RIS AI
104 902 Treffer707 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 2313–23246.7.1.3 Identitätspreisverfahren
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

6.7.1.3 Identitätspreisverfahren Rz 2313: Dieses Verfahren gewährleistet, dass dem einzelnen Wirtschaftsgut der konkrete Anschaffungspreis ggf. unter Berücksichtigung von Nebenkosten und Preisminderungen zugerechnet werden kann. Damit entspricht dieses Verfahren sowohl dem Grundsatz der Einzelbewertung als auch dem Realisationsprinzip. In der Praxis kann diese…

UFSI RV/0689-I/02Beförderung der Gesellschafter einer Lift-GmbH & CoKG gegen ein unter den Kosten liegendes Entgelt, Eigenverbrauch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2004

…5 Abs 6 bzw. Art 6 Abs 2 lit a der 6. EG-RL).Da der österreichische Gesetzgeber die Verknüpfung des Eigenverbrauches mit dem Vorsteuerabzug nur beim Verwendungs- und beim Aufwandstatbestand vorgenommen hat, muß bereits in richtlinienkonformer Auslegung davon ausgegangen werden, dass der Verwendungstatbestand weiterhin…

BFG RV/7103406/20221. Nichtbescheid mangels Hinweis nach § 101 Abs. 3 BAO (im Feststellungsverfahren) 2. Zurücknahme der Beschwerde 3. Stattgabe eines Antrages auf Aufhebung nach § 299 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.03.2026Teil 2/3

…2 UstG, den Nutzungstatbestand gem § 3a Abs 1a Z 1 UstG, den Leistungstatbestand gem § 3a Abs 1a Z 2 UstG und den Aufwandstatbestand gem § 1 Abs 1 Z 2 lit a UstG. Die Entnahme bzw. Verwendung muss aus dem Unternehmen erfolgen. Entnahme bzw. Verwendungseigenverbrauch kann…

UFSI RV/0446-I/05Eigenverbrauchsbesteuerung der Bewirtungskosten von Geschäftsfreunden stellt Verstoß gegen die 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2007

…am 6. Jänner 1995 eingeführt und somit erst nach dem Inkrafttreten der 6. Richtlinie in Österreich die bestehenden Ausschlusstatbestände erweitert und sich damit vom Ziel der Richtlinie entfernt (Rz 64f). Zusammengefasst ist somit auszuführen, dass der Aufwandstatbestand des § 1 Abs. 1 Z 2 lit. c…

UFSW RV/3566-W/02Vorsteuer bei Bewirtung von Geschäftsfreunden durch eine Körperschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2005

…2001, 6). Fest steht weiters, dass die 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie auch keine dem gegenständlichen Eigenverbrauchstatbestand vergleichbare Regelung vorsieht. Daraus ergibt sich aber, dass der Aufwandstatbestand des § 1 Abs. 1 Z 2 lit. c UStG 1994 in der hier maßgebenden Fassung jedenfalls bereits dann richtlinienwidrig ist…

UFSW RV/1597-W/03Vorsteuer bei Bewirtung von Geschäftsfreunden durch eine Körperschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2004

…2001, 6). Fest steht weiters, dass die 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie auch keine dem gegenständlichen Eigenverbrauchstatbestand vergleichbare Regelung vorsieht. Daraus ergibt sich aber, dass der Aufwandstatbestand des § 1 Abs. 1 Z 2 lit. c UStG 1994 in der hier maßgebenden Fassung jedenfalls bereits dann richtlinienwidrig ist…

UFSL RV/1085-L/02Richtlinienwidrigkeit der Eigenverbrauchsbesteuerung aus Bewirtungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2004

…nach dem Inkrafttreten der 6. Richtlinie in Österreich die bestehenden Ausschlusstatbestände erweitert und sich damit vom Ziel der Richtlinie entfernt. Auf der Grundlage dieser Bestimmungen und hiezu ergangenen Ausführungen des EuGH ist zunächst einmal festzuhalten, dass der Aufwandstatbestand des § 1 Abs. 1 Z 2 lit…

UFSW RV/1568-W/03Vorsteuer bei Bewirtung von Geschäftsfreunden durch eine Körperschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2004

…2001, 6). Fest steht weiters, dass die 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie auch keine dem gegenständlichen Eigenverbrauchstatbestand vergleichbare Regelung vorsieht. Daraus ergibt sich aber, dass der Aufwandstatbestand des § 1 Abs. 1 Z 2 lit. c UStG 1994 in der hier maßgebenden Fassung jedenfalls bereits dann richtlinienwidrig ist…

UFSL RV/1340-L/02Richtlinienwidrigkeit der Eigenverbrauchsbesteuerung aus Bewirtungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2004

…nach dem Inkrafttreten der 6. Richtlinie in Österreich die bestehenden Ausschlusstatbestände erweitert und sich damit vom Ziel der Richtlinie entfernt. Auf der Grundlage dieser Bestimmungen und hiezu ergangenen Ausführungen des EuGH ist zunächst einmal festzuhalten, dass der Aufwandstatbestand des § 1 Abs. 1 Z 2 lit…

UFSL RV/2186-L/02Richtlinienwidrigkeit der Eigenverbrauchsbesteuerung aus Bewirtungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2004

…nach dem Inkrafttreten der 6. Richtlinie in Österreich die bestehenden Ausschlusstatbestände erweitert und sich damit vom Ziel der Richtlinie entfernt. Auf der Grundlage dieser Bestimmungen und hiezu ergangenen Ausführungen des EuGH ist zunächst einmal festzuhalten, dass der Aufwandstatbestand des § 1 Abs. 1 Z 2 lit…

