…verlagert sich für diesen Zeitraum nicht nur der Mittelpunkt der Lebensinteressen (§ 2 Abs 8 FLAG), sondern es liegt auch ein ständiger Aufenthalt der Kinder in diesem Drittstaat vor (vgl Kuprian Martin: Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem "Drittland", in: UFS Journal Nr. 10…
…Gesetzgeber erwähne nichts von einer Abgeltung durch die Familienbeihilfe. Der Familienbeihilfenbezug sei völlig unabhängig von der Arbeitnehmerveranlagung. § 16 Abs.1 Z 10 EStG spreche von "Aufwendungen für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen". Dies sei ein unbestimmter Gesetzesbegriff, der der Auslegung bedürfe. Ein Universitätsstudium sei eine akademische Ausbildung…
…Kuprian, Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem "Drittland", in UFS Journal 2011/10, 371 sowie VwGH vom 26.01.2012, 2012/16/0008). Der Sohn der Bw hat nachweislich vom 17. 9.2010 bis 25.6.2011 eine Schule in der Türkei besucht…
…eine Aufenthaltsdauer von fünfeinhalb Monaten im Ausland gerade noch als vorübergehenden Aufenthalt angesehen. Ein einjähriger Auslandsaufenthalt etwa zum Zweck eines einjährigen Schulbesuches im Ausland ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes als ständiger Aufenthalt im Ausland anzusehen (vgl Kuprian, Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem…
…gleichzeitig noch weitere zwei Kinder der Familie in Ausbildung bzw. Studium gewesen seien. Die Berufsausbildung des Sohnes sei erst nach Beendigung des Maschinenbaustudiums abgeschlossen. Er sei momentan auch nicht selbsterhaltungsfähig (§ 140 ABGB), weil er derzeit keine Einkünfte habe und den Beruf eines diplomierten Maschinenbauingeneurs noch…
…und vom Studienort B zeitlich noch zumutbar sei. Die Begründungen hätten sie sehr irritiert, da einerseits die kürzeste Studiendauer plus ein Toleranzsemester für die Ausbildung eines Kindes gefordert werde, um die Kinderbeihilfe beziehen zu können, andererseits sollen Zugverbindungen benutzt werden, die dies unmöglich machen würden…
…unter dem Punkt "Berufsausbildung von Kindern außerhalb des Wohnortes"folgende Anmerkung gemacht: Ausbildung des Sohnes in P. , Zeitraum 1998 - 2002, Kostentragung je 100 %. Im Rahmen der gesonderten Bescheidbegründung wurde dem Abgabepflichtigen Folgendes mitgeteilt: Gemäß § 34 EStG 1988 bestehe weder eine gesetzliche noch sittliche Verpflichtung für…
…Rechtsprechung, wenn er zeitlich begrenzt ist (vgl. VwGH 26.01.2012, 2012/16/0008 unter Hinweis auf Kuprian, Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem "Drittland", in UFS Journal 2011/10, 371). Lassen objektive Gesichtspunkte erkennen, dass ein Aufenthalt nicht nur vorübergehend währen wird…
…Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem Drittland", UFS Journal 2011/10/371). Als voraussichtliche Dauer des Collegebesuches von A. in Amerika gab bereits die Bf. im Antrag auf Zuerkennung der Beihilfe (Formular Beih1) das Jahr 2019 an. Durch diese Ausbildung in den USA…
…Kindeswohl verlange, dass je größer eine besondere Begabung des Kindes und je besser die wirtschaftliche Situation des Unterhaltspflichtigen sei, dem Kind auch eine besondere, auswärtige Ausbildungs- bzw. Entfaltungsmöglichkeit zu finanzieren sein werde. Gemäß ABGB habe das Kind einen klagbaren Anspruch auf das Recht zur Ausbildung…
…einer guten Ausbildung für die Kinder immer noch größer. Außerdem müsse ein Vater dem Kind ein Studium nach der Matura ermöglichen - wieso soll hier ein Unterschied gemacht werden, ob das Kind das Studium gleich nach der Matura beginnt oder erst ein paar Jahre später. Eine…
…Besuchs des Kindes in den USA erklärte der Bf. selbst das gesamte Schuljahr 2014/2015. Durch diese Ausbildung in den USA hatte das Kind im hier maßgeblichen Zeitraum "ab September 2014" bis zur Rückkehr nach Österreich im Juni 2015 seinen ständigen Aufenthalt in einem Drittstaat…
…Unterhaltsanspruch des Kindes, einen staatlichen Beitrag zur (finanziellen) Entlastung des Unterhaltsverpflichteten darstellt (vgl. VwGH 14.5.2007, 2006/10/0066). Der aus dem ABGB resultierende Unterhaltsanspruch des Kindes endet im Regelfall mit der Beendigung der Berufsausbildung und der dadurch erlangten Selbsterhaltungsfähigkeit. Wird eine Ausbildung absolviert…
…dass die Familienbeihilfe als Unterstützung der Eltern dient, der Unterhaltspflicht ihrer Kinder bis zum 24. Lebensjahr nachzukommen, solange sich diese in Ausbildung befinden und einen Leistungsnachweis erbringen. All dies trifft auf uns zu und ich übermittle ihnen auch noch gerne das jüngste Zeugnis unserer Tochter…
…nachzuweisen (vgl LStR, Rz 876). 7 • Ao Belastungen für auswärtige Ausbildung: Darüber hinaus hat die Rechtsprechung des VfGH eine entsprechende Berücksichtigung von Unterhaltslasten aber auch bei Kindern im Ausland, für welche die zur Abgeltung gedachten Leistungen nicht in ausreichendem Umfang zustehen. Als Reaktion auf diese…
…die Ausbildung eines Kindes bis zum 24. Lebensjahr zur Verfügung stehe. Über die Berufung wurde erwogen: Vorauszuschicken ist: Die Berufungswerberin hat offenbar verkannt, dass Gegenstand des Streitverfahrens nicht der Studienfortgang ihrer Tochter J im beihilfenrechtlichen Kontext, sondern die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Gegenstandloserklärung eines Antrages…
…betreffend die Beurteilung eines sich über einen Zeitraum von zwei Jahren erstreckenden Schulaufenthaltes; VwGH 28.11.2002, 2002/13/0079; VwGH 2.6.2004, 2001/13/0160, und VwGH 15.11.2005, 2002/14/0103; Kuprian, Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem "Drittland…
…tatsächlichen körperlichen Anwesenheit einer Person richtet. Ein einjähriger Schulbesuch im Ausland führt zu einem ständigen Auslandsaufenthalt, der auch durch das etwaige Verbringen der Schulferien in Österreich im Haushalt der Eltern nicht unterbrochen wird (vgl. auch Kuprian, "Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem Drittland"…
…S.d. FLAG 1967 ein Drittland, nicht aber ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union (bzw. ein Staat des EWR oder die Schweiz) anzusehen (siehe auch Kuprian, Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem "Drittland", UFS Journal 2011, 371; BFG 15.10.2015, RV/7105434…
…15/0016, von einem ständigen Aufenthalt im Ausland aus. Ein einjähriger Auslandsaufenthalt etwa zum Zwecke eines einjährigen Schulbesuches im Ausland ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes als ständiger Aufenthalt im Ausland anzusehen (vgl auch Kuprian, Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem "Drittland", in UFS…