…Entscheidung der Berufung durch den gesamten Berufungssenat zurück. Über die Berufung wurde erwogen: Im Berufungsfall ist strittig, ob bei der Ermittlung der Einkünfte des Berufungswerbers aus nichtselbstständiger Arbeit eine Aufteilung der obgenannten Beiträge zur privaten Krankenversicherung aliquot auf laufende und sonstige Bezüge zu erfolgen hat…
…5. Oktober 2004). Über die Berufung wurde erwogen: Im Berufungsfall ist strittig, ob bei der Ermittlung der Einkünfte des Berufungswerbers aus nichtselbstständiger Arbeit eine Aufteilung der obgenannten Beiträge zur privaten Krankenversicherung (1.983,25 €) aliquot auf laufende und sonstige Bezüge zu erfolgen hat. Unstrittig…
…den gesamten Berufungssenat zurück. Über die Berufung wurde erwogen: Im Berufungsfall ist strittig, ob bei der Ermittlung der Einkünfte des Berufungswerbers aus nichtselbstständiger Arbeit eine Aufteilung der obgenannten Beiträge zur privaten Krankenversicherung (1.342,88 €) aliquot auf laufende und sonstige Bezüge zu erfolgen hat…
…durch den gesamten Berufungssenat zurück. Über die Berufung wurde erwogen: Im Berufungsfall ist strittig, ob bei der Ermittlung der Einkünfte des Berufungswerbers aus nichtselbstständiger Arbeit eine Aufteilung der obgenannten Beiträge zur privaten Krankenversicherung (861,70 €) aliquot auf laufende und sonstige Bezüge zu erfolgen hat…
…Berufung durch den gesamten Berufungssenat zurück. Über die Berufung wurde erwogen: Im Berufungsfall ist strittig, ob bei der Ermittlung der Einkünfte der Berufungswerberin aus nichtselbstständiger Arbeit eine Aufteilung der obgenannten Beiträge zur privaten Krankenversicherung aliquot auf laufende und sonstige Bezüge zu erfolgen hat. Unstrittig ist…
…völlig unabhängig von der Aufteilung des Einkommens in laufende Bezüge/Sonderzahlungen ist. Bezüglich Umqualifizierung der Krankenversicherungsbeiträge an die xx und die Yy von Werbungskosten in Sonderausgaben ist zu bemerken, dass der Berufungsführer aufgrund einer Krebserkrankung von der Grundversorgung in der privaten Krankenversicherung ausgeschlossen wurde und…
…ist die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar. Einer derartigen Aufteilung der einfachen Fahrtstrecke in Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel und privater Verkehrsmittel ist daher vor dem Hintergrund des Gesetzeswortlautes "der halben Fahrtstrecke" nicht entgegen zu treten; die Unterstellung einer optimalen Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel entspricht damit…
…Dieses Ersuchen wurde nicht adäquat beantwortet, auch die Beilage zur Erklärung 2009 ist nicht ausreichend. Weder die Aufteilung in betrieblichen und privaten Teil noch die geltend gemachten Aufwendungen, nicht einmal die berufliche Nutzung selbst sind nachgewiesen worden. Bezugnehmend auf die Verletzung der Pflichten des Berufungswerbers…
…ist die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar. Einer derartigen Aufteilung der einfachen Fahrtstrecke in Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel und privater Verkehrsmittel ist daher vor dem Hintergrund des Gesetzeswortlautes "der halben Fahrtstrecke" nicht entgegen zu treten; die Unterstellung einer optimalen Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel entspricht damit…
…des Steuerpflichtigen aufgestellt seien, sowie bei Laptops seien die berufliche Notwendigkeit (als Abgrenzung zur privaten Veranlassung) und das Ausmaß der beruflichen Nutzung nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Eine Aufteilung in einen beruflichen und einen privaten Anteil sei gegebenenfalls im Schätzungsweg vorzunehmen. Dabei sei angesichts der…
