…Zuzuges nach Österreich eine Aufwertung der Wirtschaftsgüter der US-Betriebstätten auf die fremdüblichen Marktwerte erfolgen muss. Diese Aufwertungsmöglichkeit ergibt sich sonach nicht unmittelbar aus § 6 Z 6 EStG, sondern aus dem Abkommensrecht, da nur auf diese Weise sichergestellt werden kann, dass Einkünfte von US-Betriebstätten …
…8*** ***1*** LLC und der ***8*** ***1*** GmbH bei den Ungarn ein und die überwiesen die Rechnungsbeträge auf ein Schweizer Konto, über welches AU***1*** verfügungsberechtigt war. Danach wurde das Geld wieder nach Sopron überwiesen zur Raika. Auch die von AU***1*** in der Schweiz…
…aber reduziert überlebt. TC habe überlebt. Die geplante globale Ausweitung von TC über den Kernhandel USA - Europa sei jedoch nicht zustande gekommen, statt dessen durch eine Expansion im Handel USA - Fernost ersetzt worden. "In Europa sind wir noch immer in den Anfängen." Zu Frage 3…
…wenig wahrscheinlich ist, dass eine (von den zu erwerbenden Aktien abgesehen) vermögenslose Limited ohne zusätzliche Besicherung (durch die sie beherrschenden Personen) einen Kredit der vorliegenden Größenordnung erhält. Die im Verwaltungsverfahren eingewandten außersteuerlichen Gründe für die Zwischenschaltung der Mitbeteiligten (der Vorteil der englischen Sprache, die kulturelle…
…Das FA hielt dem Berufungsvorbringen entgegen, dass die Anerkennung der übrigen Provisionen keinen Nachweis der Korrektheit der streitverfangengen Provision von ATS 500.000 zu erbringen vermöge. Die vorgelegte Kopie des Verrechnungsschecks sei um Angaben zu ergänzen aus denen hervorgehe, welchem Konto der strittige Betrag gutgeschrieben…
Die Frage, wie die Gewinnerzielung und Gewinnausschüttung einer in Sri Lanka von zwei Österreichern errichteten LLC (Limited Liability Company) zu behandeln ist, hängt in erster Linie vom Ergebnis eines Rechtstypenvergleiches ab. Denn ein ausländisches Gebilde wäre nur dann als Kapitalgesellschaft einzustufen, wenn sich bei einer…
…im Fall von LLCs die Abkommensberechtigung nicht - wie im Fall einer Körperschaft - nach der Ansässigkeit der LLC, sondern entsprechend der Behandlung als Personengesellschaft nach der Ansässigkeit der Gesellschafter bestimmt wird. In EAS 645 wurde in der an das BMF gerichteten Anfrage bereits von Parteienseite dargelegt…
…eine amerikanische LLC möglicherweise aber doch mit einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, muss daher derzeit stets einzelfallbezogen unter Berücksichtigung aller Sachverhaltsgegebenheiten beurteilt werden. Es ist hiefür eine gutächtlichen Analyse der maßgebenden gesellschaftlichen Strukturen erforderlich, die im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen von Parteienseite vorzunehmen…
…eine amerikanische LLC möglicherweise aber doch mit einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, muss daher derzeit stets einzelfallbezogen unter Berücksichtigung aller Sachverhaltsgegebenheiten beurteilt werden. Es ist hiefür eine gutachtliche Analyse der maßgebenden gesellschaftlichen Strukturen erforderlich, die im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen von Parteienseite vorzunehmen…
…gesetzlicher Rücklagen und Gewinnvorträgen abzüglich ausstehender Einlagen auf das Nominalkapital und (bilanzielle) Verlustvorträge. Bestandteil des Abwicklungsanfangsvermögens sind auch verdeckte Einlagen. Die Rückzahlung zählt zur Vermögensverteilung nach § 19 KStG 1988, weshalb verdeckte Einlagen auch gleichzeitig Bestandteil des Abwicklungsendvermögens sind. Beispiel: Eine GmbH beschließt am 01.01…
