…Anmerkung Richter: dieser Antrag ist vom Gericht nicht zu behandeln. Dies obliegt der belangten Behörde] Im Vorlagebericht der belangten Behörde wurde auf die Auflösung des Vereines hingewiesen. Mit der Auflösung des Vereins ins Vereinsregister sei gemäß § 27 VerG grundsätzlich auch der Verlust der Rechtspersönlichkeit verbunden…
…wurden die Umsatzsteuerbescheide 2000, 2002, 2003, 2004 und 2005 im Hinblick auf die Auflösung des Vereines erlassen. Die Bemessungsgrundlagen wurden aus den vorgelegten Rechenschaftsberichten ermittelt und analog der BVE vom 12.5.2003 angesetzt." Der Bw. erhob gegen die Umsatzsteuerbescheide 2000, 2002 und 2003 vom…
…Vereinsvermögen anderen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken gemäß den §§ 34 ff BAO zuzuführen. Soweit möglich und erlaubt, soll es dabei Institutionen zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgen." oder b) Übertragung an einen bestimmten steuerbegünstigten Empfänger mit genauer Zweckbindung: "Bei Auflösung des…
…02). Andererseits ist diese "Auflösungsbestimmung" iSd des Erkenntnisses des VwGH 20.2.1996, 93/13/0210 keine dem § 39 Z 5 BAO entsprechende Zweckbestimmung. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Verwendung des Vereinsvermögens im Falle der Auflösung subsidiär auch für - nicht näher konkretisierte…
…Spendenempfänger. Zur Begründung wurde ausgeführt: Gemäß § 16 Abs. 2 der Vereinsstatuten hat die Mitgliederversammlung in Falle der freiwilligen Auflösung des Vereins über das Vereinsvermögen zu beschließen, dass das Vermögen nach Ausgleich aller Verbindlichkeiten einer Organisation oder einem Verein, der gleichen oder ähnlichen sozialen Zwecken dient…
…ihrer Auflösung oder bei Wegfall einesdes begünstigten Zwecks zu verwenden ist, muss schon in der Rechtsgrundlage so genau bestimmt sein, dass auf ihrer Grundlage geprüft werden kann, ob der Verwendungszweck als begünstigt anzusehen ist. Dies gilt auch für den Fall der behördlichen Auflösung des Vereines…
…zur Qualitätskontrolle (Qualitätsmanagement) für die Pflege zu Hause, Schulung für die Pflege zu Hause", als auch bei der Auflösung des Vereines oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszweckes. Das verbleibende Vereinsvermögen ist nach § 16 der Statuten für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der …
…regelt über die Verwendung des Vereinsvermögen nach Auflösung des Vereines: Dieses Vermögen soll, soweit dies möglich und erlaubt ist, einer Organisation zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgt. Der Bf. wird seit 2006 steuerlich erfasst. Im „Fragebogen für Vereine“ gab der Bf…
…laut § 16 der Satzung für den Falle der Auflösung des Bf. ein eventuell vorhandenes Vereinsvermögen nicht zwingend für gemeinnützige Zwecke verwendet werden müsse. Die vom Bf. erbrachten Leistungen (Gestellung von Personal an die Gemeinde) seien daher steuerpflichtige Leistungen i. S. des UStG 1994. Die an…
…an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) war Obmann des Vereines X. mit dem Sitz in Y. Diese Funktion hatte der Bw. ab 1. 5. 1999 bis zur behördlichen Auflösung des Vereines mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Tirol vom 28…
…in einschlägigen Fachzeitschriften und in der Presse informiert und um Mitglieder geworben werden. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereines bzw. bei Wegfall des Vereinszweckes würde das verbleibende Vermögen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke i.S.d. §§ 34 ff BAO verwendet werden. Aufgrund des Tätigkeitsgebietes…
…der Passiva verbleibende Vereinsvermögen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke iSd §§ 34 ff. BAO zu verwenden. Soweit möglich und erlaubt, soll es dabei Institutionen zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgen." Die Auflösungsbestimmung erfasst nur die Auflösung und den Wegfall des Vereinszweckes…
…Außerdem sei in § 15 der Statuten unter Punkt 3. eindeutig der Satz zu finden, dass ein verbleibendes Vereinsvermögen bei der Auflösung oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Zweckes an „Ärzte ohne Grenzen“ zur Verwendung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke iSd §§ 34 ff BAO fiele…
…Außerdem sei in § 15 der Statuten unter Punkt 3. eindeutig der Satz zu finden, dass ein verbleibendes Vereinsvermögen bei der Auflösung oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Zweckes an „Ärzte ohne Grenzen“ zur Verwendung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke iSd §§ 34 ff BAO fiele…
…veranschlagen: Mitgliedsbeiträge Förderungsbeiträge (Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds) Überschüsse aus erwerbswirtschaftlichen Unternehmen und aus Veranstaltungen des Vereines Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Vermögensveräußerungen und sonstige Einnahmen freiwillige Zuwendungen und Sponsorbeiträge ... 20. Auflösung des Vereines: Im Falle der Auflösung fällt das verbleibende Vereinsvermögen der FG der WK Kärnten zu…
…a. ein Antrag auf Auflösung des Vereines angeführt ist. Nach Vorlage ergänzender Unterlagen durch das Finanzamt richtete das Gericht daraufhin folgenden Vorhalt an die Verfahrensparteien: Dem Gericht wurden von der Amtspartei Unterlagen (Anzeige der freiwilligen Vereinsauflösung sowie Belege über die Verwertung des Vereinsvermögens) übermittelt, denen…
…Zeitpunkt habe der Verein über keinerlei Vermögen verfügt. Aufgrund der mit der aktuellen Pandemie verbundenen Kontaktbeschränkungen sei die Weiterführung des Vereins nicht mehr sinnvoll gewesen und sei am ***Datum5*** die Auflösung bekanntgegeben worden. Auch zu diesem Zeitpunkt sei keinerlei Vereinsvermögen mehr vorhanden gewesen. II…
…dies durch eine Auflistung sämtlicher Gläubiger mit zum Zeitpunkt der Abgabenfälligkeiten (siehe Punkt 1) gleichzeitig oder früher fällig gewordenen Forderungen darzulegen. In dieser Aufstellung müssten alle damaligen Gläubiger der Gesellschaft/des Vereines (auch die zur Gänze bezahlten) sowie die auf einzelne Verbindlichkeiten (Gläubiger) geleisteten Zahlungen…
…betreffend das Finanz- und Rechnungswesen des Vereins missachtet, 4. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vereinsvermögen nicht rechtzeitig beantragt, 5. im Fall der Auflösung des Vereins dessen Abwicklung behindert oder vereitelt oder 6. ein Verhalten, das Schadenersatzpflichten des Vereins gegenüber Vereinsmitgliedern oder Dritten ausgelöst hat…
…Rechtskraft. Nach Aufhebung des Konkurses und Verteilung der Konkursquote sowie der Auflösung des Vereines waren die verbliebenen offenen Forderungen des Finanzamtes an den Verein uneinbringlich. Mit Vorhalt vom 04.02.2014 forderte das Finanzamt daher die Bf. als Obfrau des Vereins hinsichtlich der offenen Lohnsteuerschulden…