durchaus vertretbar, in der Tätigkeit eines selbständig tätigen deutschen Seminarleiters bzw. Trainers bei Seminaren für die Entwicklung von Kommunikationsstrategien keine vortragende sondern - im Sinn des Erlasses vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984 - eine unterrichtende Tätigkeit zu erblicken; dies hat zur…
Entsendet eine deutsche Bildungsakademie, die in der Rechtsform eines Vereines geführt wird und in Österreich über keine Betriebstätte verfügt, Dienstnehmer und freiberufliche Mitarbeiter als Vortragende zu österreichischen Seminarveranstaltungen, so unterliegen die hiefür vereinbarungsgemäß von dem österreichischen Seminarveranstalter an die Akademie zu leistenden Vergütungen gemäß § 99…
Veranstaltet ein inländisches Unternehmen, das elektromagnetische medizinische Produkte vertreibt, Seminarreihen (Grundseminare für die Mitarbeiter des Strukturvertriebes, Verkaufsworkshops und Produkt- und Schulungsveranstaltungen für Ärzte), mit deutschen und schweizerischen Referenten, dann sind die an die schweizerischen Vortragenden gezahlten Honorare gemäß Artikel 14 des DBA-Schweiz von der…
Eine österreichische gemeinnützige Körperschaft, die Englischsprachkurse durchführt und in diesem Rahmen einen mittels Werkvertrages verpflichteten österreichischen Mitarbeiter für 4 bis 5 Wochen jährlich nach Großbritannien entsendet, damit dieser dort die entsprechenden Verträge mit englischen Sprachlehrern, mit englischen Gastfamilien und mit englischen Schulen über die…
Werden in München ansässige Experten von einer österreichischen Akademie mittels Werkvertrages für eine fachliche Lehrgangsleitung im Bereich "Supervision" engagiert, dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland der Einkommensbesteuerung zu unterziehen sind, darnach, ob die Tätigkeit als…