…bei der Aufteilung in den betrieblichen und privaten Teil die unterschiedliche Wertigkeit der Räumlichkeiten zu berücksichtigen sei (Ansatz der Räume im Untergeschoss und der Garage mit nur 50 % der Nutzfläche). Strittig ist weiters die Zuordnung eines sowohl als Büroraum als auch als Gästezimmer genutzten Raumes…
…erster Instanz mit folgenden Erwägungen auf: "Die Aufteilung nach der Nutzfläche kann nur als Grundsatz gelten (siehe z.B. Kohler, RdW 1983,120). Weicht die Nutzbarkeit der Räume wesentlich voneinander ab (z.B. Keller und Obergeschoß), dann muss die unterschiedliche Nutzbarkeit (Wertigkeit) auch bei der…
…Wenn die Nutzbarkeit der Räume wesentlich voneinander abweicht, ist die unterschiedliche Nutzbarkeit zu berücksichtigen (vgl Doralt, EStG 17 , Tz 79 zu § 4 EStG; VwGH 26.7.2007, 2005/15/0133). Oder mit anderen Worten: Zur Erzielung einer sachgerechten Aufteilung können bei deutlich wertmäßig divergierenden Gebäudeteilen…
…Bezug auf seine Wertigkeit mit dem ausgebauten Erd- und Obergeschoß nicht vergleichbar ist. Indem die belangte Behörde die unterschiedliche Wertigkeit der Gebäudeteile bei der Aufteilung der Fremdkapitalzinsen unberücksichtigt ließ, hat sie ihre Schätzung unschlüssig gemacht." Demgemäß hat der Vertreter der Amtspartei im Rahmen des Erörterungsgesprächs…
… 4) von der Aufteilung nach der Nutzfläche im Falle unterschiedlicher Wertigkeiten im Hinblick auf die Nutzbarkeit der Räumlichkeiten abgewichen werden kann. Eine geschätzte Aufteilung der auf das gesamte Gebäude entfallenden Kosten wie vor allem Zinsen und Absetzung für Abnutzung im folgenden Verhältnis (bezüglich dessen zwischen…
…weshalb angenommen werden kann, dass diese Aufteilung den tatsächlichen Verhältnisse am ehesten entspricht. Die vom Bw. im Zuge der Betriebsprüfung vorgelegte Raumaufteilung (Raumnutzung - betrieblich - privat: Korrektur der Bewertung durch die Prüforgane) geht von einer unterschiedlichen Wertigkeit der Räume im Vordertrakt aus. Die Büroräume werden als…
…die Räume unterschiedliche Raumhöhen auf, kann im Einzelfall eine Aufteilung nach der Kubatur der betrieblich bzw. nicht betrieblich genutzten Räume sachgerecht sein. Dass Gebäudeteile im Keller oder abgeschrägte Dachböden, die wertmäßig deutlich hinter den anderen Räumen zurückbleiben, nicht mit der gesamten Nutzfläche, sondern bloß mit…
…Weicht somit die Nutzbarkeit der Räume wesentlich voneinander ab, dann muss die unterschiedliche Nutzbarkeit bzw Wertigkeit auch bei der Zuordnung zum Betriebsvermögen bzw Privatvermögen berücksichtigt werden (vgl Doralt, EStG11, § 4 Tz 85). Maßgeblich für die vorzunehmende Aufteilung ist dabei jeweils die konkrete Nutzung oder Benützung…
…der Verwaltungspraxis willkürlich angenommenen 30 %. Er verweist auch darauf, dass bei Verlegung mehrerer Leitungen es zu Kumulationseffekten kommt. Das Grundstück beinhaltet Kiesvorkommen und ist deshalb höherwertig. Es werden im üblichen Geschäftsverkehr für Grundstücke mit Kiesvorkommen höhere Werte bezahlt als für normale landwirtschaftliche Grundstücke. Dies auch…
…wenn die Objekte an verschiedene Personen vermietet sind oder auf Grund anderer Merkmale unterschiedliche und voneinander unabhängige wirtschaftlich abgrenzbare Nutzungsvereinbarungen vorliegen. Auch mit der Frage, ob eine Mehrheit von Wohnungen im Rahmen einer Vermietungstätigkeit einheitlich bewirtschaftet wird und demnach bei der Liebhabereibetrachtung eine Beurteilungseinheit darstellt…