…stillen Reserven im eingebrachten Vermögen (§ 16 Abs. 2 Z 2 UmgrStG), ohne dass die Möglichkeit besteht, einen Antrag auf Entrichtung der Steuerschuld in Raten (bzw. bis AbgÄG 2015: auf Nichtfestsetzung ) zu stellen (siehe auch Rz 948a). Allerdings kann im Falle von Kapitalanteilseinbringungen im Anwendungsbereich des…
…LLC in den USA dann steuerlich als Personengesellschaft behandelt, wenn ihr mindestens zwei der folgenden für eine Körperschaft wesentlichen Merkmale fehlen: "limited liability" "continuity of life" "free transferability of interests" "centralized management" Da sich sonach offenbar auch in den USA die steuerliche Einstufung einer LLC…
Die Frage, wie die Gewinnerzielung und Gewinnausschüttung einer in Dubai von zwei Österreichern errichteten LLC (Limited Liability Company) zu behandeln ist, hängt in erster Linie vom Ergebnis eines Rechtstypenvergleiches ab. Denn ein ausländisches Gebilde wäre nur dann als Körperschaft einzuordnen, wenn sich bei einer Gesamtbetrachtung…
…erhalten. Der Umgründungsvorgang ist daher nicht so zu werten, dass ein "KG-Anteil" als eigenständiges immaterielles Wirtschaftsgut auf den Rechtsnachfolger übergeht, was zur Anwendung von Artikel 13 Abs. 3 Anlass geben würde und die darin verfangenen stillen Reserven dem österreichischen Besteuerungszugriff entzöge. § 9 Abs. 1…
…derzeit Gegenstand von Untersuchungen im Rahmen des OECD-Fiskalkomitees. Von österreichischer Seite wird diese Frage bejaht. Gewinnausschüttungen der österreichischen Tochtergesellschaft an ihre US-LLC-Muttergesellschaft können daher - vorbehaltlich späterer gegenteiliger Auslegungsergebnisse der OECD-Arbeiten - im Rückerstattungsweg gemäß Artikel VI DBA-USA insoweit von der halben…
…nicht als begünstigtes Vermögen im Rahmen einer Umgründung im Sinne des UmgrStG übertragen werden. Soweit gewinnlose Betätigungen ausnahmsweise als Betriebe anzusehen sind (zB unentbehrliche Hilfsbetriebe), kommt eine Übertragung als begünstigtes Vermögen in Betracht. Im Fall einer unter Buchwertfortführung erfolgenden Umgründung ist von einem bloßen Rechtsformwechsel…
…121a BAO angezeigt und mit einem Gesamtwert von rund EUR 400.000 beziffert. Die beteiligten Personen sind einander fremd. Auf Grund der gewählten Vorgangsweise sind in beiden Fällen keine Einbringungs- bzw. Zusammenschlussbilanzen vorhanden. Angaben über das eingebrachte bzw. übertragene Vermögen und dessen Wert fehlen naturgemäß…
…Frage von Parteienseite im Wege eines Gutachtens näher untersucht werden. Andererseits ist erforderlich, dass der Unternehmensschwerpunkt der liechtensteinischen Anstalt nicht darin besteht, steuerfreie Zinsen und andere schädliche Passiveinkünfte zu erzielen. Diese Voraussetzung wäre nicht erfüllt, wenn "Kapital...nachhaltig und überwiegend" im Schädlichkeitsbereich (Erzielung von Zinsen…
…die allerdings erst am 1.9.2017 gegründet wird, dann ist zu beachten, dass dadurch das österreichische Besteuerungsrecht an den Anteilen der Ö-GmbH - und somit an den stillen Reserven am unbeweglichen Vermögen - aufgrund von Art. 13 Abs. 3 DBA Liechtenstein verloren geht. Während nämlich…
…diese durch Neubewertungen dargestellt werden, die auf einer Nutzungsdauer basieren, die von der bisherigen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erheblich abweicht. Rz 677: Weist das Vermögen zum Einbringungsstichtag keinen positiven Verkehrswert auf, kann dieser bis zum Abschluss des Einbringungsvertrages durch rückbezogene Korrekturmaßnahmen in den Grenzen des § 16 Abs…