…Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht auf. Da es nach dieser Bestimmung unbeachtlich ist, ob ein beurkundetes Rechtsgeschäft in weiterer Folge überhaupt aufrecht erhalten oder ausgeführt wird (vergleiche dazu z.B. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28…
…die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht auf. Der Rücktritt vom Kauf des Wohnmobils und damit auch der Wegfall der Geschäftsgrundlage für den Bestandvertrag bezüglich der Campingplatzparzelle ändert daher nichts an der bereits entstandenen Gebührenschuld. Auch eine Aufhebung des…
…§ 17 GebG Rz 2). Im § 17 Abs. 5 GebG 1957 ist angeordnet, dass die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht aufhebt (vgl. VwGH vom 06.12.1973, 512/73, und vom 04.07.1990, 89/15/0140). Die entstandene…
…Abs. 5 Gebührengesetz auch bei (teilweisem) Unterbleiben der Ausführung des Rechtsgeschäftes nachträglich nicht beseitigt werden. In der dagegen erhobenen Berufung samt Antrag nach § 295a BAO wurde eingewendet, mangels fristgerechtem Abschluss der Bauarbeiten habe die Bw von dem vertraglich eingeräumten Recht auf Aufhebung Gebrauch gemacht. Es…
…Vertragsdauer mit dem Dreifachen des Jahreswertes zu bewerten. Werden die Leistungen, so wie hier, mit dem Monatsbetrag angegeben, so sind diese mit dem 36-fachen Monatsbetrag anzusetzen. Nach § 17 Abs. 5 GebG heben die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner…
…wonach die nachträglich vereinbarte einvernehmliche Aufhebung des Rechtsgeschäftes zur Erstattung der (mit Bescheid rechtskräftig festgesetzten) Steuer führt oder es in den Fällen der noch nicht erfolgten Vorschreibung zur Nichtfestsetzung der Steuer auf Antrag (oder im Zuge einer Berufungserledigung bei einer vorliegenden Berufung gegen den Steuerbescheid…
…heben die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht auf. Gemäß § 23 Abs. 4 BAO ist die Anfechtbarkeit eines Rechtsgeschäftes für die Erhebung von Abgaben insoweit und so lange ohne Bedeutung, als nicht die Anfechtung mit…
…§ 57 ff GSpG (Pfau, Das Bundesfinanzgericht als Antragsteller im Normenprüfungsverfahren, ÖStZ 2014/566, 349). 8. Schlussfolgerungen Die Aufhebung des Wortes „Poker“ in § 1 Abs. 2 GSpG durch VfGH 27.6.2013, G 26/2013 ua. hat NICHT die Auswirkung, daß keine Glücksspielabgaben zu erheben sind…
…ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Nach § 17 Abs. 5 GebG heben weder die Vernichtung der Urkunde noch die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld wieder auf. 2.) Option: Bei…
…§ 16 Abs 1 Z 1 lit. a GebG entsteht die Gebührenschuld bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften, wenn die Urkunde von den Vertragsteilen unterzeichnet wird, im Zeitpunkt der Unterzeichnung. Die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung heben gem. § 17 Abs 5…
…beantragte die ersatzlose Aufhebung des bekämpften Bescheides, im Wesentlichen mit nachstehender Begründung: Laut Feststellungsurteil des Landesgerichtes P vom 06.12.2013, sei- gestützt auf ein ärztliches Gutachten- festgestellt worden, dass B mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit schon im Herbst 2010 geschäftsunfähig gewesen ist. Rechtsgeschäfte von von…
…der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung heben die entstandene Gebührenschuld nicht auf." Nach § 33 TP 21 Abs. 1 GebG unterliegen "Zessionen oder Abtretungen von Schuldforderungen oder anderen Rechten" einer (Rechtsgeschäfts)Gebühr im Ausmaß von 0,8 % vom Entgelt. 2. Rechtslage…
…vor. ...... Inhaltliche Rechtswidrigkeit des Schenkungssteuerbescheides vom 20.09.2007 Für eine Schenkung ist erforderlich (zweiseitiger Vertrag), dass eine Willensübereinstimmung zwischen Geschenkgeber und Geschenknehmer vorliegen und die tatsächliche Übergabe erfolgt. Offensichtlich lag im Sommer 2006 kein Schenkungsvertrag vor, Frau Bw. irrte in der Natur des Rechtsgeschäftes…
…Regelung des § 33 Abs. 1 ErbStG kein Raum für die Annahme einer echten Gesetzeslücke im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz betreffend die steueraufhebende Wirkung einer nachträglichen einvernehmlichen Aufhebung des Rechtsgeschäftes Schenkung besteht und dass daher eine analoge Anwendung der von der Beschwerde ins Treffen geführten Bestimmung des…
…will. Im vorliegenden Fall handelt es sich um Rechtsgeschäfte zwischen dem alleinigen Stifter und "seiner" Privatstiftung. Dieses Naheverhältnis lässt ebenso wie bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen auf den Bereicherungswillen schließen. Gemäß § 18 ErbStG erfolgt die Bewertung des erworbenen Vermögens grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entstehung…
…Die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung heben die entstandene Gebührenschuld nicht auf(§ 17 Abs. 5 GebG). Die Frage des gültigen Zustandekommens eines Rechtsgeschäftes ist ausschließlich zivilrechtlich und nicht in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu lösen. Für das Zustandekommen eines Vertrages…
…die Wirkungen des Rechtsgeschäftes zu beseitigen. Weil die Schenkung im vorliegenden Fall mit einem wesentlichen und unbehebbaren Mangel, nämlich der pfandrechtlichen Belastung, behaftet war, bestand ein Rechtsanspruch auf Aufhebung." Die abweisende Berufungsvorentscheidung stützte das Finanzamt auf folgende Begründung: "Eine auf Grund des Gesetzes entstandene Schenkungssteuerschuld…
…die Vergebührung des ursprünglich abgeschlossenen Rechtsgeschäftes, da gemäß § 17 Abs. 5 GebG weder die Vernichtung der Urkunde, noch die Aufhebung des Rechtsgeschäftes, noch das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld aufheben (siehe Rz 1083 ff). Rz 1138: Ist in einer Nachtragsurkunde über ein Rechtsgeschäft nur…
…behaupteten Anfechtung des Vertrages wegen eines Willensmangels verwies die belangte Behörde nochmals auf § 17 Abs. 5 GebG 1957, wonach weder die Aufhebung des Rechtsgeschäftes noch das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld aufheben. Es komme für die Rechtsgebühren nur auf das beurkundete Rechtsgeschäft und nicht…
…17 (1) GebG ist für die Festsetzung der Gebühren der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Gem. § 17 (5) GebG heben die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht auf. In dieser Vorschrift…