…die Finanzierung der Haushaltsaufwendungen des Ehepaares W. unterschiedlich erfolgte. Unverständlich ist auch, was mit dem Begriff der "Konstruktion" gemeint ist. 4.3. Worin bei einer bestimmten Form der Finanzierung der Haushaltsaufwendungen durch Ehegatten eine "Umgehung der Formen und Gestaltungsmöglichkeiten" liegen soll, ist nicht erkennbar. 4…
…auf den Gesamtenergieeinsatz) bzw - 53%-igen Besteuerung bezogen auf die gelieferten Energiemengen. Selbst bei einer erheblichen Mehrbelastung durch die nichtvergütungsfähige Erdgasabgabe droht sicher noch keine tatsächliche Doppelbesteuerung mit unterschiedlichen Energiesteuern. Da das beantragte Berechnungsmodell und das Modell des tatsächlichen Wirkungsgrades grundsätzlich von den gleichen Annahmen…
…nicht bei. Der Nachweis für die in den Stundentabellen angeführte derart hohe Anzahl an Stunden des Sohnes ist nicht als erbracht anzusehen. Die "inhaltliche" Arbeitsleistung des Sohnes wird die in der "Erklärung" der beiden Angestellten angeführten Aufgaben umfasst haben; diese Agenden hatten eine unterschiedliche Wertigkeit…
…ersichtlich, dass diese Aufteilung ohne nähere Hinterfragung erfolgt sei. Eine Zuordnung solcher Kosten zu den Wohnungen mit entsprechender Kürzung der Vorsteuer und Ausscheidung als Liebhaberei widerspreche den tatsächlichen Gegebenheiten. Auch die Vorsteuerbeträge seien lediglich im Rahmen einer pauschalen Schätzung um jeweils 1/3 gekürzt worden…
…Nutzbarkeit der Räume wesentlich voneinander ab (zB Keller und Obergeschoß), dann muss die unterschiedliche Nutzbarkeit (Wertigkeit) auch bei der entsprechenden Zuordnung berücksichtigt werden. Ist zB der betrieblich genutzte Keller (etwa Lagerung von Betriebsvermögen) gleich groß wie der privat genutzte Gebäudeteil, wird eine Aufteilung von 50…
…Gänze Horst R. zuzurechnen wäre. Von unterschiedlichen Wertigkeiten der einzelnen Arbeitsbeiträge wird nach der Art der hier zu beurteilenden Tätigkeit nicht auszugehen sein. Da sich die Höhe der (noch) als angemessen zu beurteilenden Gewinnanteile der Gesellschafter einer GesbR nicht mathematisch genau festlegen lässt, sondern stets…
…einzelnen Räume deutlich voneinander abweichen, wird sich als Aufteilungsgrundlage die Kubatur eignen (vgl. Zorn in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer - Kommentar, § 4 Abs.1 Tz 57). Weicht die Nutzbarkeit der Räume wesentlich voneinander ab (zB Keller und Obergeschoss), dann ist die unterschiedliche Nutzbarkeit (Wertigkeit) bei der…
…die Anzahl noch über die Wertigkeit der Geschenke. es gab nur einen allgemeinen Hinweis auf die Webseite des genannten Unternehmens -dass die in den Spielregeln dazu getroffene Angaben für eine Schätzung zu unbestimmt seien, -dass das Finanzamt bei der Aufteilung der Stückzahl von 45 Mio…
…Der Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei der Veräußerung von zu erstellenden Eigentumswohnungen, Betriebs-Berater 1994, Heft 20, S. 1397 ff.), die Gewinnrealisierung mit der letzten Veräußerung einer Eigentumswohnung im Veranlagungszeitraum 1998 vorgenommen. Wie der Betriebsprüfung schon im Rahmen der Erstprüfung der Jahre 1997 bis 1999 zur…
…marginal höhere Bewertung des Grundstückes mit der Grundstücksnummer ***17*** sei im Zeitpunkt der Vertragerrichtung darauf zurückzuführen gewesen, dass dieses Grundstück in der Natur eine einzige zusammenhängende Fläche bildete, während die Grundstücke mit den Grundstücksnummern ***16*** drei unterschiedliche benachbarte Teilgrundstücke bildeten. Bei der Berechnung der Grunderwerbssteuer…