UFSW RV/3583-W/02Vorsteuer bei Bewirtung von Geschäftsfreunden durch eine Körperschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2004

…2001, 6). Fest steht weiters, dass die 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie auch keine dem gegenständlichen Eigenverbrauchstatbestand vergleichbare Regelung vorsieht. Daraus ergibt sich aber, dass der Aufwandstatbestand des § 1 Abs. 1 Z 2 lit. c UStG 1994 in der hier maßgebenden Fassung jedenfalls bereits dann richtlinienwidrig ist…

UFSL RV/0453-L/031. Richtlinienwidrigkeit der Eigenverbrauchsbesteuerung aus Bewirtungskosten 2. Nichtabzugsfähigkeit der Vorsteuern aus Repräsentationsaufwendungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2004

…nach dem Inkrafttreten der 6. Richtlinie in Österreich die bestehenden Ausschlusstatbestände erweitert und sich damit vom Ziel der Richtlinie entfernt. Auf der Grundlage dieser Bestimmungen und hiezu ergangenen Ausführungen des EuGH ist zunächst einmal festzuhalten, dass der Aufwandstatbestand des § 1 Abs. 1 Z 2 lit…

UFSL RV/0250-L/03Vorsteuerabzug von Bewirtungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2004

…MWSt-RL, der Steuerpflichtige (d. h. nicht ein Dritter) erbringe die Dienstleistung für außerbetriebliche Zwecke (siehe dazu FJ 2001, 6 ff). Somit ist der Aufwandstatbestand des § 1 Abs. 1 Z 2 lit. c UStG 1994 jedenfalls dann richtlinienwidrig, wenn darin ein eigener Besteuerungstatbestand erblickt wird…

UFSL RV/0566-L/03Vorsteuerabzug für Kosten der Bewirtung von Geschäftsfreunden auf Grund unmittelbarer Anwendung des Gemeinschaftsrechtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2004

…MWSt-RL, der Steuerpflichtige (d. h. nicht ein Dritter) erbringe die Dienstleistung für außerbetriebliche Zwecke (siehe dazu FJ 2001, 6 ff). Somit ist der Aufwandstatbestand des § 1 Abs. 1 Z 2 lit. c UStG 1994 jedenfalls dann richtlinienwidrig, wenn darin ein eigener Besteuerungstatbestand erblickt wird…

UFSL RV/0158-L/03Vorsteuerabzug bei der Bewirtung von Geschäftsfreunden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.04.2004

…Zwecke erfasst). Grundsätzlich sieht somit die 6. MWSt-Richtlinie keine dem Aufwandstatbestand vergleichbare Regelung vor, sodass dieser, wenn er einen eigenen Besteuerungstatbestand bildet, richtlinienwidrig wäre (vgl. BFH vom 6. August 1998, V R 74/96). (b) Wird der Aufwandstatbestand des § 1 Abs. 1 Z 2…

UFSW RV/1803-W/03Vorsteuer bei Bewirtung von Geschäftsfreunden durch eine Körperschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2004

…2001, 6). Fest steht weiters, dass die 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie auch keine dem gegenständlichen Eigenverbrauchstatbestand vergleichbare Regelung vorsieht. Daraus ergibt sich aber, dass der Aufwandstatbestand des § 1 Abs. 1 Z 2 lit. c UStG 1994 in der hier maßgebenden Fassung jedenfalls bereits dann richtlinienwidrig ist…

UFSW RV/1566-W/03Vorsteuerabzug bei Bewirtung von Geschäftsfreunden durch eine Körperschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2004

…2001, 6). Fest steht weiters, dass die 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie auch keine dem gegenständlichen Eigenverbrauchstatbestand vergleichbare Regelung vorsieht. Daraus ergibt sich aber, dass der Aufwandstatbestand des § 1 Abs. 1 Z 2 lit. c UStG 1994 in der hier maßgebenden Fassung jedenfalls bereits dann richtlinienwidrig ist…

UFSL RV/0195-L/03Richtlinienwidrigkeit der Eigenverbrauchsbesteuerung aus Bewirtungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2004

…MWSt-RL, der Steuerpflichtige (d. h. nicht ein Dritter) erbringe die Dienstleistung für außerbetriebliche Zwecke (siehe dazu FJ 2001, 6 ff). Somit ist der Aufwandstatbestand des § 1 Abs. 1 Z 2 lit. c UStG 1994 jedenfalls dann richtlinienwidrig, wenn darin ein eigener Besteuerungstatbestand erblickt wird…

UFSL RV/1585-L/02Richtlinienwidrigkeit der Eigenverbrauchsbesteuerung aus Bewirtungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.01.2004

…nach dem Inkrafttreten der 6. Richtlinie in Österreich die bestehenden Ausschlusstatbestände erweitert und sich damit vom Ziel der Richtlinie entfernt. Auf der Grundlage dieser Bestimmungen und hiezu ergangenen Ausführungen des EuGH ist zunächst einmal festzuhalten, dass der Aufwandstatbestand des § 1 Abs. 1 Z 2 lit…

UFSL RV/0431-L/03Vorsteuerabzug bei der Bewirtung von Geschäftsfreunden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2004

…Zwecke erfasst). Grundsätzlich sieht somit die 6. MWSt-Richtlinie keine dem Aufwandstatbestand vergleichbare Regelung vor, sodass dieser, wenn er einen eigenen Besteuerungstatbestand bildet, richtlinienwidrig wäre (so auch BFH vom 6. August 1998, V R 74/96). (b) Wird der Aufwandstatbestand des § 1 Abs. 1 Z…