…Lohnabrechnung) Private Krankenversicherungsbeiträge (lt. Bestätigung) | 8.245,20 | 8.357,19 2.843,88 | | | 11.201,07 | | Aufteilung Pflichtbeiträge auf laufende/sonstige Bezüge: 8.245,20 CHF (Pflichtbeiträge) : 75.771,30 CHF (Bruttolohn) x 10.920,00 CHF…
…Kinderzulagen iHv 504,00 CHF bzw. 459,20 € nicht als steuerfreie Bezüge und berücksichtige statt den beantragten privaten Krankenversicherungsbeiträgen iHv 3.349,53 € solche "lediglich" im Ausmaß von 7,65% des Bruttobezuges iHv 32.348,01 €, sohin mit 2.474,62 €…
…im Kumulativjournal mit insgesamt 18.228,55 CHF angegeben. Weiters hat der Beschwerdeführer an eine inländische private Versicherungsanstalt Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von 5.088,00 € geleistet. Der Beschwerdeführer fährt mit seinem Pkw idR arbeitstäglich von seinem inländischen Wohnsitz (***Adr. Wohnort***) zu seinem Arbeitsort in…
…im Inland zu entrichten gewesen wären, als Werbungskosten abzugsfähig sind. An private Versicherungsunternehmen geleistete Beiträge sind allerdings nur dann nach Z 4 leg. cit. in begrenztem Umfang abzugsfähig, wenn eine Rechtspflicht (fallbezogen eine ausländische) zur jeweiligen Versicherung (Leistung von Krankenversicherungsbeiträgen) besteht (vgl. JAKOM EStG 2015…
…Rechtsmäßigkeit der Aufteilung auf sonstige und laufende Bezüge nicht maßgebend. Im fristgerecht eingebrachten Vorlageantrag brachte der Bf. unter Bezugnahme auf die Ausführungen in der Beschwerdevorentscheidung vor, als Grenzgänger sei er für den Abschluss einer Krankenversicherung selbst zuständig. Er könne sich entweder bei einer privaten Krankenversicherung…
…vorgenommene aliquote Aufteilung seiner im Streitjahr an die Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen geleisteten Beitragszahlungen auf laufende und sonstige Bezüge sinngemäß mit dem Argument, auf Grund des Gleichheitsgebotes könne bei einer freiwilligen Beitragsleistung nicht unterschieden werden, ob der Beitragsempfänger eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung sei…
…sei darauf hinzuweisen, dass es dem verfassungsmäßigen Prinzip der Gleichmäßigkeit der Besteuerung widerspreche, wenn ein in der gesetzlichen Pflichtversicherung versicherter Abgabenpflichtiger derartige Krankenversicherungsbeiträge ohne Aufteilung auf laufenden Bezug und Sonderzahlungen als Sonderausgaben (richtig wohl: Werbungskosten) ohne Höchstbetragsbeschränkung absetzen könnte, obwohl der Beitragsberechnung lt. VGKK 14…
… 67 EStG 1988 berücksichtigt worden sind, die geltend gemachten Sonderausgaben als solche auch berücksichtigt worden sind und eine Aufteilung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung in Höhe von 1.342,10 € aliquot auf laufende und sonstige Bezüge zu erfolgen hat. Über die Berufung wurde erwogen…
…Diese Rechtsansicht wurde auch vom Fachbereich Private ANV in einer Stellungnahme vom 06.12.2024 geteilt, der vom zuständigen Finanzamt eingebunden wurde. Erläuternd wurde festgehalten, der Terminus "Freiwillige Beiträge" dürfe im Zusammenhang mit den in Deutschland bezahlten Krankenversicherungsbeiträgen nicht pauschal mit "privaten Beiträgen" gleichgesetzt werden…
…Jahr 2001 seien die Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von 1.567,08 € als Werbungskosten in Abzug zu bringen, da in Liechtenstein die Möglichkeit zur Pflichtversicherung im Rahmen der privaten Krankenversicherung im Jahr 2001 bereits möglich gewesen sei. Hinsichtlich der Aufteilung der Krankenversicherungsbeiträge auf laufende und…